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TKG-Novelle: Gesetz für schnellen Netzausbau

Die Corona-Krise zeigt deutlich: Wirtschaft und Gesellschaft sind auf hochleistungsfähige Netze angewiesen. Das gilt sowohl für Festnetz als auch Mobilfunk. Der schnelle Ausbau von 5G und Glasfaser ist damit eine der zentralen infrastrukturpolitischen Herausforderungen für ganz Deutschland. Milliarden-Investitionen und aufwändige Baumaßnahmen sind notwendig. Die Erwartung der Netzbetreiber ist daher klar: Die anstehende Novelle des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKModG) soll einen investitionsfreundlichen Rechtsrahmen schaffen, der den Netzausbau erleichtert und beschleunigt.

Gesetz wird modernisiert

Arbeiten an einer Baugrube

Arbeiten an einer Baugrube

Auch für die Bundesregierung ist der schnelle und flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen das erklärte Ziel der TKG-Novelle. Umgesetzt wird damit ein Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation. Dieser Kodex ist am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten. Er stellt die Weichen auch für einen modernisierten Rechtsrahmen hierzulande. Themen wie Marktregulierung, Genehmigungsverfahren, Frequenzpolitik, Verbraucherschutz und Universaldienst sind wichtige Bestandteil der anstehenden TKG-Novelle. Gleichzeitig werden mit der Modernisierung des TK-Gesetzes gesetzliche Grundlagen geschaffen für Vorhaben der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag. Verantwortlich für die Umsetzung des EU-Kodexes und für den Gesetzentwurf sind zwei Ministerien, und zwar das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die beiden Häuser legten einen Referentenentwurf zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vor, der vom Bundeskabinett Mitte Dezember 2020 verabschiedet wurde. Damit das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten kann, müssen der Bundestag und Bundesrat noch bis Herbst 2021 zustimmen. Bis dahin sind allerdings noch einige Debatten zu verschiedenen Themen zu erwarten.

Notwendige Neuausrichtung auf Investitionen in neue Netze

Um den notwendigen Netzausbau stemmen zu können, braucht es aus Sicht der Telekom Freiräume und Rechtssicherheit für Investitionen und Kooperationen. Auch Ausbauhürden müssen dringend abgebaut werden. Nur auf diese Weise kommt der Ausbau von Glasfaser und 5G in Deutschland voran. Die TKG-Novelle wird sich vor allem daran messen lassen müssen, ob es zu Investitionsanreizen und einem Abbau von Regulierungsbürokratie kommt. Investierende Netzbetreiber müssen entlastet werden, anstatt zusätzlich belastet.

Die Telekom sieht an einzelnen Punkten in der TKG-Novelle noch weiteren Klärungsbedarf. Wichtig ist zum Beispiel, dass es eine gesetzlich verankerte Frist gibt, neue Mobilfunkmasten nach drei Monaten zu genehmigen. Schädlich wäre es, wenn im Gesetz die Mitnutzung des eigenen Mobilfunknetzes durch einen anderen Anbieter zu regulierten Preisen und Konditionen gestärkt würde. Damit würden die Unternehmen geschwächt, die tatsächlich Netze ausbauen. Durch ein national Roaming wird aber kein neuer Funkmast gebaut und kein einziges Funkloch in Deutschland geschlossen. Auch eine Straffung der Genehmigungsverfahren bei der Verlegung von Leitungen ist dringend notwendig, ebenso wie Erleichterungen für den Einsatz innovativer Verlegetechniken.  

Damit Verbraucher schnell von Glasfaserleitungen profitieren können, sollten verstärkt Open-Access-Modelle eingeführt werden, die dem Nutzer mehr Produkt- und Anbieter-Wahlfreiheiten eröffnen. Unter Open-Access versteht man offene Glasfasernetze für Dritte - zu frei verhandelten Konditionen, aber auch gesetzlich abgesichert. 

Zu mehr Wahlfreiheit soll es auch mit der geplanten Abschaffung der Umlagefähigkeit von TK-Kosten kommen (das sogenannte Nebenkostenprivileg). Sobald TK-Kosten nicht mehr über die Miete abgerechnet werden können, erhalten Mieter mehr Freiheit bei der Wahl ihres TV- und Breitbandanbieters, und das zu fairen Preisen. Und der Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Wohnungen wird nicht mehr weiter blockiert. 

Telekom zu TKG-Novelle - kurz erklärt

Messlatte für Erfolg ist leichterer und schnellerer Ausbau von Glasfaser und 5G

Stellungnahme Telekom zum Referentenentwurf TKG-Novelle, Dezember 2020

Die Corona-Pandemie belegt, wie sehr Wirtschaft und Gesellschaft auf hochleistungsfähige Telekommunikations-Netze angewiesen sind – überall in Deutschland und im Festnetz ebenso wie im Mobilfunk. Der schnelle Ausbau von FTTH-Glasfasernetzen und 5G-Mobilfunk ist daher eine der zentralen infrastrukturpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Es ist die Erwartung nicht nur der Deutschen Telekom, sondern aller investierenden Netzbetreiber, dass mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien (Kodex) ein investitionsfreundlicher und stimmiger Rechtsrahmen für einen erleichterten und beschleunigten FTTH- und 5G-Ausbau in Deutschland geschaffen wird. Vor allem daran ist die TKG-Novelle zu messen.

Die TKG-Novelle ist außerdem für einen generellen Abbau von Regulierungsbürokratie zu nutzen. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Herausforderungen, aber auch wegen der dynamischen Wettbewerbsentwicklung, müssen die investitionswilligen Netzbetreiber weitestgehend entlastet und nicht zusätzlich belastet werden.

Die Deutsche Telekom wird den FTTH-Ausbau in den nächsten Jahren maßgeblich vorantreiben. Das Ziel der Branche für Deutschland lautet: bis 2030 soll jeder Haushalt einen Glasfaseranschluss haben. Der geplante Ausbaubeitrag der Telekom liegt bei über 2 Mio. Haushalten pro Jahr. Bei 5G soll bis 2025 eine Abdeckung von 99 Prozent der Haushalte und 90 Prozent der Fläche allein im Netz der Telekom erreicht werden. Ohne klare Weichenstellungen im neuen TKG in Richtung Anreize und Anerkennung für echte Netzinvestitionen werden die Ausbauziele für Deutschland nicht erreicht werden können.

Leider ist der Gesetzgebungsprozess inzwischen zeitlich in Verzug. Schon jetzt ist klar, dass der Kodex nicht fristgerecht umgesetzt werden wird. Die besseren Rahmenbedingungen für den Ausbau werden in dieser Legislaturperiode nur noch dann kommen können, wenn die Beratungen im Bundestag und Bundesrat schnell beginnen. Dabei sollten keine Themen ausgeklammert und vertagt werden, damit so schnell wie möglich Investitionsanreize und Rechtsklarheit für einen beschleunigten FTTH- und 5G-Ausbau geschaffen werden.

Der Referentenentwurf zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz enthält zwar gute Ansätze, aber es werden längst nicht alle Chancen ergriffen, Investitionen in Glasfaser und 5G konsequent zu fördern. Umsetzungsspielräume des Kodex werden leider nicht genutzt. Statt Investitionen zu erleichtern und zu schützen, sieht der Entwurf an mehreren Stellen zusätzliche Eigentumseingriffe sowie neue Ausbauhürden vor. Der Mobilfunkmarkt wird zudem durch zusätzlich mögliche Regulierungseingriffe wie National Roaming bedroht und geschwächt. Insgesamt ist zu befürchten, dass es zu mehr statt weniger Regulierung kommt und neue Ausbauhürden ge-schaffen oder zumindest nicht beseitigt werden.

Das ausführliche Positionspapier der Telekom zum Referentenentwurf TKG-Novelle finden Sie hier (pdf, 128,4 KB)

Mit National Roaming oder nationalem Roaming ist die Mitnutzung eines nationalen Mobilfunknetzes durch einen anderen Netzbetreiber gemeint, der über kein flächendeckendes Netz verfügt. Wo dessen Netz nicht zur Verfügung steht, können Kunden dieses Anbieters das Netz eines anderen Mobilfunkanbieters nutzen. Dieses technische Prinzip kennt man vom Roaming im Ausland. Wird vom nationalen Roaming oder National Roaming gesprochen, geht es darum, eine ähnliche Vorgehensweise auch innerhalb Deutschlands anzuwenden. 

Nur Ausbau schließt Funklöcher

Vereinbarungen über National Roaming auf freiwilliger Basis gab es im deutschen Markt bereits. Nun aber werden Forderungen laut, die etablierten Netzbetreiber zu National Roaming zu verpflichten. Insbesondere der Neueinsteiger der letzten Frequenzauktion ruft nach einer staatlichen Regulierung durch die Bundenetzagentur, da er die von den etablierten Netzbetreibern angebotenen National Roaming-Bedingungen für unzureichend hält. Aus Sicht der Telekom ist das ein riskantes Spiel. Denn wenn National Roaming ein Ersatz für den eigenen Netzausbau wird, dann wird Deutschland ein Bärendienst erwiesen. Benötigt werden schließlich nicht vollere Netze, sondern mehr Kapazität und bessere Qualität. Da hilft nur Investition in Infrastruktur. Die Befürchtung: Mit National Roaming wird kein neuer Funkmast gebaut und kein einziges Funkloch in Deutschland geschlossen. 

Die Erklärung dafür ist einfach: Würde die Mitnutzung des eigenen Mobilfunknetzes durch einen anderen Anbieter zu regulierten Preisen und Konditionen angeordnet, würden die Unternehmen geschwächt, die tatsächlich Netze ausbauen. Investitionen in Infrastruktur, etwa auf dem Land, würden durch Roaming dauerhaft unattraktiv gemacht. So baut kein Unternehmen teure neue Standorte in dünn besiedelten Gegenden, wenn ein Konkurrent diese selbstverständlich zu regulierten Konditionen mitnutzen kann. 

Damit Funklöcher in Deutschland schneller geschlossen werden, gibt es übrigens bereits eine Vielzahl an freiwilligen Kooperationen in der Mobilfunkbranche. Gemeinsam wollen Netzbetreiber Gebiete, in denen es bislang gar keinen Mobilfunk oder nur von einem einzigen Anbieter Mobilfunk gibt, besser versorgen. So plant die Telekom zum Schließen weißer und grauer Flecken beispielsweise Kooperationen mit Vodafone und Telefónica. Diese Kooperationen sind auch für weitere Akteure offen.  Es gilt: Für jeden Netzanbieter müssen sich die teuren Investitionen in das eigene Netz lohnen. Der Bau eines einzigen Mobilfunkmastes kostet allein rund 200.000 Euro. 

Was ist das Nebenkostenprivileg

Positionspapier Januar 2021

Positionspapier Januar 2021

Der Vermieter entscheidet, welcher Kabel-Anbieter die Wohnung versorgen soll. In Deutschland gilt dies für etwa 12,5 Millionen Mieter. Die Mieter haben keinen Einfluss auf die Auswahl und den Leistungsumfang. Die Gebühren werden ihnen über die Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Position der Deutschen Telekom

Wir begrüßen die vorgesehene Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, denn dieses Relikt aus den 80er Jahren gehört zu den größten Hindernissen für einen schnelleren Glasfaserausbau. Die Zwangsabgabe für ein Fernseh-Kupferkabel aus dem letzten Jahrhundert, von der etwa 12,5 Millionen Mieter betroffen sind, muss abgeschafft werden.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs führt zu niedrigeren Preisen und größerer TV-Produktauswahl für Verbraucher.

Das Nebenkostenprivileg behindert massiv den Glasfaserausbau in Deutschland und setzt keine Anreize zur Glasfaser-Modernisierung von Gebäuden. Und wir halten das Nebenkostenprivileg für nicht vereinbar mit EU-Recht. 

Weitere Argumente

Die Monopolkommission plädiert seit Jahren für eine Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, zuletzt FAZ vom 26. August 2020. In mehreren Gutachten hatte sie dargestellt, wie sehr das Nebenkostenprivileg den Breitbandausbau in Deutschland behindert. 

Verbraucherschützer nennen das Nebenkostenprivileg einen Vertrag zu Lasten Dritter. Da der Vermieter die Kosten nicht selbst trägt, sondern auf die Mieter umlegt, besteht für ihn kein Anreiz, den günstigsten Anbieter auszuwählen. Michael Gundall vom Verbraucherverband Rheinland-Pfalz plädiert darum für den Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Es geht darum, dass die „Cash Cow“ der Kabelnetzbetreiber zur Schlachtbank geführt werden soll. Das ist die eigentliche Angst der Kabelnetzbetreiber. Ein Geschäftsmodell, bei dem mit wenig Aufwand viel Geld generiert wird. Seit dem Jahre 1998 können Verbraucher frei über ihren Telefonanbieter entscheiden. Auch der Energiemarkt wurde liberalisiert und es gibt eine freie Wahl bei den Strom- und Gasanbietern. Die Politik hat es allerdings versäumt, die Wahlfreiheit beim Fernsehempfang herzustellen. Nach wie vor werden Verträge zwischen Kabelnetzbetreibern und den Wohnungsbaugesellschaften geschlossen, bei denen die Verbraucher unter die Räder kommen.

Prof. Torsten Körber von der Universität Köln plädiert ebenfalls für die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Denn es sei letztlich „eine Ermächtigung, Verträge zu Lasten Dritter – der Mieter – zu schließen und damit das Gegenteil von Mieterschutz. Während das neue Telekommunikationsrecht den Mietern die Freiheit eröffnet, ihren Internetprovider frei zu wählen, die gelieferten Signale nach Belieben zu nutzen und dazu Geräte (Router) ihrer Wahl zu verwenden, genießen im TV-Bereich nur Eigenheimbesitzer eine solche Wahlfreiheit. Mieter werden dagegen in größeren Mietobjekten ohne eigenes Mitspracherecht mit Kabelgebühren belastet, wenn und ganz einfach, weil sich der Vermieter für einen Kabelanschluss der Wohnanlage entschieden hat.“

Die Deutsche Telekom treibt den Breitbandausbau in Deutschland massiv voran. Das Unternehmen investiert mehrere Milliarden jährlich in den Festnetzausbau und den Mobilfunk. Im Herbst 2020 können im Telekom-Netz 33,0 Millionen Haushalte einen Tarif mit bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) oder mehr buchen. 24,3 Millionen Haushalte können einen Tarif mit bis zu 250 MBit/s oder mehr buchen. Die Zahl der Haushalte, die mit reinen Glasfaser-Anschlüssen angebunden sind, beträgt heute 1,8 Millionen. Hier sind Geschwindigkeiten bis zu einem Gigabit pro Sekunde möglich. Geplant sind in den nächsten Jahren zwei Millionen neue Glasfaseranschlüsse pro Jahr und bis 2025 für 99 Prozent der Bevölkerung eine Versorgung mit 5G

Aus Sicht der Telekom kommt der Breitbandausbau in Deutschland vor allem dann voran, wenn die notwendigen Investitionen in Tiefbau und Mobilfunkmasten erleichtert werden. Es ist daher die Erwartung aller Netzbetreiber, dass mit der TKG-Novelle vor allem ein investitionsfreundlicher und stimmiger Rechtsrahmen kommt. Dazu zählt beispielsweise auch, dass es straffere Genehmigungsverfahren gibt für den Netzausbau vor Ort. Ein Anspruch des Endnutzers auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten kann die bestehenden Hemmnisse für den Breitbandausbau nicht lösen. Vielmehr noch: Ein solcher Anspruch könnte sogar den flächendeckenden FTTH-Ausbau verzögern, wenn knappe Ausbauressourcen für die Erfüllung von Einzelansprüchen gebunden werden. Wichtig ist daher der technologieneutrale Ansatz, wonach sowohl Festnetz als auch Mobilfunk und auch Satellitentechnik für eine entsprechende Versorgung herangezogen werden kann. So könnten beispielsweise abgelegene Gebäude auch über die mittlerweile hochleistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur versorgt werden. 

Dachterrasse und Kuppel des Reichstags in Berlin.

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Die Telekom beteiligt sich aktiv an digitalpolitischen Debatten: Verantwortungsvoll, fair und faktenbasiert.

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