Konzern

Das neue elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) löst die alte Papier-Lohnsteuerkarte ab. Im Laufe des ersten Halbjahres 2013 wird es nun sukzessive in allen Organisationseinheiten der Telekom eingeführt. Die Telekom ist gesetzlich verpflichtet, alle ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Einführung des ELStAM-Verfahrens zu informieren.

Die Einführung für Sie als Rentner und Versorgungsempfänger erfolgt schrittweise zwischen Februar und Juni 2013.

Ihre Aufgabe

  • Bitte überprüfen Sie unbedingt, ob Ihre bei der Finanzverwaltung hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale korrekt sind.
  • Ihre ELStAM-Daten können Sie bei Ihrem Finanzamt erfragen. Bitte wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an Ihr Finanzamt oder nutzen Sie das von Ihrer Finanzverwaltung bereitgestellte Formblatt. Sie finden es unter dem Stichwort „Lohnsteuer“ im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) oder auf der Homepage Ihres Finanzamts (Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen).

Nach dem erstmaligen elektronischen Abruf Ihrer ELStAM-Daten werden für den Lohnsteuerabzug ausschließlich die bei der Finanzverwaltung gespeicherten ELStAM-Daten zugrunde gelegt und auf Ihrer Bezügemitteilung im Tabellenfeld am rechten oberen Rand ausgewiesen. Bitte überprüfen Sie die nächste Bezügemitteilung, die Sie erhalten.

Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr Finanzamt.

Sollten nach dem Verfahrenseinstieg die zur Verfügung gestellten ELStAM-Daten von Ihren bisherigen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abweichen, wenden Sie sich für die Korrektur bitte ausschließlich an Ihr Finanzamt. Dies bezieht sich auf folgende Merkmale:

  • Steuerklasse
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Freibetrag Hinzurechnungsbetrag
  • Religionsmerkmal
  • Faktor

Sie können dafür ein Formblatt verwenden, das ebenfalls im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung (siehe oben) abrufbar ist.

Beruhen diese Abweichungen auf Änderungen in Ihren persönlichen Lebensverhältnissen?

Kein Handlungsbedarf besteht, wenn diese Abweichungen auf Änderungen in Ihren persönlichen Lebensverhältnissen beruhen (zum Beispiel durch Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes.

Frei- oder Hinzurechnungsbeträge neu beantragen

Bitte beachten Sie: Bisher eingetragene Frei- oder Hinzurechnungsbeträge verlieren mit der Umstellung ihre Gültigkeit, wenn sie nicht von Ihnen für das Jahr 2013 neu beantragt wurden.

Weitere Informationen

  • Bis zum endgültigen Starttermin gelten weiterhin die Übergangsregelungen (Information vom 5. November 2012) hier.
  • Hinweise zum Datenschutz und weitere Informationen der Finanzverwaltung finden Sie im Internet unter www.elster.de.
FAQ

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