Manifest zur Nutzung von KI verabschiedet
Die Deutsche Telekom und der Konzernbetriebsrat (KBR) haben ein Manifest zur Nutzung von „Künstlicher Intelligenz“ (KI) verabschiedet. Das Manifest setzt in den deutschen Konzerneinheiten den Rahmen für die Verarbeitung von Beschäftigten-Daten in KI-Systemen.
„Mit dem Manifest schaffen wir die besten Voraussetzungen auch im Bereich der internen KI die führende digitale Telco zu werden. Wir wahren die Interessen und schützen die Daten unserer Kolleginnen und Kollegen und haben nun klar geregelt, welche Standards für die Einführung von KI-Systeme gelten. Auf dieser Basis beschleunigen wir die Entwicklung und den Einsatz neuer KI-Systeme, die für uns Chancen bieten“, ordnet Personalvorständin Birgit Bohle die Bedeutung der Vereinbarung ein.
Das Manifest regelt, dass der Einsatz von KI-Systemen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte von Beschäftigten haben darf. Beispielsweise kann die KI für Personalentscheidungen zwar Vorschläge machen, sie trifft aber nie die Entscheidung. Ein gutes Verhandlungsergebnis für KBR-Vorsitzende Kerstin Marx: „Das KI-Manifest bietet uns die Möglichkeit, positive Anwendungen von KI zur Vereinfachung, Erleichterung und Steigerung der Effizienz unserer Arbeitsprozesse zu nutzen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Einsatz von KI-Systemen sowohl Chancen als auch Risiken für die Beschäftigten birgt. Während KI monotone Arbeiten übernehmen kann, müssen wir sicherstellen, dass sich durch den Einsatz keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten ergeben."
"Wir haben nun eine sinnvolle Ergänzung zu unseren Leitlinien zu Digitaler Ethik zum Umgang mit KI. geschaffen", so Birgit Bohle. "Ein Punkt, der mir ganz besonders am Herzen liegt: Durch das Training von KI-Systemen stellen wir sicher, dass die KI diskriminierungsfrei bleibt. Beispiele der Vergangenheit, wie der von Microsoft entwickelte Chatbot "Tay", der auf Twitter eine rassistische Persönlichkeit erlernte, zeigen, dass wir hier die Verantwortung haben, sehr wachsam zu sein."
Neue Einsatzmöglichkeiten für Künstliche Intelligenz
Die Telekom setzt schon heute Künstliche Intelligenz ein. Zum Beispiel bei der Gestaltung ihrer Prozesse, zur Steigerung der Qualität von internen Dienstleistungsangeboten oder zur Verbesserung des Kundenservices. Wir haben heute schon circa 180 solcher Systeme im Einsatz – allerdings noch ohne Bezug zur Verarbeitung von Beschäftigten-Daten. Die KI hilft uns unter anderem bereits bei der Planung der Verlegung von Glasfaser, als „Chatbot“ im Service oder bei der Vermeidung von Störungen, wenn Technik proaktiv rechtzeitig neu gestartet wird, noch bevor es zu einem gravierenden Fehler kommt.
KI bietet aber noch zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten. Auch wenn es um Personalprozesse geht. Zum Beispiel die automatisierte Kommunikation mit Mitarbeitenden, wenn bei einem Antrag beispielsweise noch Unterlagen fehlen, im Personalmarketing, bei der Entscheidung, auf welchen Plattformen wir die besten Kandidatinnen und Kandidaten für bestimmte Jobs finden oder auch bei der Vorauswahl von Bewerbungen. „Es ist von großer Bedeutung, dass wir durch das Manifest ein gemeinsames Verständnis für den Umgang mit sensiblen Daten haben“, erklärt Konzernbetriebsratsvorsitzende Kerstin Marx: „KI-Systeme dürfen nicht dazu verwendet werden, um Informationen über die Beschäftigten in Bezug auf deren politische Meinungen, weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder sexuelle Orientierung zu sammeln". Sie betont: „KI-Systeme dürfen nicht zur Überwachung des Verhaltens, zur Kontrolle der Leistung oder zur Beeinflussung eingesetzt werden - alle Entscheidungen werden weiterhin von Menschen getroffen und nicht von Maschinen."
Die Telekom hat mit dem Manifest zudem frühzeitig und umfassend die Gedanken der kommenden „KI-Verordnung“ der Europäischen Union aufgegriffen, die aktuell das Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Wie der Entwurf der Verordnung auch, folgt das Manifest einem risikobasierten Ansatz, um zu gewährleisten, dass der Einsatz von KI-Systemen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte von Beschäftigten hat.
Dabei setzt es neue Standards, um den Aufwand bei der Einführung neuer Systeme sinnvoll und schnell zu gestalten. So wird es keinen eigenen Prozess für KI-Systeme geben, sondern die bestehenden Prozesse wie das Privacy- & Security Assessment oder der IT-Systemsteckbrief werden erweitert und genutzt. Bei KI-Systemen mit hohem Risiko für Beschäftigte wird ein Expert*innen-Kreis eingebunden, in dem KI-Sachverständige von Seiten des Unternehmens und der Betriebsräte vertreten sind.
Ausblick
Im nächsten Schritt werden Die Telekom und der Konzernbetriebsrat Beurteilungsfaktoren für KI-Systeme erarbeiten, um die Systeme unterschiedlichen Kritikalitätsstufen zuzuordnen und eine passende Reglementierung für die Systeme unterschiedlicher Einstufung zu erarbeiten. Um diese weiteren Regelungen zu erarbeiten, wird der Expert*innen-Kreis zunächst fünf bereits im Wirkbetrieb befindliche KI-Systemen analysieren und darauf aufbauend Empfehlungen für den Aufbau der neuen Risikoklassifikationen abgeben.
KI-Leitlinien
Die Telekom gibt sich Leitlinien zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI).