Verantwortung

Wie Kommunen einbezogen werden

Die Telekom sucht den Dialog mit interessierten Bürgern und bezieht die Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze mit ein.

Im Juli 2001 einigten sich die kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund – mit den Mobilfunkbetreibern auf ein Mitspracherecht der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze. Diese sogenannte Verbändevereinbarung stellt den Informationsfluss zwischen Kommune und Betreiber sicher und gewährleistet eine direkte Beteiligung der Gemeinde beim Netzausbau.

Verbändevereinbarung der Mobilfunknetzbetreiber (pdf, 52,0 KB)

Inhalte der Verbändevereinbarung

  • Die Mobilfunkbetreiber binden die Kommunen durch frühzeitige Informationen in den Planungsprozess für neue Mobilfunkstandorte ein. Im Rahmen eines kooperativen und konstruktiven Dialogs streben sie eine möglichst einvernehmliche Lösung an. Dabei werden die Interessen beider Seiten möglichst weitgehend berücksichtigt.
  • Dieser Meinungsaustausch ermöglicht den Kommunen, eigene Standorte vorzuschlagen. Die Mobilfunkbetreiber prüfen diese Vorschläge ergebnisoffen und mit Vorrang. Sie setzen die vorgeschlagenen Standorte um, sofern sie funktechnisch geeignet und wirtschaftlich vertretbar sind.

Darüber hinaus informieren die Mobilfunkbetreiber die Kommunen, wenn die neuen Mobilfunkanlagen in Betrieb genommen werden. Dies geschieht zusätzlich zur gesetzlichen Anzeigepflicht.

Im Jahr 2020 wurde die Vereinbarung zum Informationsaustausch in einer neuen Fassung veröffentlicht - mehr dazu beim Informationszentrum Mobilfunk.

EMF-Datenbank

Die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur stellt den Kommunen Informationen über bereits bestehende Mobilfunkanlagen zur Verfügung. Die Mobilfunkbetreiber haben den Aufbau der Internetdatenbank finanziell unterstützt, um den Kommunen eine fundierte Datenbasis zur Information ihrer Bürger zu bieten.

EMF – Monitoring der Bundesnetzagentur

Ansprechpartner für Kommunen

Die Deutsche Telekom und die anderen Netzbetreiber haben sich dazu verpflichtet die Kommunen beim Netzausbau zu beteiligen. Hierfür setzen wir seit 2001 auf den aktiven Dialog mit der Politik und der Verwaltung. Die unabhängigen, repräsentativen Jahresgutachten des Deutschen Instituts für Urbanistik (Berlin) zeigen, dass dieser Partizipationsprozess gut funktioniert.

Für die Lösung möglicher Konfliktfälle haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber auf ein Clearingverfahren verständigt. Die die Telekom hat hierfür einen zentralen Ansprechpartner benannt.

In Streitfällen haben Vertreter von Kommunen die Möglichkeit den konkreten Fall zu melden. Für eine Mitteilung an den zentralen Ansprechpartner nutzen Sie bitte das Formular, den Ablauf des Clearingverfahrens entnehmen bitte dem nachstehenden Dokument.

Clearingstellen Verfahren (pdf, 668,8 KB)

FAQ

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