Leichte Sprache

Tipp: Kümmern Sie sich um Ihr digitales Erbe

Viele Menschen denken nicht gerne an den Tod.
Aber man sollte das tun. 
Dann kann man festlegen: 
Das passiert nach meinem Tod mit meinen Sachen. 
Wichtig sind auch die digitalen Sachen, die ein Mensch hinterlässt. 
Das nennt man digitaler Nachlass.

Erklärung zum Text
Dieser Text ist in Leichte Sprache übersetzt.
Texte in Leichter Sprache sind leichter zu verstehen.
Manche Wörter sind grün.
Das sind Wörter, die wir in unserem Wörter-Buch erklären.
Das Wörter-Buch finden Sie am Ende vom Text.
Manche Stellen im Text sind gelb angestrichen.
Diese Stellen sind besonders wichtig.

Wenn man stirbt, hinterlässt man Sachen.
Zum Beispiel Geld, ein Auto oder ein Haus.
Aber man hinterlässt auch digitale Sachen.
Das sind persönliche Daten, wie:

  • E-Mail-Adressen
  • Pass-Wörter
  • Fotos im Internet
  • Bank-Konto im Internet.

Das nennt man digitaler Nachlass.
Man kann bestimmen, was damit nach dem Tod passiert.
Nach dem Tod gehören die Sachen den Erben.
Die Erben sind zum Beispiel Kinder.
Oder andere Personen, die man selbst bestimmt hat.
Ein Erbe muss sich um alle Sachen kümmern.

Zum Beispiel:

  • um das Haus
  • um alle Verträge
  • und um die digitalen Sachen

Erben haben oft Probleme mit dem digitalen Nachlass.

Zum Beispiel: 
Die Erben kennen die Passwörter nicht.
Dann können sie viele digitale Sachen nicht finden.
Und wichtige Sachen gehen verloren.
Zum Beispiel:

  • Fotos
  • E-Mails
  • elektronische Geld-Börsen

Die Erben haben es nach dem Tod oft schwer.
Sie kommen nicht an die digitalen Sachen.
Zum Beispiel:
Wenn Internet-Firmen im Ausland die digitalen Sachen haben.

Warum ist das wichtig?

Die Erben müssen vielleicht Verträge kündigen.
Zum Beispiel, wenn Sie ein Abo bei Netflix haben.
Das Abo kann man nur kündigen,
wenn man die Zugangs-Daten hat.
Sonst geht das nicht.

Darauf müssen sie aufpassen beim digitalen Nachlass.

So haben ihre Erben es leichter:

  1. Machen Sie sich einen Überblick.
    Zum Beispiel, welche E-Mail-Adressen Sie haben.

Schreiben Sie alles auf eine Liste.

  1. Schreiben Sie auf die Liste:
    - Was mit den digitalen Sachen passieren soll.
    - Und was die Erben damit machen sollen.
  2. Unterschreiben Sie die Liste.
  3. Geben Sie die Liste einer Vertrauens-Person.
    Oder sagen Sie einer Vertrauens-Person,
    wo die Liste liegt.

Diese Infos gehören auf die Liste:
Bei welchen Internet-Seiten haben Sie sich angemeldet?
Zum Beispiel:

  • E-Mail-Anbieter zum Beispiel T-Online
  • Amazon
  • Ebay
  • Netflix
  • Instagramm
  • TikTok

Schreiben Sie alle Zugangs-Daten und Pass-Wörter auf.
Welche Daten haben sie im Internet gespeichert?
Zum Beispiel:

  • digitale Fotos
  • wichtige Adressen und Telefon-Nummern

Schreiben Sie auch auf:

  • Wo die Sachen gespeichert sind.
  • Was die Erben damit machen sollen.

Das sollten Sie sich vor Ihrem Tod überlegen.
Sie haben alles aufgeschrieben?
Dann unterschreiben Sie die Liste und Ihre Wünsche.
Das hilft Ihren Erben.

Wörterbuch:

Digitaler Nachlass:
Nach dem Tod hinterlässt man Sachen.
Dazu gehören auch digitale Sachen im Internet.
Das sind persönliche Daten, wie:

  • E-Mail-Adressen
  • Pass-Wörter
  • Fotos im Internet
  • Bank-Konto im Internet.

Das nennt man digitaler Nachlass.

Elektronische Geld-Börse:
Manche Menschen haben Geld in elektronischen Geld-Börsen.
Das ist eine Art Konto im Internet.
Man braucht ein Passwort.
Sonst kommt man nicht an das Geld.

Erben:
Wenn man stirbt, bekommen die Erben, den Nachlass.
Zum Nachlass gehören Sachen wie:

  • Haus
  • Auto
  • Geld

Auch digitale Sachen gehören dazu.
Zum Beispiel eigene Bilder im Internet.

Vertrauens-Person:
Eine Vertrauens-Person ist ein Mensch, den Sie gut kennen.
Und der macht, was er sagt.
Das heißt:
Diese Menschen hält sich an Ihre Wünsche.
Auch nach Ihrem Tod.
Sie machen die Sachen so, wie Sie es wollen.
Die Regeln dafür schreibt man in eine Vorsorge-Vollmacht.
Eine Vorsorge-Vollmacht gilt auch, wenn man sehr krank ist.

Vorsorge-Vollmacht:
In einer Vorsorge-Vollmacht sagt man, was gemacht wird,
wenn man nicht mehr selbst bestimmen kann.
Zum Beispiel, weil man krank ist.
Das ist ein Papier, das man unterschreibt.
Da steht drin:
Eine andere Person darf Dinge für mich machen.
Zum Beispiel darf:

  • ein Freund Briefe für mich zu beantworten.
  • mit mir zum Arzt gehen
  • für mich Geld von der Bank zu holen
  • mit mir zum Amt gehen.

Was ich erlaube, steht in der Vorsorge-Vollmacht.

Hinweis
Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM AI geschrieben. 
SUMM AI ist ein Übersetzungs-Programm.
Damit übersetzt man Texte von schwerer Sprache in Leichte Sprache.
Ein Mensch hat den Text danach überarbeitet.
Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.

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