Verantwortung

Strategie, Prozesse und Maßnahmen

Durch unser umfassendes Programm zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht verankern wir die Umsetzung unseres Menschenrechtskodex (pdf, 272,9 KB) (=Teil 1 der menschenrechtlichen Grundsatzerklärung) in der Unternehmenspraxis. Wir analysieren regelmäßig, welche Risiken und Auswirkungen unsere Geschäftsaktivitäten auf Menschenrechte und Umweltbelange haben oder haben könnten. Das ermöglicht uns, negative Auswirkungen zu vermeiden, zu miniminieren und zu beenden und Chancen für Verbesserung zu ergreifen.  Wir überprüfen unsere Sorgfaltspflichtenprozesse mindestens einmal im Jahr, um die Wirksamkeit sicher zu stellen und bei Bedarf Anpassungen umzusetzen.​

Unsere identifizierten und am höchsten priorisierten Risiken und Auswirkungen veröffentlichen wir mindesten einmal im Jahr auf dieser Webseite. Details zu dem Programm und den konkreten Prozessen finden sich im Folgenden.

Verantwortlichkeiten​

  • Koordinationsfunktion: Der Zentralbereich Group Corporate Responsibility der Deutschen Telekom AG ist für die konzernweite Menschenrechtsstrategie verantwortlich und koordiniert die relevanten Sorgfaltspflichtenprozesse.
  • Umsetzungsverantwortung: Unterschiedliche Abteilungen verantworten die Ausgestaltung des Funktionsbereiches und die Umsetzung der Prozesse und sind somit an der Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte wesentlich beteiligt: Beispielweise die Personal-, Einkaufs-, Compliance-, Risikomanagement-, Rechtsabteilung.
  • Überwachungsfunktion: Es wurde eine Stelle etabliert, welche die Funktionsfähigkeit der Sorgfaltspflichtenprozesse und insbesondere des Risikomanagements der Deutschen Telekom AG überwacht. Diese Person berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom AG und verfügt über weitere Unterstützungsfunktionen.
  • Gesamtverantwortung: Die höchste Führungsebene, also der Vorstand der Deutschen Telekom AG und die Geschäftsführungen der jeweiligen Konzernunternehmen, tragen die Verantwortung, dass Menschenrechte geachtet und umweltbezogene Verpflichtungen eingehalten werden.

Wir streben danach, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten möglichst früh zu erkennen und zu vermeiden. Falls es zu Verletzungen kommt, setzen wir uns dafür ein, negative Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.​

Regelmäßige Risikoanalyse​

Um dies für unsere globale Lieferkette umzusetzen, betrachten wir regelmäßig die Risikodisposition von mehr als 200 Konzerngesellschaften und mehr als 20.000 direkten Zuliefererbetrieben. Dabei werden eine Vielzahl von externen und internen Informationen erfasst, bewertet und gewichtet. Dieser regelmäßige Blick ermöglicht es uns, unsere Anstrengungen auf priorisierte Sachverhalte zu fokussieren. ​

Anlassbezogene Risikoanalyse​

Neben den regelmäßigen Risikoanalysen aktivieren wir unser Frühwarnsystem auch anlassbezogen. Wir prüfen relevante Sachverhalte innerhalb unserer Wertschöpfungskette, sobald wir davon erfahren z.B. im Vorfeld von Fusionen & Unternehmenskäufen (Merger & Acquisition). Auch interne und externe Hinweise und Beschwerden, die über unser Beschwerdeportal TellMe adressiert werden, Pressemitteilungen, oder der Austausch mit Interessenvertretungen aus z.B. Politik, betriebliche Arbeitnehmervertretungen, Verbände, Menschenrechtsverteidiger*innen und deren Berichterstattungen können zu einer anlassbezogenen Prüfung führen. ​

Die Ergebnisse der Risikoanalysen werden regelmäßig der obersten Führungsebene und dem Konzernvorstand zur Kenntnis gebracht und fließen auf diese Weise in unternehmerische Entscheidungsprozesse ein. 

Die Erkenntnisse aus den Risikoanalysen ermöglichen uns, frühzeitig Maßnahmen zu definieren, die menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen vermeiden und Risiken minimieren. Die Maßnahmen entwickeln wir entsprechend den identifizierten Risiken.

Grundsätzlich versuchen wir bei der Definition und Umsetzung der Maßnahmen dialogbasiert vorzugehen. Den Dialog führen wir aktiv mit Mitarbeitenden unterschiedlicher Fachabteilungen in unseren internationalen und nationalen Konzerngesellschaften sowie externen Netzwerken und Menschenrechtsexpert*innen, um deren Sichtweisen und Perspektiven zu berücksichtigen. Wichtigstes Ziel ist dabei, das vorher identifizierte Risiko oder die Verletzung wirksam zu minimieren/eliminieren.​

Abhängig von der Verursachungsquelle haben wir unterschiedlich starke Einwirkungsmöglichkeiten. Liegt die Ursache innerhalb unserer eigenen Konzerngesellschaften, können wir unverzüglich Maßnahmen umsetzen und bei Verletzungen diese beenden.​

Ergeben sich Risiken/Verletzungen bei unseren direkten Zuliefererbetrieben, nehmen wir das Gespräch auf und erarbeiten gemeinsam passende Maßnahmen. Besteht zum Beispiel bei einem mittelbaren Zuliefererbetrieb in der vorgelagerten Wertschöpfungskette kein direktes Vertragsverhältnis, sind wir auf eine gemeinsame Herangehensweise mit unserem jeweiligen unmittelbaren Zuliefererbetrieb angewiesen. Sollten andere Mittel zur Behebung eines Missstandes scheitern, ziehen wir die Beendigung der Vertragsverhältnisse mit unseren Zuliefererbetrieben in Betracht. ​

Schulungen und risikobasierte Kontrollmaßnahmen sind ein wesentlicher Baustein wirksamer Präventiv- und/oder Abhilfemaßnahmen. Wir führen risikobasierte Kontrollmaßnahmen bei unseren Konzerngesellschaften vor Ort durch oder auch bei unmittelbaren und mittelbaren Zuliefererbetrieben. Hierbei unterstützen wir branchenweite Initiativen, um durch gemeinsame Auditierungsaktivitäten für eine größere Anzahl von Zuliefererbetrieben mehr Transparenz zu erhalten und eine stärkere Einwirkungsmöglichkeit zu erhalten z.B. in Form der „Joint Alliance for CSR – JAC“

Unser Ziel ist es, verantwortungsvoll im Rahmen all unserer wirtschaftlichen Aktivitäten zu handeln und das zu jeder Zeit und an jedem Ort. ​

Unser Ziel ist es, verantwortungsvoll im Rahmen all unserer wirtschaftlichen Aktivitäten zu handeln und das zu jeder Zeit und an jedem Ort. ​

Doch manchmal können Verletzungen gegen Menschenrechte, Umweltbelange oder sonstige Regelungen auftreten, die wir möglicherweise nicht sehen oder sofort erkennen können. Hierbei sind wir auf Mithilfe angewiesen.​

Unser Hinweisgeber*innen – und Beschwerdesystem TellMe bietet mehrere Möglichkeiten uns auf kritische Sachverhalte mit Bezug zu unseren Geschäftsaktivitäten aufmerksam zu machen. Weitere Informationen zu den konkreten Verfahrensablauf finden Sie hier.

Wir veröffentlichen folgende Informationen im Zusammenhang mit der Ausübung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Eine Auflistung aller Dokumente finden Sie hier.​

  • “Menschenrechtskodex” der Deutschen Telekom AG: Menschenrechtsstrategie, Sorgfaltspflichtenprozesse, Grundsätze und Erwartungen, Beschwerdeverfahren [Teil 1 der menschenrechtlichen Grundsatzerklärung gemäß deutschem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz]
  • “Jahresbericht LkSG”: Ergebnisse der jährlichen Risikoanalyse als Ergänzung zum Menschenrechtskodex mit Bericht zu etwaigen priorisierten menschen- und umweltbezogenen Risiken gemäß deutschem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz bezogen auf das jeweilige Geschäftsjahr [Teil 2 der menschenrechtlichen Grundsatzerklärung gemäß deutschem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz]
  • “BAFA Bericht” nach dem deutschen Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (=LkSG) gem. vorgegebenen Berichtsbogen  - verfügbar ab 2024​
  • CR Bericht Deutsche Telekom: Bericht über alle Nachhaltigkeitsaspekte im Sinne von “Environmental and Social Governance (ESG)” der Deutschen Telekom für das jeweilige Geschäftsjahr inkl. Ergebnisse von Audititerungsmaßnahmen

Die Deutsche Telekom versteht sich als aktives Mitglied einer globalen Gemeinschaft und bekennt sich dazu, gemeinsam mit Regierungen, der Industrie, Partner*innen und der Zivilgesellschaft die Erfüllung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen sicherzustellen. ​

Wir befassen uns im Rahmen der folgenden nationalen und internationalen Initiativen mit menschenrechtsrelevanten Themen, wie beispielsweise Meinungsfreiheit oder Diskriminierung.​

FAQ