Eindeutig: Mobilfunkmarkt in Deutschland funktioniert einwandfrei
Die Studie der WIK Consult im Auftrag der Bundesnetzagentur „Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt“ spricht eine eindeutige Sprache: Es gibt in Deutschland eine hohe Wettbewerbsintensivität im Mobilfunkmarkt. Es gibt keine Art von Wettbewerbsdefiziten oder Marktversagen. Das alles spricht gegen eine Diensteanbieterverpflichtung.
Aus Sicht der Telekom steht einer Verlängerung der auslaufenden Zuteilungen in den Frequenzbereichen 800, 1.800 und 2.600 MHz um acht Jahre nun nichts mehr entgegen. Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur nun zügig die Verlängerungsbedingungen konsultiert, damit die Beantragung der Verlängerung der Nutzungsrechte noch in diesem Halbjahr erfolgen kann. Durch diesen Schritt würde die nötige Investitionssicherheit für die Schließung der letzten Weißen Flecken und den weiteren 5G Ausbau hergestellt.
Im Einzelnen
Die Deutsche Telekom begrüßt, dass die Bundesnetzagentur durch eine unabhängige Studie die Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutschen Mobilfunkmarkt untersucht hat und damit eine objektive Bewertung ermöglicht. Das Ergebnis der Studie zeigt eindeutig, dass der Mobilfunkmarkt in Deutschland eine hohe Wettbewerbsintensivität besitzt und es keine Art von Wettbewerbsdefiziten oder Marktversagen gibt. Ebenso wird deutlich, dass diese auch für die Zukunft nicht zu befürchten sind. Die Studie belegt, dass es in Deutschland eine Vielfalt von Angeboten und einen intensiven Wettbewerb, die geringste Marktkonzentration in Europa und einen wirksamen Infrastrukturwettbewerb gibt.
Die Studie stellt fest: „Es findet sich keine empirische Evidenz für eine Abschottung des Vorleistungsmarktes durch die etablierten Mobilfunknetzbetreiber. Marktzutritte im Vorleistungsmarkt sind möglich und finden statt. (…) Die Gesamtwürdigung der verschiedenen Indikatoren zeigt, dass sowohl auf dem Endkunden- als auch auf dem Vorleistungsmarkt wirksamer Wettbewerb herrscht und keine Anzeichen für eine zukünftige Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse zu Lasten der Endkunden vorliegen.“
Dieses Ergebnis bestätigt die Angaben, die wir im Zuge des Konsultationsprozess gemacht haben und beweist, dass wettbewerbliche Eingriffe und Auflagen im Zuge der Frequenzzuteilung weder geboten noch rechtlich zulässig sind. Die Eingriffsvoraussetzungen nach dem Telekommunikationsgesetz sind eindeutig nicht gegeben. Dies wird unter anderem durch das Rechtsgutachten von Professor Fetzer, welches von der Telekom im Zuge des Konsultationsprozesses eingebracht wurde, zweifelsfrei belegt.
Es ist in Anbetracht des Ergebnisses des Gutachtens des WIK sogar fraglich, inwieweit das bestehende Verhandlungsgebot und insbesondere die Handhabung dessen durch die Bundesnetzagentur verhältnismäßig oder gar zulässig ist.
In jedem Fall begrüßen wir, dass die elementare Frage der Wettbewerblichkeit des deutschen Mobilfunkmarktes nun abschließend und zweifelsfrei bestätigt wurde. Damit steht der Verlängerung der auslaufenden Zuteilungen in den Frequenzbereichen 800, 1.800 und 2.600 MHz um 8 Jahre nichts mehr entgegen. Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur nun zügig die Verlängerungsbedingungen konsultiert, damit die Beantragung der Verlängerung der Nutzungsrechte noch in diesem Halbjahr erfolgen kann. Durch diesen Schritt würde die nötige Investitionssicherheit für Schließung der letzten Weißen Flecken und den weiteren 5G Ausbau hergestellt.