Einfach erklärt: Ende des Nebenkostenprivilegs
Durch das Nebenkostenprivileg durften Vermieter*innen bisher die Kosten für den Kabelanschluss eines Mehrfamilienhauses auf alle Mietparteien umlegen – und zwar über die Nebenkostenabrechnung. Diese Regelung wird zum 1. Juli 2024 abgeschafft.
Endlich haben Mieterinnen und Mieter die Freiheit, ihren eigenen TV-Anbieter zu wählen und nur für die Art von Fernsehen zu zahlen, die sie tatsächlich nutzen. Doch viele von ihnen wissen gar nicht, ob sie bisher von den „Zwangsgebühren“ für ihren Kabelanschluss betroffen sind. Ein Blick in den Mietvertrag oder die Nebenkostenabrechnung schafft Klarheit. Falls ungewollte Kosten fürs Kabelfernsehen anfallen, sollten Mieterinnen und Mieter die Entscheidung selbst in die Hand nehmen. Das bedeutet:
- spätestens bis zum 30. Juni 2024 einen neuen TV-Anbieter wählen.
- möglichst bald einen individuellen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.
Tipp: In vielen „Informationsschreiben“ an Mieterinnen und Mieter wird behauptet, sie müssten einen Vertrag über ein Kabel-TV-Produkt abschließen, um weiterhin Internet und Telefonie über das Breitbandkabelnetz nutzen zu können. Das ist falsch! Richtig ist dagegen: Der Telekommunikationsdienstleister, der bislang Internet und Telefonie anbieten durfte, darf das auch weiterhin tun. Selbstverständlich dürfen Vermieter auch kein „Durchleitungsentgelt“ verlangen oder den Kabelanschluss abschalten oder abklemmen, wenn bei Abschluss des Mietvertrags ein funktionsfähiger Kabelanschluss vorhanden war. Wichtig: Prüfen Sie die Inhalte aus Informationsschreiben gründlich. Bei Unklarheiten helfen zum Beispiel die Experten des Mieterschutzbund e.V. gerne. Dazu gibt es hier weitere Informationen vom Mieterschutzbund.
Mehr TV – weniger Kosten als beim Kabelanschluss
Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bietet jetzt Menschen, die in einer Mietwohnung leben, ganz neue Chancen. So können die Kosten je nach gewähltem TV-Anbieter sogar günstiger werden. Noch wichtiger als der Preis ist aber die Frage, welcher TV-Anbieter zu den eigenen Bedürfnissen passt. Durch den Wechsel zu Fernsehen via Internet – egal ob es sich um ein IPTV* oder um ein OTT**-Angebot handelt – profitieren Mietende von mehr Flexibilität und einer großen Vielfalt an Inhalten. Diese Vielfalt entsteht vor allem durch eine deutlich größere Auswahl an Sendern. Beim TV-Anbieter MagentaTV gibt es über 150 TV-Sender in HD-Qualität wie z.B. ARD, ZDF, RTL, SAT.1 und Pro7. Hinzu kommt MagentaTV+, das bisher Megathek hieß. Dabei handelt es sich um eine riesige Mediathek, in der Filme, Serien, Dokumentationen und mehr zu sehen sind – vieles davon exklusiv und bei MagentaTV immer inklusive. Ein weiterer Pluspunkt: Nützliche Funktionen wie das Pausieren oder Vor- und Zurückspulen des Fernsehprogramms sorgen dafür, dass niemand mehr etwas verpasst. Und wer gerne Netflix, RTL+ oder Disney+ streamt, kommt durch die Buchung entsprechender Tarif-Pakete voll auf seine Kosten.
Fernsehen ohne Kabelanschluss-Kosten
Schon heute können Mieterinnen und Mieter auf den Fernseh- und Streaming-Anbieter der Deutschen Telekom umsteigen. Dabei erleben sie ausgezeichnete Unterhaltung in den ersten neun Monaten zum Nulltarif – in allen MagentaTV Tarifen mit Laufzeit. Zusätzlich gibt es die MagentaTV One zur Miete für neun Monate kostenfrei, danach kostet die Miete fünf Euro pro Monat. Hier geht’s zum Angebot.
*IPTV steht für Internet Protocol Television und bezeichnet eine Empfangstechnik für Fernsehen via Internet. Das bedeutet, Filme und Fernsehprogramme werden über ein geschlossenes digitales Datennetz übertragen. IPTV ist also ein spezifisches Internetfernsehen, das nur in Verbindung mit einem Vertragsabschluss des jeweiligen Internetanbieters empfangen werden kann.
** Eine weitere Möglichkeit, Fernsehen und andere Videoinhalte über das Internet zu empfangen, sind die sogenannten Over-the-Top-Dienste, kurz OTT. Für deren Empfang ist kein Receiver notwendig. Es genügt ein Internetanschluss und ein internetfähiges Empfangsgerät, egal ob Fernseher oder mobiles Gerät.