Mit Bekanntmachung vom 17. September 2010 im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet informierte die Deutsche Telekom AG alle ehemaligen TOI Aktionäre, die einen Anspruch auf bare Zuzahlung gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. September 2010 haben, sich bei ihrer ehemaligen Depotbank zu melden, sofern sie nicht automatisch von dort eine entsprechende Zuzahlung erhielten.
Wer ist berechtigt?
Anspruchsberechtigt sind diejenigen ehemaligen T-Online Aktionäre, deren Bestände an Aktien/Umtauschansprüchen mit WKN 555770 vom 14. Juli 2006 (abends) im Rahmen der Verschmelzung am 17. Juli 2006 in Aktien der Deutschen Telekom AG umgetauscht wurden und die bislang keine Nachzahlung erhalten haben. Nicht berechtigt sind ehemalige TOI AG-Aktionäre, die ihre Aktien/Umtauschansprüche zwischen der Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister am 06. Juni 2006 und dem Umtausch der Aktien/Umtauschansprüche in Aktien der Deutschen Telekom AG am 14. Juli 2006 anderweitig veräußert/abgetreten haben. Nicht berechtigt sind ebenfalls ehemals berechtigte TOI AG-Aktionäre, die ihre Nachbesserungsansprüche abgetreten oder veräußert haben.
Formblatt ausfüllen
Die Deutsche Telekom AG möchte nun nochmals allen ehemaligen TOI Aktionären, die anspruchsberechtigt sind und deren Bank das damalige Depot nicht aktivieren kann, die Möglichkeit einräumen, die bare Zuzahlung zu erhalten. Die Deutsche Telekom AG bittet deshalb, das Formblatt (pdf) auszudrucken und die erforderlichen Informationen, ggf. unter Zuhilfenahme der ehemaligen Depotbank, anzugeben.
Bitte füllen Sie Seite 1 und die erforderlichen Angaben auf Seite 2 des Formblattes im eigenen Interesse sorgfältig, vollständig und gut lesbar aus und senden beide Seiten im Original an die im Formblatt angegebene Versandanschrift.
Wichtig: Nur ehemalige T-Online International AG Aktionäre, die bisher keine bare Zuzahlung erhalten haben, jedoch anspruchsberechtigt sind, können das folgende Formular verwenden.
PDF-Formblatt (pdf, 39,7 KB)