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Dirk Wende

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Telekom geht juristisch gegen 1N Telecom vor

In den vergangenen Wochen haben bundesweit wieder zahlreiche Telekom Kunden Werbebriefe des Anbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf im Briefkasten vorgefunden. Die Telekom geht juristisch gegen die irreführende Kundenansprache der 1N Telecom GmbH vor. 

Das Bild zeigt mehrere Paragraphen mit dem Symbol „§§“ abgekürzt unter einer Lupe.

Unter die Lupe genommen: Zahlreiche Telekom Kunden fühlen sich von den irreführenden Werbebriefen der 1N Telecom getäuscht. © Bildnachweis: Deutsche Telekom/iStock/AndreyPopov; Bildbearbeitung;: Evelyn Ebert Meneses

Telekom wie Verbraucherzentralen beschäftigen die irreführenden Werbebriefe der 1N Telecom GmbH schon seit Anfang 2022. Die Telekom hat bislang jedes Anschreiben im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen. Persönlich adressiert und mit der aktuellen Festnetzrufnummer versehen vermitteln sie den Eindruck, dass es sich um ein offizielles Schreiben der Deutschen Telekom handelt, in dem es um einen Wechsel in einen neuen Tarif geht. Dass die Kunden mit Rücksendung des unterschriebenen Angebots einen Anbieterwechsel beauftragt haben, merken viele erst, wenn ihnen die Kündigungsbestätigung der Telekom ins Haus flattert.

Die Verbraucherzentralen registrierten zuletzt einen deutlichen Anstieg an Menschen, die sich durch die Werbebriefe getäuscht fühlen. In Beratungsgesprächen machten sie klar, dass sie den Anbieter gar nicht wechseln wollten. Diese Erfahrung macht in vielen Tausend Fällen auch die Telekom. Kunden, deren Portierungsaufträge uns vorliegen, versuchen wir zu erreichen, um zu klären, ob wirklich ein Wechsel gewünscht ist. In mehr als 75 Prozent der Fälle möchten die Kunden aber genau das nicht. 

Zwar gilt in Deutschland eine 14-tägige Widerrufsfrist. Da die 1N Telecom die Portierungsaufträge aber erst nach Ablauf dieser Frist an die Telekom übermittelt wird den Kunden die Möglichkeit eines fristgerechten Widerrufs* genommen. Kunden, die dennoch nicht wechseln wollen, konfrontiert das Düsseldorfer Unternehmen mit einer Schadenersatzforderung in zumeist dreistelliger Höhe. Die Telekom hat auch diese Schreiben vor dem Landgericht Düsseldorf verbieten lassen. 

Kunden, die über die Schadensersatzforderung berichten, legen wir nahe, sich rechtlichen Rat einzuholen, um gegebenenfalls eine Anfechtung auszusprechen. Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Letztere kann bis zu einem Jahr nach Kenntnis erklärt werden. Die Irrtumsanfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis erklärt werden.

Die Telekom wird auch künftig alle ihr zur Verfügung stehenden juristischen Mittel und Wege ausschöpfen, um die irreführende Kundenansprache der 1N Telecom zu unterbinden.

Update*

Ein Ablauf des Widerrufsrechts setzt eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht voraus. Wird diese beispielsweise erst mit der Vertragsbestätigung übermittelt, läuft die Frist auch erst ab diesem Zeitpunkt. Erfolgt keine Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

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