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Lohnsteuerabzug: So prüfen Sie Ihre Steuermerkmale

Weil sich die Einführung von ELStAM verzögert, gilt 2013 die Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise die Ersatzbescheinigung 2011, 2012 oder 2013 weiter.

Das Wichtigste in Kürze:

Bei Änderungen der Steuerdaten und Freibeträge gegenüber 2012 informieren Sie bitte Ihren Versorgungsservice.

Ob der der Telekom Ihre korrekten Steuerdaten und Freibeträge hinterlegt sind, prüfen Sie bitte in Ihrer neuesten Bezügeabrechnung.

Ob das Finanzamt Ihre aktuellen Steuermerkmale und Freibeträge hat, prüfen Sie bitte mit folgenden Hinweisen.

Die Lohnsteuerkarte sollte ursprünglich Anfang 2012 durch das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung konnte dies noch nicht umgesetzt werden. Laut Finanzverwaltung kann das elektronische Verfahren grundsätzlich am 1. Januar 2013 starten. Dabei kann die Telekom den Zeitpunkt der Umstellung im Kalenderjahr 2013 selbst bestimmen. Sie werden informiert, sobald feststeht, zu welchem konkreten Zeitpunkt das elektronische Verfahren eingeführt wird.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie:

  • Informieren Sie den PST, falls sich Ihre Steuermerkmale und Freibeträge für 2013 gegenüber 2012 geändert haben
  • Überprüfen Sie, ob die Steuermerkmale und Freibeträge richtig sind, die bei der Telekom (für 2012) und bei der Finanzverwaltung (für 2013) für Sie hinterlegt sind, und geben Sie gegebenenfalls die korrigierten Steuermerkmale und Freibeträge wie nachfolgend beschrieben weiter.

Übergangsregelungen

Die Umstellung innerhalb der Telekom wird frühestens zum März 2013 erfolgen. Bis zum endgültigen Starttermin gelten die Übergangsregelungen aus 2012. Das heißt, die für 2012 hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale - wie zum Beispiel Steuerklasse, Religion, Freibeträge - werden automatisch für 2013 übernommen. Änderungen teilen Sie bitte samt Belege unverzüglich dem PST mit.

Freibeträge 2013 neu beantragen

Die Freibeträge für das Jahr 2013 sind von Ihnen aber unbedingt und schnellstmöglich bei Ihrem Finanzamt neu zu beantragen, damit sie beim erstmaligen Abruf der ELStAM-Daten durch die Telekom für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung stehen. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013 kann im Internet unter www.formulare-bfinv.de (Formularcenter => Steuerformulare => Lohnsteuer) heruntergeladen und postalisch versendet werden.

ELStAM-Daten 2013 kontrollieren

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden sowohl von den Meldebehörden (Eheschließung, Kinder usw.) als auch von den Wohnstätten-Finanzämtern (Freibeträge, Steuerklasse usw.) gebildet. Manchmal sind diese nicht korrekt. Um spätere Korrekturen und damit einen hohen Arbeitsaufwand bzw. finanzielle Auswirkungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass beim erstmaligen Abruf durch die Telekom richtige ELStAM-Daten vorliegen. Überprüfen Sie bitte deshalb Ihre bei der Finanzverwaltung hinterlegten ELStAM-Daten für 2013. Sie können Ihre Daten direkt bei Ihrem Finanzamt abfragen oder im ELStER-Online-Portal einsehen. Etwaige Änderungen können Sie bei Ihrem Finanzamt beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage der Finanzverwaltung.






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