Wie Grenzwerte kontrolliert werden
Grenzwerte für den Mobilfunk stellen den Gesundheitsschutz sicher. Ihre Einhaltung wird in der Praxis laufend überprüft.
Das Genehmigungsverfahren für Basisstationen
Das deutsche Mobilfunk-Standortverfahren ist weltweit eines der umfassendsten Sicherungsverfahren zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern. Die Bundesnetzagentur überprüft dabei jede Mobilfunk-Basisstation über einer Sendeleistung von 10 Watt vor dessen Inbetriebnahme bis ins Detail. Dies geschieht sowohl bei der Erteilung der Standortbescheinigung als auch – stichprobenartig und unangemeldet – während des Betriebs.
Standortbescheinigung und laufende Kontrolle
Beim Standortbescheinigungsverfahren gemäß der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)" ermittelt die Bundesnetzagentur den notwendigen Sicherheitsabstand um jede einzelne Sendeanlage. Außerhalb dieser Bereiche sind die Grenzwerte eingehalten, und Menschen können sich ohne Bedenken dauerhaft dort aufhalten.
Die EMF-Datenbank
Die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur ist die zentrale Informationsquelle für alle, die sich selbst ein Bild über die elektromagnetischen Felder machen wollen, die tatsächlich an einem Ort erzeugt werden. Die Datenbank wurde mit Unterstützung der Netzbetreiber erstellt und enthält alle genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen einschließlich Sicherheitsabständen sowie vor Ort gemessenen elektromagnetischen Feldern.
Umfangreiche Messprogramme
In Deutschland sind in den letzten Jahren zahlreiche Messprogramme durchgeführt oder zur fortlaufenden Überwachung eingerichtet worden. Außerdem wurden verschiedene Untersuchungen zu den durch LTE erzeugten elektromagnetischen Feldern abgeschlossen. Fazit aller Messreihen: Die gültigen Grenzwerte werden an sämtlichen Messpunkten deutlich unterschritten – selbst unter Extrembedingungen wie einer Maximalauslastung und unter Berücksichtigung aller dort vorhandenen GSM-, UMTS- und LTE-Mobilfunkanlagen.