Zusammenlegung der Beförderungsrunden 2019 und 2020
Die Beförderungsrunde 2019 wird zusammen mit der Beförderungsrunde 2020 umgesetzt.
Wie bereits in den letzten beiden Jahren erfolgt auch im Jahr 2019 eine Zusammenlegung der Beförderungsrunde 2019 mit der Beförderungsrunde 2020. In diesem Jahr betrifft dies die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen des einfachen und mittleren Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8.
Hintergrund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Hessen, dass eine Beurteilung, die als Grundlage für die Beförderung dient, nicht älter als zwölf Monate sein darf. Bei der DTAG ist in der KBV Beamtenbeurteilung die Erstellung einer Regelbeurteilung im Zwei-Jahresrhythmus vorgesehen. Um sicherzustellen, dass die dienstlichen Beurteilungen des Zeitraums 1. September 2016 bis 31. August 2018 (die im Sommer 2019 eröffnet wurden) aus Sicht des VGH Hessen für eine Auswahlentscheidung hinreichend aktuell sind, wird die Beförderungsrunde 2020 mit der Beförderungsrunde 2019 zusammengelegt.
Das Vorgehen ist mit den Sozialpartnern abgestimmt.
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