Leichte Sprache

Wir erklären das Neben-Kosten-Privileg

Viele Menschen bezahlen die Kosten für den TV-Anbieter mit der Miete. 
Das heißt Neben-Kosten-Privileg. 
Das ist jetzt verboten.

Erklärung zum Text
Dieser Text ist in Leichte Sprache übersetzt.
Texte in Leichter Sprache sind leichter zu verstehen.
Manche Wörter sind grün.
Das sind Wörter, die wir in unserem Wörter-Buch erklären.
Das Wörter-Buch finden Sie am Ende vom Text.
Manche Wörter sind gelb angestrichen.
Diese Infos sind besonders wichtig.

Menschen sitzen vor dem TV und gucken eine Sendung an

Viele Menschen schauen gerne TV. © Deutsche Telekom AG/ Astrid Grosser


Viele Menschen mieten eine Wohnung.
Und diese Menschen haben oft ein TV-Gerät.
Viele Menschen haben auch einen Vertrag mit einem TV-Anbieter.
Ein TV-Anbieter sorgt dafür, dass die Menschen viele Fernseh-Programme sehen können.

Viele Menschen bezahlen die Kosten für den TV-Anbieter mit der Miete.

Dazu zwingt sie der Vermieter.

Das heißt Neben-Kosten-Privileg.

Das ist jetzt verboten.

Bezahlen Sie das Geld für den TV-Anbieter an Ihren Vermieter?

Sie können das prüfen:

  • Im Miet-Vertrag steht das oft.
  • Oder in der Nebenkosten-Abrechnung steht das oft.

Jetzt können Sie selbst entscheiden:

  • Welchen TV-Anbieter wollen Sie?

Dafür müssen Sie einen neuen Vertrag machen.
Es gibt jetzt viele Angebote.

Schauen Sie sich die Angebote genau an.

Prüfen Sie, was gut zu Ihnen passt:

  • Wie viel Geld wollen Sie ausgeben?
  • Welche Programme wollen Sie schauen?
  • Wo wollen Sie überall Fernsehen schauen?

Man kann TV auch im Internet schauen.
Zum Beispiel bei der Telekom.

Die Telekom ist eine Firma.
Bei ihr heißt das: Magenta TV.

Was ist toll bei Magenta TV?

  • Man kann die Sendungen auf dem TV schauen.
  • Man kann die Sendungen auch auf dem Handy schauen.
  • Man kann die Sendungen auch später schauen.
  • Man kann auch Pause machen.
  • Man kann die Sendung noch mal sehen.

Hinweis
Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM AI geschrieben.
SUMM AI ist ein Übersetzungs-Programm.
Damit übersetzt man Texte von schwerer Sprache in Leichte Sprache.
Ein Mensch hat den Text danach überarbeitet.
Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.

Hier geht es zur Themen-Übersicht

Zwei Menschen vor einem Computer.

Leichte Sprache

Hier finden Sie Informationen über die Telekom in Leichter Sprache. 

Cookies und ähnliche Technologien

Wir setzen Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website ein, um Informationen auf Ihrem Endgerät zu speichern, auszulesen und weiterzuverarbeiten. Dadurch verbessern wir Ihr Erlebnis, analysieren den Traffic auf der Website und zeigen Ihnen Inhalte und Werbung, die für Sie interessant sind. Dafür werden website- und geräteübergreifend Nutzungsprofile erstellt. Auch unsere Partner nutzen diese Technologien.


Wenn Sie „Nur erforderliche“ wählen, akzeptieren Sie nur Cookies, die zum richtigen Funktionieren unserer Website nötig sind. „Alle akzeptieren“ bedeutet, dass Sie den Zugriff auf Informationen auf Ihrem Endgerät und die Verwendung aller Cookies zur Analyse und für Marketingzwecke durch Deutsche Telekom AG und unsere Partner erlauben. Ihre Daten könnten dann in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, wo wir kein Datenschutzniveau garantieren können, das dem der EU entspricht (siehe Art. 49 (1) a DSGVO). Unter „Einstellungen“ können Sie alles im Detail festlegen und Ihre Einwilligung jederzeit ändern.


Weitere Informationen finden Sie im Datenschutzhinweis und in der Partnerliste.