Selbstverpflichtung
Der Telekom ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit des Mobilfunks sehr wichtig. Sie informiert deshalb umfassend über alle Fragen zu Mobilfunk und Gesundheit.
Freiwillige Selbstverpflichtung
Gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern ist die Deutsche Telekom im Dezember 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung eingegangen. Diese Selbstverpflichtung trägt den Titel "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze"
Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber 2001 (pdf, 92,2 KB)
Ziel der Vereinbarung ist es, den Verbraucher- und Gesundheitsschutz beim Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen die Netzbetreiber folgende Aktivitäten um:
- Sie verbessern die Kommunikation und beziehen die Kommunen bei der Standortfindung mit ein
- Sie liefern verbesserte Verbraucherinformationen zu Handys und Smartphones
- Sie unterstützen die Forschung finanziell
- Sie machen die tatsächlichen Emissionen elektromagnetischer Felder transparenter
Im Juni 2008 haben die deutschen Netzbetreiber die Fortschreibung der freiwilligen Selbstverpflichtung unterzeichnet und damit auch ihr zukünftiges Engagement im Dialog mit Kommunen und Bürgern bestätigt.
Fortschreibung der Selbstverpflichtung (pdf, 36,6 KB)
Ende des Jahres 2011, anlässlich des 10. Jahrestags der freiwilligen Selbstverpflichtung, sicherte die Deutsche Telekom, wie auch die übrigen deutschen Mobilfunk-Betreiber, der Bundesregierung die Fortsetzung der Selbstverpflichtung zu. In der Folge wurden weiter alle zwei Jahre Gutachten zur freiwilligen Selbstverpflichtung an die Bundesregierung übergeben. Im Jahr 2020 wurde das Jahresgutachten 2019 an die Bundesregierung übergeben und veröffentlicht.
Alle Jahresgutachten zur Überprüfung der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber sind auf den Seiten des Bundesumweltministeriums zu finden.
Zu Jahresbeginn 2020 haben die vier Netzbetreiber eine Selbstverpflichtung zu Kleinzellen gegenüber der Bundesregierung abgegeben. Mehr Informationen dazu beim Informationszentrum Mobilfunk.
Im Juni 2023 wurde eine neue Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche von den vier in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreibern gegenüber der Bundesregierung abgegeben. Sie umfasst Informations-, Kommunikations- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze und gilt für fünf Jahre, danach verlängert sie sich bei Stillschweigen jeweils um ein Jahr. Mehr zu den Inhalte der Selbstverpflichtung gibt es beim Informationszentrum Mobilfunk.