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Wolfgang Kopf

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Das neue Telekommunikationsgesetz: Nebenkostenprivileg ist bald Geschichte – neue Chancen für den Glasfaserausbau

Ein Beitrag von Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich Politik und Regulierung Deutsche Telekom AG.

Fast zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden EU-Richtlinie ist die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nun abgeschlossen. Es ist gut, dass dieses für die Digitalisierung Deutschlands wichtige Gesetzgebungsvorhaben noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden konnte.

Portrait Wolfgang Kopf.

Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich Politik und Regulierung der Deutschen Telekom AG.

Wir als Deutsche Telekom bekennen uns zum Breitbandausbau in Deutschland. Wir investieren Milliarden in Glasfaser und 5G. Wir wollen, dass 2030 alle Haushalte in Deutschland über einen Glasfaseranschluss verfügen. Dazu werden wir einen Großteil beitragen. Und auch bei 5G sind wir Treiber der Entwicklung. Bis 2024 sollen 97 Prozent der Bevölkerung auf 5G zugreifen können. Wir leisten unseren Beitrag zur Digitalisierung Deutschlands.
 
Positiv am neuen Gesetz ist vor allem, dass das sogenannte Nebenkostenprivileg fallen wird. Bislang mussten mehr als zwölf Millionen Mieter über die Miet-Nebenkosten Zwangskunden der Kabelnetzbetreiber werden, ob sie wollten oder nicht. Das ist bald Geschichte. 
 
Mit einer Reihe von Regelungen und finanziellen Anreizen schafft es der Gesetzgeber, den Glasfaserausbau in den Gebäuden für Hauseigentümer, Wohnungsunternehmen und Netzbetreiber attraktiver zu machen. Dadurch werden nicht zuletzt die Mieter deutlich mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Wahl ihres  Netzbetreibers und auch des TV-Anbieters haben.

Außerdem werden die Möglichkeiten eines wechselseitigen Zugangs zu Glasfasernetzen aller Anbieter im Sinne eines Open Access verbessert. Das ist wichtig für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Kunden zwischen den Anbietern. Denn kommunale Monopole werden aufgebrochen. Erleichterungen gibt es auch für Ko-Investitionen, also wenn Unternehmen gemeinsam Netze ausbauen. Alternativen zum klassischen Tiefbau wie Trenching oder oberirdische Verlegung sollen leichter zum Einsatz kommen können. Verbesserungen gibt es für die Nutzung von Wegen, Grundstücken und öffentlichen Infrastrukturen sowie für den Aufbau von Small Cells. Natürlich kommt es jetzt auf die Kommunen an, die dies in schnelle, unbürokratische Genehmigungsprozesse umsetzen müssen. Das alles bietet die Chance, dem Glasfaser- und 5G-Ausbau in Deutschland einen großen Schub zu geben.
 
Neben Licht gibt es wie immer aber auch Schatten. Leider wurde die Chance verpasst, durch konsequente Entbürokratisierung und Entlastungen der Netzbetreiber sowie umfassende Investitionsanreize den bestmöglichen Rahmen für mehr Tempo beim Netzausbau zu schaffen. Die stärkere „Politisierung“ des Netzausbaus bringt zudem neue Planungsunsicherheiten für die Unternehmen – so zum Beispiel beim Universaldienst oder der Frequenzregulierung. Hier dürfen zukünftig der Bundestag und die Bundesländer mitentscheiden.  Beim Kundenschutz beinhaltet die TKG-Novelle viele Detailregelungen, deren tatsächlicher Nutzen für den Verbraucher fraglich ist. An vielen Stellen wird über die EU-Vorgaben hinausgegangen und damit das Ziel einer Harmonisierung verfehlt. Es ist deshalb auch zu erwarten, dass dieses Gesetz noch die EU-Kommission und den Europäischen Gerichtshof beschäftigen wird, genauso wie das Bundesverfassungsgericht. Jetzt kommt es aber zunächst einmal darauf an, dass die Bundesnetzagentur zu ausgewogenen Lösungen bei der Anwendung der neuen Regelungen kommt.
 
Die Telekom wird den Netzausbau in Deutschland vorantreiben. Natürlich kann das neue TKG diesen Ausbau beschleunigen oder bremsen. Es kommt auf die Anwendung durch die Behörden und die Politik an, ob das Ganze ein Erfolg wird.

Wolfgang Kopf

Wolfgang Kopf

Leiter Zentralbereich Politik und Regulierung

Arbeiten an einer Baugrube

TKG-Novelle

Die wichtigsten Punkte zur Neufassung des Telekommunikationsgesetzes.

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