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Der eigene Tod ist kein Thema, mit dem man sich gern beschäftigt. Trotzdem: Wer seinen Nachlass rechtzeitig regelt, der weiß, was mit dem aufgebauten Vermögen passiert. Eine Verfügung macht den Erben das Leben in der ohnehin schwierigen Zeit der Trauer leichter. Und das gilt eben auch für den digitalen Nachlass eines Menschen.

Junge Frau und ältere Mann schauen auf Laptop

Was passiert mit den Daten eines Menschen nach seinem Tod?

Der Bundesgerichtshof hat diese Frage für Deutschland im Juli 2018 mit einem Grundsatzurteil beantwortet. Demnach ist auch der digitale Nachlass eines Menschen vererbbar und zu behandeln wie der übrige Nachlass des Verstorbenen. Die digitalen Daten gehen demnach im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetz auf den Erben über.

Gesetzlich wurde die Stellung des Erben in dem am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) gestärkt. Paragraf 4 des TDDDG regelt, dass der Anbieter eines Telekommunikationsdienstes nicht gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt, wenn statt des betroffenen Endnutzers dessen Erben oder andere berechtigte Personen Rechte wahrnehmen.

Aber selbst wenn die Daten dann dem Erben gehören, so hat er häufig Probleme, überhaupt an diese heranzukommen, weil ihm schlichtweg die Zugangsdaten fehlen. Dadurch können  kostbare Daten und Erinnerungen verloren gehen. Hier kommt weiter hinzu, dass viele Anbieter ihren Sitz im Ausland haben, was die juristische Auseinandersetzung mit dem Betreiber erschwert. Und ohne das Passwort für ein elektronische Geldbörse ist jede Kryptowährung für die Erben wertlos, obwohl darin beträchtliche Vermögenswerte stecken könnten.

Das sollten Sie beim digitalen Nachlass berücksichtigen

  • Welche Dienste nutze ich?
  • Welche digitalen Daten lagern wo?
  • Was möchte ich an meine Erben weitergeben?
  • Wo verstecken sich Werte, die ich bewahren möchte?
  • Was möchte ich löschen?

Notieren Sie die Zugangsdaten zu den verschiedenen Angeboten. Handschriftliche
Notizen, die mit einer eigenhändigen Unterschrift und Datum versehen sind, haben im
Streitfall eine größere Beweiskraft.

Suchen Sie sich dann eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen, von denen Sie
annehmen können, dass diese im Ernstfall Ihre Wünsche respektieren. Eine
Vorsorgevollmacht muss nicht notwendigerweise beim Notar hinterlegt oder
beglaubigt sein. Dieser Schritt kann aber zum Beispiel für Selbstständige sinnvoll sein,
die in ihrem Beruf digitale Güter und Werte produzieren.

Digitale Vorsorge umfasst auch Krankheit

Denken Sie beim Schreiben Ihrer Vorsorgeerklärung für den digitalen Nachlass auch an schwere und länger andauernde Erkrankungen. Haben Sie beispielsweise die alleinige
Verfügungsmacht über Konten, kann ein Umschlag mit den wichtigsten Zugangsdaten für Bankzugänge, Buchhaltungsprogramme und andere wichtige Dienste den Angehörigen den Alltag erleichtern.

Wenn Sie Erbe eines digitalen Nachlasses geworden sind

Egal, ob Sie die Aufgabe einer Vertrauensperson übernommen haben oder Erbe eines digitalen Nachlasses geworden sind: Machen Sie sich bewusst, dass Sie beim Umgang mit den digitalen Daten tief in die Privatsphäre des Betroffenen eindringen. Beim Öffnen eines fremden Mailpostfach können Dinge ans Licht kommen, die die Person in einem anderen Licht erscheinen lassen oder die Gefühle anderer verletzten könnten, wenn sie bekannt werden. Respektieren Sie deswegen die Privatsphäre der Person und sorgen Sie nur für die Umsetzung der in der Verfügung genannten Schritte.

Haben Sie geerbt, denken Sie daran, dass Sie mit der Annahme des Erbes auch die Verpflichtungen des Erblassers übernehmen. Um finanzielle Schäden zu vermeiden, kümmern Sie sich deshalb als erstes darum, eventuell laufende Mitgliedschaften und Verträge zum nächsten möglichen Termin zu kündigen.

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