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TKG-Novelle: Gesetz für schnellen Netzausbau

Die Corona-Krise zeigt deutlich: Wirtschaft und Gesellschaft sind auf hochleistungsfähige Netze angewiesen. Das gilt sowohl für Festnetz als auch Mobilfunk. Der schnelle Ausbau von 5G und Glasfaser ist damit eine der zentralen infrastrukturpolitischen Herausforderungen für ganz Deutschland. Milliarden-Investitionen und aufwändige Baumaßnahmen sind notwendig. Die Erwartung der Netzbetreiber ist daher klar: Die anstehende Novelle des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKModG) soll einen investitionsfreundlichen Rechtsrahmen schaffen, der den Netzausbau erleichtert und beschleunigt.

Gesetz wird modernisiert

Arbeiten an einer Baugrube

Arbeiten an einer Baugrube

Auch für die Bundesregierung ist der schnelle und flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen das erklärte Ziel der TKG-Novelle. Umgesetzt wird damit ein Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation. Dieser Kodex ist am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten. Er stellt die Weichen auch für einen modernisierten Rechtsrahmen hierzulande. Themen wie Marktregulierung, Genehmigungsverfahren, Frequenzpolitik, Verbraucherschutz und Universaldienst sind wichtige Bestandteil der anstehenden TKG-Novelle. Gleichzeitig werden mit der Modernisierung des TK-Gesetzes gesetzliche Grundlagen geschaffen für Vorhaben der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag. Verantwortlich für die Umsetzung des EU-Kodexes und für den Gesetzentwurf sind zwei Ministerien, und zwar das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die beiden Häuser legten einen Referentenentwurf zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vor, der vom Bundeskabinett Mitte Dezember 2020 verabschiedet wurde. Damit das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten kann, müssen der Bundestag und Bundesrat noch bis Herbst 2021 zustimmen. Bis dahin sind allerdings noch einige Debatten zu verschiedenen Themen zu erwarten.

Notwendige Neuausrichtung auf Investitionen in neue Netze

Um den notwendigen Netzausbau stemmen zu können, braucht es aus Sicht der Telekom Freiräume und Rechtssicherheit für Investitionen und Kooperationen. Auch Ausbauhürden müssen dringend abgebaut werden. Nur auf diese Weise kommt der Ausbau von Glasfaser und 5G in Deutschland voran. Die TKG-Novelle wird sich vor allem daran messen lassen müssen, ob es zu Investitionsanreizen und einem Abbau von Regulierungsbürokratie kommt. Investierende Netzbetreiber müssen entlastet werden, anstatt zusätzlich belastet.

Die Telekom sieht an einzelnen Punkten in der TKG-Novelle noch weiteren Klärungsbedarf. Wichtig ist zum Beispiel, dass es eine gesetzlich verankerte Frist gibt, neue Mobilfunkmasten nach drei Monaten zu genehmigen. Schädlich wäre es, wenn im Gesetz die Mitnutzung des eigenen Mobilfunknetzes durch einen anderen Anbieter zu regulierten Preisen und Konditionen gestärkt würde. Damit würden die Unternehmen geschwächt, die tatsächlich Netze ausbauen. Durch ein national Roaming wird aber kein neuer Funkmast gebaut und kein einziges Funkloch in Deutschland geschlossen. Auch eine Straffung der Genehmigungsverfahren bei der Verlegung von Leitungen ist dringend notwendig, ebenso wie Erleichterungen für den Einsatz innovativer Verlegetechniken.  

Damit Verbraucher schnell von Glasfaserleitungen profitieren können, sollten verstärkt Open-Access-Modelle eingeführt werden, die dem Nutzer mehr Produkt- und Anbieter-Wahlfreiheiten eröffnen. Unter Open-Access versteht man offene Glasfasernetze für Dritte - zu frei verhandelten Konditionen, aber auch gesetzlich abgesichert. 

Zu mehr Wahlfreiheit soll es auch mit der geplanten Abschaffung der Umlagefähigkeit von TK-Kosten kommen (das sogenannte Nebenkostenprivileg). Sobald TK-Kosten nicht mehr über die Miete abgerechnet werden können, erhalten Mieter mehr Freiheit bei der Wahl ihres TV- und Breitbandanbieters, und das zu fairen Preisen. Und der Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Wohnungen wird nicht mehr weiter blockiert. 





Dachterrasse und Kuppel des Reichstags in Berlin.

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