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DSA – Was bringt Europas digitales Grundgesetz gegen Hass und Desinformation?

Der 17. Februar markiert einen Wendepunkt in Europa: Der Digital Services Act (DSA) tritt in vollem Umfang in Kraft und leitet eine neue Ära für unsere digitalen Grundrechte ein. Wir haben mit den Telekom-Security-Expertinnen Christine Rößler und Anja Zalewski darüber gesprochen, was die EU-Verordnung bringt und wie sie hilft, gegen Hass und Desinformation im Netz vorzugehen.

Der Digital Services Act (DSA) soll über die Grenzen einzelner EU-Mitgliedsstaaten hinweg demokratische Werte schützen. Durch stärkere Regulierung von Online-Plattformen, soll er Bürgerinnen und Bürgern unter anderem helfen, leichter gegen Hass und Desinformation im Netz vorzugehen. Die Verordnung, auch digitales Grundgesetz für Europa genannt, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft in der EU. Das ist wichtig, weil die Herausforderungen des digitalen Raums – wie die Verbreitung von Hassrede und Desinformation – transnationale Antworten erfordern.
 

Das Bild zeigt Christine Rößler und Anja Zalewski, Expertinnen der Telekom, die den Digital Services Act (DSA) erklären

Telekom-Security-Expertinnen Christine Rößler und Anja Zalewski zur EU-Gesetzgebung Digital Services Act (DSA). © Deutsche Telekom

Christine Rößler, Senior Security Expertin der Telekom, erklärt die Notwendigkeit so: „Hass macht nicht vor Grenzen halt. Die Harmonisierung der Gesetzgebung innerhalb Europas ist wichtig, denn eine rein nationale Gesetzgebung bietet Schlupflöcher und ist aufgrund des europäischen Herkunftslandprinzips nur teilweise durchsetzbar. Das haben wir beispielsweise beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sehen können.“ 

Auch das 2017 in Deutschland in Kraft getretene NetzDG zielt darauf ab, Hasskriminalität, Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Aber Netzwerke, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, konnten sich in der Vergangenheit immer wieder gerichtlich erfolgreich gegen die rein deutschen Regelungen wehren. Der Digital Services Act sorgt nun europaweit für einen sicheren Rechtsrahmen. 

Bereits seit August 2023 müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU einige Vorgaben umsetzen. Am 17. Februar 2024 endete die Übergangsfrist und es gelten die europäischen Regeln nun für alle Diensteanbieter, unabhängig von ihrer Größe.

Was regelt der Digital Services Act?

Was das neue EU-Gesetz bringt, fasst HateAid, Partner der Telekom-Initiative #GegenHassimNetz, auf ihrer Webseite so zusammen:

  • Alle Plattformen müssen ermöglichen, dass Beiträge gemeldet werden können.
  • Betroffene können sich beschweren und eine zweite Überprüfung ihres gemeldeten Beitrags einfordern.
  • Betroffene können sich an eine außergerichtliche Streitbeilegung wenden.
  • Sehr große Online-Plattformen wie YouTube, X (früher Twitter) oder Facebook müssen Algorithmen und andere interne Prozesse offenlegen.
  • Wissenschaftler*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen können für unabhängige Untersuchungen Zugang zu Daten der Plattformen erhalten.

In Deutschland wird der DSA durch das noch nicht verabschiedete Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt. Das Gesetz passt das deutsche Recht an die EU-Verordnung (DSA) an.
 
Ob die EU-Verordnung ihre Ziele erreicht, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Anja Zalewski, ebenfalls Senior Security Expertin bei der Telekom, sieht noch großen Handlungsbedarf: „Zunächst sind diese Regelungen zu begrüßen. Sie schaffen eine gute Grundlage mit Signalwirkung und guter Außenwirkung außerhalb Europas. Inwieweit die praktische Umsetzung gelingen kann, wird sich zeigen. Zum Teil sind die Regelungen sehr formalistisch und bürokratisch, es fehlt aus unserer Sicht noch der praktische „Pack-an“. Der Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, wie gut die EU-Länder die noch ausstehenden Details klären und die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden.”
 
Auch die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Deutsche Telekom sind laut der beiden Expertinnen im Detail noch nicht absehbar. Klar sei aber, dass auch die Telekom einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin für Beschwerden benennen muss und dass die neuen Anforderungen in bestehende Prozesse integriert werden. Anja Zalewski: „In erster Linie wird sich der DSA auf die sozialen Plattformen auswirken, denn dort finden Hass und Hetze aufgrund der enormen Reichweite und der Interaktionsmöglichkeiten am häufigsten statt.”

Der Kampf gegen Hass und Desinformation braucht die Zivilgesellschaft

Die Juristinnen Anja Zalewski und Christine Rößler sind sich einig, dass die EU-Verordnung eine wichtige Grundlage schafft. „Die neuen Regelungen stärken die Position der Nutzerinnen und Nutzer deutlich. Sie erhalten einfache Meldewege und können direkt mit den Unternehmen kommunizieren", erklärt Christine Rößler. Anja Zalewski fügt hinzu: „Es gibt außerdem die Möglichkeit, gerichtlich gegen Entscheidungen von Unternehmen vorzugehen. Die neuen Regelungen für Unternehmen zur Zusammenarbeit mit den Behörden werden die Bekämpfung strafbarer Inhalte erleichtern. Aber Gesetze allein können das Problem nicht lösen.“
 
Digitale Zivilcourage und Medienkompetenz spielen eine ebenso wichtige Rolle wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Christine Rößler fasst zusammen: „Jede*r von uns ist gefordert, für ein respektvolles Miteinander im Netz einzustehen. Wir müssen als Nutzerinnen und Nutzer weiterhin selbst handeln, Hassrede aktiv entgegentreten und unsere Rechte bewusst einfordern."

Junge Frau, seitlich dargestellt, schaut aus dem Fenster, Lichtreflex über Bild Quelle: Deutsche Telekom

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