Mobilfunk und Gesundheit
Die Deutsche Telekom ist davon überzeugt, dass die Einhaltung der Sicherheitsstandards und Grenzwerte eine sichere Nutzung des Mobilfunks gewährleistet.
Wie mobiles Telefonieren funktioniert
Heute ist es selbstverständlich, jederzeit von jedem Ort aus zu telefonieren oder Daten zu übertragen. Welche Technik steckt dahinter?
Netztechnologien für die mobile Kommunikation
Wie Grenzwerte die Gesundheit schützen
Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit – es gibt sie auch für den Mobilfunk.
Von Fachgremien bewertet
Die Grenzwerte stützen sich auf einen breiten wissenschaftlichen Konsens.
Wie Grenzwerte kontrolliert werden
Grenzwerte für den Mobilfunk stellen den Gesundheitsschutz sicher. Ihre Einhaltung wird in der Praxis laufend überprüft.
Wie elektromagnetische Felder wirken
Um Informationen zu übertragen, nutzt der Mobilfunk elektromagnetische Felder. Wie wirken sie sich auf Menschen aus?
Was heute geforscht wird
Gibt es Forschung zu Mobilfunk und Gesundheit? Mit welchen Themen befassen sich aktuelle Studien?
Wie sich die Telekom in der Forschung engagiert
Die Deutsche Telekom setzt sich aktiv mit der Forschung zu Mobilfunk und Gesundheit auseinander, um die Mobilfunktechnik optimal.
Selbstverpflichtung
Der Telekom ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit des Mobilfunks sehr wichtig. Sie informiert deshalb umfassend über alle Fragen zu Mobilfunk und Gesundheit.
Wie Kommunen einbezogen werden
Die Telekom sucht den Dialog mit interessierten Bürgern und bezieht die Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze mit ein.
Die Einhaltung der geltenden Grenzwerte gewährleistet die sichere Nutzung des Mobilfunks. Die Grenzwerte beruhen auf umfassenden Forschungserkenntnissen. Seit mehr als 50 Jahren untersucht die Wissenschaft – in Deutschland wie auch international – mögliche gesundheitliche Wirkungen elektromagnetischer Felder.
Die Fachgremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) legen Grenzwertempfehlungen fest und überprüfen diese fortlaufend. Dazu werten sie ständig die neuesten Forschungsergebnisse aus. Beide Gremien sind sich sicher, dass der Mobilfunk bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte gesundheitlich unbedenklich ist. Dies haben die internationale und deutsche Strahlenschutzkommission (ICNIRP in 2020 und SSK in 2011) sowie die Bundesregierung und das Bundesamt für Strahlenschutz aktuell bestätigt.
Auch das unabhängige wissenschaftliche Beratungsgremium der EU (SCENIHR) hat in 2014 festgestellt: Es besteht kein Anlass, die sichere Nutzung des Mobilfunks bei Einhaltung der Grenzwerte in Frage zu stellen. Dies gilt auch für die Einführung der neuen 5G Technologie.
Ja. Der Grenzwert für Handys und Smartphones von 2 Watt pro Kilogramm Körpergewicht des Nutzers ist in der EU-Ratsempfehlung von 1999 festgelegt und gilt in Deutschland wie auch in allen europäischen Ländern.
Dieser Wert muss auch bei maximaler Sendeleistung des Handys oder Smartphones eingehalten werden. Er gewährleistet, dass der Gebrauch mobiler Endgeräte für jeden Nutzer unbedenklich ist.
Alle Mobiltelefone sind so konstruiert, dass sie die festgelegten Grenzwerte von zwei Watt pro Kilogramm nicht nur einhalten, sondern deutlich unterschreiten.
Der Grenzwert basiert auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP), einem von der Weltgesundheitsorganisation anerkannten Expertengremium. Die ICNIRP überprüft die Gültigkeit der Grenzwerte fortlaufend. Ihr aktuelles Fazit: Die Mobilfunknutzung ist bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte sicher.
SAR steht für "Spezifische Absorptionsrate". Diese ist ein Maß für die im Kopf des Nutzers aufgenommenen elektromagnetischen Felder, die während des Telefonierens vom Handy oder Smartphone ausgesendet werden.
Die SAR wird in Watt pro Kilogramm (Körpergewicht) angegeben (Watt/kg). Der SAR-Wert eines Handys oder Smartphones gibt an, welchen Anteil an elektromagnetischen Feldern der Kopf des Nutzers während des Telefonierens mit diesem Gerät maximal aufnimmt.
Alle Hersteller prüfen ihre Handys und Smartphones auf die Einhaltung des Grenzwertes und geben die gemessenen Maximalwerte in den Gebrauchsanweisungen als „SAR-Wert“ an.
Informationen zu den SAR-Werten der Telekom Handys und Smartphones finden Sie unter: www.telekom.de/sar-werte, im Telekom Shop und in den Gebrauchsanweisungen der Hersteller.
Das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) hat das SAR-Messverfahren im Jahr 2001 standardisiert. Alle Hersteller nutzen es.
Die Hersteller prüfen ihre Handys auf Einhaltung des Grenzwertes von zwei Watt pro Kilogramm (2W/Kg) und geben die gemessenen maximalen SAR-Werte in den Gebrauchsanweisungen an.
Das Mess-System besteht aus einer Kunststoffschale in Form eines Kopfes. Sie enthält eine spezielle Flüssigkeit, in der sich elektromagnetische Felder genauso wie im Kopfgewebe ausbreiten. An das "Ohr" dieses Schalenkopfes wird das zu prüfende Handy oder Smartphone gehalten, das mit maximaler Leistung sendet. Eine Messsonde untersucht die spezifische Absorptionsrate in der Flüssigkeit und ermittelt so den maximalen SAR-Wert.
Die von der Telekom veröffentlichten SAR-Werte entsprechen den nach der EU-Norm gemessenen Maximalwerten.
Bei allen SAR-Werten unterhalb des Grenzwertes ist die sichere Nutzung des Handys gewährleistet. Alle von der Telekom vertriebenen mobilen Endgeräte halten die festgelegten Grenzwerte ein.
Unterschiedlich hohe SAR-Werte bedeuten keinen Unterschied in punkto Sicherheit, sofern sie unterhalb des Grenzwertes liegen. Nach dem Fachurteil der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) gilt dies auch für besonders empfindliche Menschen.
Einige Menschen fühlen sich dennoch bei einem geringeren SAR-Wert wohler und machen den SAR-Wert zum Auswahlkriterium beim Kauf eines Handys oder Smartphones. Deshalb geben alle Hersteller die SAR-Werte in den Gebrauchsanweisungen ihrer Geräte an.
Informationen zu den SAR-Werten der Telekom Handys und Smartphones finden Sie unter: www.telekom.de/sar-werte, im Telekom Shop und in den Gebrauchsanweisungen der Hersteller.
Die Bundesnetzagentur (für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, (www.bundesnetzagentur.de) prüft die Einhaltung der Grenzwerte für den Mobilfunk.
Dies geschieht vor Inbetriebnahme und bei jeder technischen Änderung einer Mobilfunk-Basisstation mit mehr als 10 Watt Sendeleistung anhand der technischen Daten und Bauunterlagen. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, stellt die Bundesnetzagentur eine Betriebserlaubnis aus – die sogenannte Standortbescheinigung.
Darin wird der Sicherheitsabstand um jede Basisstation festgelegt. Er wird aus den Grenzwerten abgeleitet und stellt sicher, dass der dauerhafte Aufenthalt für Menschen außerhalb des Sicherheitsbereichs unbedenklich ist.
Zusätzlich zur Standortbescheinigung kontrolliert die Bundesnetzagentur in unregelmäßigen Abständen und unangemeldet, ob die Mobilfunkanlagen noch die Bedingungen der Betriebserlaubnis erfüllen.
Die Mobilfunkfelder in öffentlich zugänglichen Bereichen und in Wohnungen liegen weit unter den Grenzwerten.
Dies zeigen Messungen, die seit Einführung der LTE-Technik durchgeführt wurden. Fazit aller Messprogramme: Die gültigen Grenzwerte werden an sämtlichen Messpunkten deutlich unterschritten – selbst unter Extrembedingungen wie einer Maximalauslastung und zusätzlicher Berücksichtigung der durch GSM- und UMTS- und LTE-Mobilfunkanlagen erzeugten Felder.
Ja. Die Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen ist in den vergangenen Jahrzehnten gründlich erforscht worden. Auf Grundlage dieser umfassenden Wissensbasis haben verschiedene anerkannte Expertengremien die Forschung zu Mobilfunk und Gesundheit bewertet und die Grenzwerte mehrfach bestätigt: So haben die deutsche und internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP und SSK), die Bundesregierung und das Bundesamt für Strahlenschutz und das unabhängige wissenschaftliche Beratungsgremium der EU (SCENIHR) übereinstimmend festgestellt: Es besteht kein Anlass, die sichere Nutzung des Mobilfunks bei Einhaltung der Grenzwerte in Frage zu stellen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) fasst in seiner aktuellen Broschüre aus 2013 die Ergebnisse wie folgt zusammen: "Die Ergebnisse des DMF (Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm) haben die Kenntnislücken deutlich verringert und somit die Datenbasis für die Risikobewertung verbessert. Die Ergebnisse geben nach sorgfältiger Prüfung insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen."
Das DMF wurde zwischen 2002 und 2008 unter Federführung des Bundesumweltministeriums durchgeführt. Mit einem Gesamtbudget von 17 Millionen Euro förderte das Ministerium über 50 Studien zur Wirkung elektromagnetischer Felder. Die Mobilfunknetzbetreiber beteiligten sich mit 8,5 Millionen Euro. Fachlich und administrativ wurde das Programm vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) umgesetzt.
Die Mobilfunktechnik entwickelt sich ständig fort, und auch die Methoden und Möglichkeiten der Wissenschaft verändern sich. Aus Sicht der Deutschen Telekom ist deshalb weitere Forschung sinnvoll und wichtig. Auch nach Beendigung des DMF unterstützt sie daher unter anderem Projekte im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesumweltministeriums.
Damit Sie mit Ihrem Handy von jedem Ort aus anrufen oder überall erreicht werden können, braucht Ihr Handy eine gute Verbindung mit einer Basisstation in der näheren Umgebung.
Jedes Handy sowie jede Basisstation besitzt sowohl ein Sende- als auch ein Empfangsteil. Zur Übertragung von Informationen zwischen Handy und Basisstation sind hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) notwendig. Zwischen den Basisstationen sowie zwischen Basisstation und Festnetz werden die Informationen dann in der Regel über Kupferleitungen oder Glasfaserkabel weitergeleitet.
Für eine hohe Versorgungsqualität braucht der Mobilfunk eine Vielzahl von Basisstationen. Denn jede von ihnen kann nur eine gewisse Anzahl von Gesprächen (gleichzeitig) abwickeln und ein gewisses Datenvolumen übertragen. Jede Basisstation versorgt daher nur ein eng begrenztes Gebiet (die sogenannte Funkzelle). Eine steigende Nutzerzahl und eine höhere Datenrate erfordern deshalb ein dichteres Mobilfunknetz, das heißt mehr Basisstationen.
Im Mobilfunk passen Basisstationen und mobile Endgeräte ihre Sendeleistung automatisch an die jeweiligen Übertragungsverhältnisse an. Bei guter Verbindung verringert sich die Sendeleistung auf einen Bruchteil des möglichen Maximums. Dies spart beim Handy Akkuenergie und senkt die Stärke der elektromagnetischen Felder.
Die Sendeleistung der Mobilfunkantennen beträgt in der Regel zwischen zehn und 100 Watt.
Der Aufbau der Mobilfunkinfrastruktur ist ein komplexer und dynamischer Vorgang, bei dem verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Die Telekom errichtet Basisstationen dort, wo eine hohe Nachfrage besteht, wo es noch Lücken im Funknetz gibt oder wo die Versorgungsqualität verbessert werden muss.
Da jede Basisstation nur eine begrenzte Anzahl von Gesprächen (gleichzeitig) abwickeln und ein begrenztes Datenvolumen übertragen kann, ist eine große Zahl von Basisstationen gerade dort erforderlich, wo viel mobil telefoniert wird – zum Beispiel in Wohngebieten.
Bei der Errichtung des Mobilfunknetzes arbeitet die Telekom eng mit den Kommunen als Vertretern der Bürger zusammen. Die Planung und Umsetzung umfasst folgende Schritte:
Gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern hat die Telekom bereits 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung sowie eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet.
Darin haben die Mobilfunkbetreiber eine Reihe von Maßnahmen zugesagt, um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz, die Forschungsförderung sowie die Zusammenarbeit mit den Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze zu verbessern.
Dies hat die Diskussion um den Mobilfunk merklich beruhigt und die Zusammenarbeit aller am Netzausbau Beteiligten verbessert. Das zeigen auch die regelmäßig durchgeführten Überprüfungen durch unabhängige Gutachter. Anlässlich des 10. Jahrestags haben die Deutschen Netzbetreiber und die Bundesregierung die Weiterführung der Selbstverpflichtung in 2011 bestätigt. Das aktuelle Gutachten wurde 2020 dem Bundesumweltministerium übergeben und veröffentlicht.
Bundesumweltministerium: Übersicht zu den Gutachten der Selbstverpflichtung
Ja. Auch als Träger eines Herzschrittmachers können Sie ein Handy nutzen. Zu empfehlen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 20 Zentimetern zwischen Brustbereich und Handy, damit Störungen sicher ausgeschlossen werden können.
Deponieren Sie Ihr Handy also nicht in der Brusttasche, wenn Sie einen Herzschrittmacher tragen. Dies ist allerdings nur eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme, da die Mehrzahl der heute eingesetzten Herzschrittmacher gegenüber Handys störfest ist.
Träger anderer elektronischer Implantate (zum Beispiel Insulinpumpen) sollten sich bei ihrem Arzt über die Störfestigkeit dieser Geräte informieren.
Elektronische Geräte wie Fernseher, Radio oder Handys können sich gegenseitig beeinflussen und dadurch Störungen verursachen. Die meisten dieser Störungen sind allerdings kaum wahrnehmbar und beeinträchtigen auch nicht die Funktion der Geräte. Ein Beispiel ist das Brummen im Radiolautsprecher, wenn in unmittelbarer Nähe per Handy telefoniert wird.
Um dies zu verhindern, müssen elektrische und elektronische Geräte die Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erfüllen. Diese Anforderungen sind durch die EMV-Richtlinie der Europäischen Union und durch das deutsche EMV-Gesetz festgelegt.
Die Handynutzung im Krankenhaus hängt von der jeweiligen individuellen Hausordnung ab. Ein generelles Verbot der Mobilfunknutzung in Krankenhäusern ist nach aktuellen Studien nicht notwendig, da schon bei einem Abstand von drei Metern keine Störungen medizinischer Geräte zu erwarten sind.
Allerdings können Störungen solcher Geräte durch Handys oder Smartphones nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher ist ihr Gebrauch insbesondere in Operationssälen und Intensivstationen von Krankenhäusern meist untersagt oder eingeschränkt.
In jedem Fall sollten Mobilfunknutzer in Krankenhäusern oder in ärztlichen Behandlungsräumen auf Hausordnung oder Benutzungshinweise achten und ihre Geräte gegebenenfalls ausschalten.
Ausgediente Handys sind eine wertvolle Ressource und gehören nicht in den Müll. Die Deutsche Telekom unterstützt Sie beim Recycling und sorgt in vielen Fällen für eine nachhaltige Weiternutzung von gebrauchten Handys. Geben Sie dafür gebrauchte Handys einfach in unseren Telekom Shops ab oder senden Sie uns diese zu.
Das Telekom Rücknahmesystem stellt sicher, dass Schadstoffe umweltschonend entsorgt, Wertstoffe wie Edelmetalle recycelt und noch funktionsfähige Geräte weiterverwendet werden. Aus den Erlösen spendet die Telekom an gemeinnützige Organisationen und unterstützt so Umwelt- und Naturschutzprojekte. Alle Informationen zur Handy-Rücknahme finden Sie unter: www.handysammelcenter.de
Autofahrer dürfen in stehenden Fahrzeugen mit abgestelltem Motor telefonieren – Beifahrer auch während der Fahrt. Ohne Freisprecheinrichtungen oder "Headset-Nutzung" ist dies dem Fahrer in Deutschland aus Gründen der Verkehrssicherheit gesetzlich verboten. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten: Jegliche Ablenkung des Fahrers erhöht das Unfallrisiko.
Die Grenzwerte werden auch beim mobilen Telefonieren im Auto eingehalten. Die Metallkarosserie des Autos schirmt die Funkwellen etwas ab. Die durch das Handy oder Smartphone erzeugten elektromagnetischen Felder nehmen dadurch nicht wesentlich zu. Beim Telefonieren im Auto können sie zudem durch eine Außenantenne reduziert werden.
ALLUM informiert über die Grundlagen von elektromagnetischen Feldern und Mobilfunk, geht auf mögliche gesundheitsschädigende Effekte ein und liefert Tipps, wie man Belastungen vorsorglich reduzieren kann.
Das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder in Cottbus des Bundesamtes für Strahlenschutz informiert über die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks und gibt wissenschaftlich fundierte Antworten.
Website
Website: www.bfs.de
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin
Website: bmdv.bund.de/DE/Home/home.html
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Website: www.bmuv.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin
Website: www.bmwi.de
(ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Reg TP):
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel.: 0228 14-0
Fax: 0228 14-8872
Die Internet- Informationsplattform EMF-Portal der RWTH Aachen fasst wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) systematisch zusammen.
RWTH Aachen
Templergraben 55
52056 Aachen
Telefon: +49 241 80-1
Telefax: +49 241 80-22100
Pauwelstraße 20
52074 Aachen
Tel.: 0241 87007
Fax: 0241 8082636
E-Mail: info@femu.rwth.aachen.de
Website: www.ukaachen.de
Das Informationszentrum Mobilfunk ist ein Informationsportal für Antworten auf die grundsätzlichen Fragen der mobilen Kommunikation und versteht sich als sachliche, wissenschaftsbasierte Plattform. Im Fokus stehen Themen des Verbraucherschutzes und weitere gesellschaftliche Fragen zur Technologieentwicklung im Mobilfunkbereich.
ICNIRP c/o BfS
Dr. G. Ziegelberger
Ingolstaedter Landstr. 1
85764 Oberschleissheim
+49 89316032142
Website ICNIRP
Website SCENIHR (englisch)
Geschäftsstelle beim Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Fax: 0228 676-459
Website: www.ssk.de
Radiation and Environmental Health
Department of Public Health and Environment
World Health Organization
20 Avenue Appia
CH-1211 Geneva 27, Switzerland
Tel.: +41 22791-1111
Website WHO EMF (englisch): www.who.int/peh-emf/en/
Die wichtigsten Begriffe aus dem Bereich Mobilfunk und Gesundheit kurz erklärt.
4G bezeichnet die vierte Mobilfunkgeneration (kurz 4G): Long Term Evolution (LTE). Siehe auch LTE.
5G ist die neue Generation im Mobilfunk. Sie schafft die Grundlage für neue Kundenerlebnisse wie zum Beispiel Augmented Reality Spiele oder die Vernetzung von Maschinen in der Industrie und intelligenten Geräten. Außerdem unterstützt die Technik die Digitalisierung vieler Lebensbereiche. Kunden können seit September 2019 im 5G-Netz der Telekom surfen. Über 5G erreicht das Telekom-Netz in der Spitze Übertragungsraten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde. Neben Geschwindigkeit bringt der neue Mobilfunkstandard zudem höhere Kapazitäten und wesentlich geringere Reaktionszeiten, sogenannte „Latenz“. Grundwissen zum Netz der Zukunft.
Mögliche Effekte elektromagnetischer Felder, die keine oder eine nicht messbare Erhöhung der Körpertemperatur bewirken. Ihre Existenz wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert und allgemein als nicht gesichert angesehen.
Weil Basisgrenzwerte oft nur schwer zu messen und zu kontrollieren sind, werden Grenzwerte für die "verursachenden Größen" abgeleitet.
Diese abgeleiteten Grenzwerte gelten für das elektrische und magnetische Feld außerhalb des Körpers im freien Raum. Sie gewährleisten, dass die SAR-Basisgrenzwerte innerhalb des Körpers unter keinen Umständen überschritten werden.
Gibt den maximal zulässigen Wert an, mit dem elektromagnetische Felder auf den Menschen einwirken dürfen. Der Basisgrenzwert wird in der "Spezifischen Absorptionsrate" (SAR) ausgedrückt. Da er in der Praxis nur schwer messbar ist, werden abgeleitete Grenzwerte bevorzugt. Um auch den Schutz besonders sensibler Menschen zu berücksichtigen, sind im Basisgrenzwert Sicherheitszuschläge enthalten.
Sende- und Empfangsanlage für den Mobilfunk, die ein begrenztes Gebiet (Funkzelle) versorgt.
Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Kurzform: Bundesumweltministerium.
Bundesnetzagentur: Die "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen", abgekürzt BNetzA, reguliert als Bundesoberbehörde unter anderem Post und Telekommunikation.
Ihre Aufgabe ist es, durch Liberalisierung und Deregulierung die weitere Entwicklung etwa des Telekommunikationsmarktes zu fördern. Außerdem ist sie zuständig für Standortgenehmigungsverfahren beim Ausbau des Mobilfunknetzes.
Digital Enhanced Cordless Telecommunications: Der 1992 vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) verabschiedete Übertragungsstandard für schnurlose Heimtelefone zeichnet sich gegenüber dem System der älteren Analogfunkgeräte durch höhere Übertragungs- und Abhörsicherheit aus. DECT-Telefone arbeiten im Mikrowellen-Frequenzbereich zwischen 1,88 GHz und 1,9 GHz bei einer Sendeleistung von 0,25 W.
Im Gegensatz zur analogen Übermittlung übertragen sie Informationen (Sprache, Bilder, Töne) digitalisiert, also in Form von Nullen und Einsen. Dazu gehören z.B. die D- und E-Netze des Mobilfunks.
Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm (www.emf-forschungsprogramm.de)
Digital Subscriber Line, zu deutsch: digitale Teilnehmerleitung. Eine Technologie, mit der hohe Übertragungsbandbreiten für Privatwohnungen und kleine Unternehmen über gewöhnliche Kupfertelefonleitungen verfügbar gemacht werden können. Siehe auch ADSL.
Downlink bezeichnet die Funkverbindung von der Basisstation hin zum mobilen Endgerät (z. B. Handy oder Smartphone).
Elektrische Geräte werden so konstruiert, dass außerhalb bestimmter, gesetzlich vorgeschriebener Abstände keine Störung durch andere Geräte auftritt. Für medizinische Geräte ist nach der Norm DIN-EN 60601-1-2 eine elektromagnetische Verträglichkeit (Einstrahlfestigkeit) von 3 V/m vorgesehen, für lebenserhaltende Medizingeräte von 10 V/m. Der empfohlene Abstand zwischen einem Handy und einem nicht lebenserhaltenden Gerät sollte mindestens drei Meter betragen.
Im Bereich des Mobilfunks wird unter Emission die Aussendung von Funkwellen bzw. elektromagnetischen Feldern verstanden.
Deutsches EMV-Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (Störfestigkeit) von technischen Geräten vom 18.09.1998
Maß für die Stärke des elektromagnetischen Feldes; wird in Volt pro Meter (elektrisches Feld) und in Ampere pro Meter (magnetisches Feld) gemessen.
EMF-Datenbank des deutschen Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit (FEMU) der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen.
Maß für die zeitliche Veränderung elektromagnetischer Felder; wird in Schwingung pro Sekunde (Hz) gemessen.
Beschreibt die zur Verfügung stehende Frequenzbandbreite, die für die Übertragung von Daten genutzt wird. Im Allgemeinen gilt: Ein je größeres Spektrum genutzt wird, desto höher ist die erreichbare Datenrate, wenn die gleichen Übertragungstechnologien und -parameter verwendet werden.
Jede Basisstation versorgt nur ein eng begrenztes Gebiet, die Funkzelle. Die aneinandergrenzenden Funkzellen bilden eine flächendeckende Netzstruktur.
General Packet Radio Service ist eine Datenübertragungstechnik für Mobilfunknetze, z.B. zum Übertragen von Internetseiten auf Handy.
Gesetzlich vorgeschriebener Wert, unterhalb dessen nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitsrelevante Effekte für den Menschen auszuschließen sind.
Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit. Im Mobilfunk gibt es Basisgrenzwerte und abgeleitete Grenzwerte.
Das Global System for Mobile Communications (früher Groupe Spéciale Mobile, GSM) ist ein Standard für volldigitale Mobilfunknetze, der hauptsächlich für Telefonie, aber auch für leitungsvermittelte und paketvermittelte Datenübertragung sowie Kurzmitteilungen (Short Messages) genutzt wird. Es ist der weltweit am meisten verbreitete Mobilfunk-Standard.
HotSpots werden Standorte genannt, die Nutzern einen schnellen Internetzuggang über WLAN ermöglichen. Alle Standorte unter www.hotspot.de.
Internationale Agentur für Krebsforschung – ein Institut der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (internationale Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung)
Die Einwirkung von Faktoren wie zum Beispiel Lärm oder elektromagnetischen Feldern auf den Organismus Ionisierend: Strahlen nennt man ionisierend, wenn sie eine Schädigung des Zellmaterials durch Ionisation hervorrufen können.
Dabei werden Elektronen aus dem Molekülverband der Zelle entfernt und so die Zelle geschädigt. Physikalisch können nur elektromagnetische Felder mit Wellenlängen kürzer als das UV-Licht ionisierend wirken.
Strahlen nennt man ionisierend, wenn sie eine Schädigung des Zellmaterials hervorrufen können.
Dabei werden Elektronen aus dem Molekülverband der Zelle entfernt und so die Zelle geschädigt. Nur elektromagnetische Felder mit Wellenlängen kürzer als das UV-Licht können ionisierend wirken.
Prozess, bei dem ein Atom oder Molekül ein Elektron aufnimmt oder abgibt und dadurch elektrisch geladen wird. Ionisation kann durch hohe Temperaturen, elektrische Entladungen, Strahlung und chemische Reaktionen verursacht werden.
Vorgang zur Signalübertragung, bei der niederfrequente Informationen (z.B. Musik, Sprache, Daten) einem geeigneten hochfrequenten Signal, der sogenannten Trägerfrequenz, aufmodeliert werden.
Multiple-Input Multiple-Output ist eine Mehrfachantennentechnik, die bei LTE eingesetzt wird. Damit können die Datenrate sowie die Versorgungsqualität erhöht werden.
Umfasst alle Felder des elektromagnetischen Spektrums, die nicht genügend Energie besitzen, um eine Ionisation zu verursachen. Dies sind z.B. Radiowellen, Mikrowellen, Infrarot-Strahlen und sichtbares Licht.
Orthogonal Frequency Division Multiplexing.
Funk-Übertragungsverfahren, das - zum Beispiel bei LTE - das Frequenzspektrum in schmalbandige Unterkanäle aufteilt und darauf die Daten parallel überträgt. Damit kann der Funkkanal optimal an die Signalausbreitungsbedingungen angepasst und die Übertragungskapazität gesteigert werden.
Spezifische Absorptionsrate.
Diese ist ein Maß für die im Körper aufgenommenen elektromagnetischen Felder. Sie wird in Watt pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt.
Deutsche Strahlenschutzkommission; berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in allen Fragen des Strahlenschutzes.
Genehmigung der Bundesnetzagentur für die Errichtung einer Basisstation. Das Verfahren ist in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMfV) geregelt.
Maß für die Beeinflussung eines Systems durch elektromagnetische Felder (siehe auch Einstrahlfestigkeit).
Universal Mobile Telecommunications System ist ein Mobilfunkstandard der dritten Generation (3G).
Ist die Funkverbindung vom mobilen Endgerät (z. B. Handy oder Smartphone) zur Basisstation.
Vereinbarung von 2001 der kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – mit den Netzbetreibern auf ein Mitspracherecht der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.
Als "weiße Flecken" werden Gebiete (z. B. Städte und Gemeinden) bezeichnet, die die Bundesländer gegenüber der Bundesnetzagentur als nur mangelhaft - weder durch Festnetz noch durch Mobilfunk - mit Breitband-Internet versorgt benannt haben.
Wireless Local Area Network ist ein Funkstandard für die drahtlose Datenübertragung in einem kleinräumigen lokalen Funknetz. Zu einem W-LAN gehört zum einen ein Zugangspunkt, der W-LAN-Router. Er stellt die Verbindung ins Internet her. Zum anderen wird ein W-LANfähiges Gerät, zum Beispiel ein Laptop mit einem W-LAN-Adapter, benötigt.