Wer überprüft die Sicherheit der Kundendaten und die Einhaltung der Regelungen?

Vom Gesetzgeber werden durch die Telekommunikations- und Datenschutzgesetze klare Vorgaben zur Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten gesetzt. Der Konzerndatenschutzbeauftragte der Deutschen Telekom, Dr. Claus Dieter Ulmer, und sein Team wirken auf die Einhaltung dieser Gesetze durch unternehmensinterne Vorgaben, Datenschutzberatungen, Schulungen und Audits hin. Zudem überprüfen die zuständigen Aufsichtsbehörden, also der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die zuständigen Landesbehörden sowie die Bundesnetzagentur regelmäßig die Einhaltung der Datenschutzanforderungen. Spezifische Systeme, zum Beispiel zur Missbrauchsverhinderung, wurden den Datenschutzbehörden vorgelegt. Weiterhin werden die IT-Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig durch interne Überprüfungen sowie von Wirtschaftsprüfern testiert. Die Deutsche Telekom führt jährlich ein konzernweit einheitliches Datenschutz-Audit bei den Mitarbeitern durch. Es enthält Fragen zur Umsetzung des personellen, technischen und organisatorischen Datenschutzes.

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