Menschenrechte sind unverhandelbar
Unser Bekenntnis: Die Deutsche Telekom verpflichtet sich, Menschenrechte sowie Umweltbelange an jedem Ort, an dem wir tätig sind, einschließlich unserer Lieferketten und Geschäftspartner*innen zu achten und zu fördern.
Dieses Bekenntnis konkretisieren wir in unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung. Dabei orientieren wir uns an Gesetzen, wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie an internationalen menschen- und umweltrechtlichen Referenzinstrumenten wie z.B. die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“, die „Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“, „OECD – Leitsätze für multinationale Unternehmen“ und viele mehr.
Unsere menschenrechtliche Grundsatzerklärung
Unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Grundsätze sind Grundlage unserer Geschäftsaktivitäten. Sie adressieren gleichermaßen unsere Beschäftigten als auch unsere Zuliefererbetriebe und Geschäftspartner*innen und sind in unserem Menschenrechtskodex (pdf, 272,9 KB) (=Teil 1 unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung) definiert.
Sie beschreiben unsere Werte, Normen und die grundsätzlichen Sorgfaltspflichtenprozesse, welche durch weitere konzerninterne Richtlinien, Handlungsanweisungen und Prozesse konkretisiert werden und dadurch unseren Handlungsrahmen bilden. Wir entwickeln diese kontinuierlich weiter und berichten jährlich darüber.
Dieser Menschenrechtskodex wird von allen Konzerngesellschaften verabschiedet und implementiert, auf welche die Deutsche Telekom einen bestimmenden Einfluss ausübt. Mehr als zweihundert Konzerngesellschaften weltweit agieren entlang dieser menschenrechtlichen und umweltbezogenen Grundsätze.
Zudem veröffentlichen wir jährlich, die von uns definierten menschenrechts- und umweltbezogene Risiken bezogen auf das jeweilig vergangene Jahr, inklusive daraus abgeleiteter Maßnahmen und Erwartungen in unserem Jahresbericht LkSG (=Teil 2 der menschenrechtlichen Grundsatzerklärung).
Was sind Menschenrechte?
Menschenrechte betreffen uns alle: Sie gelten für alle Menschen – jederzeit und überall, ohne Unterschied wie etwa aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand (Allg. Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2).
Beispiele für Menschenrechte sind
- Verbot der Diskriminierung (z.B. aufgrund des Alters, Geschlechtes, Religion und viele mehr),
- Verbot von Kinderarbeit,
- Verbot von Folter und Zwangsarbeit,
- Recht auf Meinungsfreiheit,
- Recht auf angemessenen Lohn,
- Recht auf Arbeits- & Gesundheitsschutz,
- Recht auf eine gesunde Umwelt.
Damit wir unserem Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten noch gezielter nachkommen können, haben wir Personengruppen identifiziert, auf die sich unsere Geschäftsaktivitäten potenziell negativ oder positiv auswirken können.
Personengruppen und Wertschöpfungskette
Personengruppen, auf die unsere Geschäftsaktivitäten positive oder negative Auswirkungen haben können sind insbesondere unsere Beschäftigte unserer Konzerngesellschaften sowie die unserer mittelbaren oder unmittelbaren Zuliefererbetriebe, Personen aus unseren Kundenkreisen und Personen in Gemeinden.
Besonders vulnerable Personengruppen wie z.B.: Kinder, Jugendliche, Frauen, Wanderarbeitende und sonstige Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, haben wir dabei besonders im Blick. Da sich Schwerpunkte beim Thema Menschenrechte im Zuge der Weiterentwicklung eines Unternehmens ändern können, überprüfen wir sie mindestens einmal jährlich und passen sie gegebenenfalls an.
Alle Geschäftsaktivitäten, die notwendig sind, um unsere Produkte und Dienstleistungen herzustellen und den Kund*innen zur Nutzung zu überlassen, lassen sich in verschiedene Phasen unterteilen. Diese sind in unserer globalen Wertschöpfungskette dargestellt. Diese vereinfachte Darstellung macht deutlich, in welcher Phase wir einen unmittelbaren oder mittelbaren Verursachungsbeitrag zu etwaigen Risiken leisten und ermöglicht uns priorisiert präventive Maßnahmen abzuleiten. In jeder dieser Phasen können die oben genannten Personenkreise von unseren direkten und indirekten Geschäftstätigkeiten positiv oder negativ beeinflusst werden.
Unsere globale Wertschöpfungskette beginnt in der ersten Phase mit der Rohstoffgewinnung und wird gefolgt von Phase zwei, der weiterverarbeitenden „Fertigung“. Innerhalb unserer eigenen Konzerngesellschaften werden in Phase drei weitere Fertigungsschritte durchgeführt, um die Produkte und/oder Dienstleistungen anschließend an unseren Kundenkreis zu übergeben. Diese drei Phasen beschreiben auch die sogenannte Lieferkette im Sinne des deutschen Lieferkettengesetzes. Die Phasen vier und fünf, die Verwertung von Produkten wie z.B. Recycling, vervollständigen die globale Wertschöpfungskette.
Über unsere Mechanismen des Risikomanagements versuchen wir, Risiken und Verletzungen proaktiv zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einer Verletzung oder dem Verdacht einer Verletzung kommen, haben wir mit unserem Beschwerdeverfahren TellMe dezidierte Meldewege geschaffen, die den betroffenen Personengruppen ebenso wie nicht betroffenen Personen offenstehen.