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Standpunkt Diensteanbieterverpflichtung (Dez. 23)

Derzeit findet ein Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur statt, die Nutzungsrechte der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ab dem Jahr 2026 zu verlängern. In diesem Zuge wird erneut über die Einführung einer Diensteanbieterverpflichtung gesprochen. 

Unsere Position ist klar und eindeutig: Wir sind für Wettbewerb und gegen staatlich festgelegte Preise. Das sind unsere wichtigsten Argumente:

  • Im Mobilfunkmarkt in Deutschland herrscht bereits heute intensiver Wettbewerb auf Netze- und auf Diensteebene – auch ohne Diensteanbieterverpflichtung.
  • Verbraucher profitieren von großer Auswahl sowie günstigen und leistungsstarken Angeboten.
  • Die Deutschen Telekom hält weiterhin am etablierten Diensteanbietermodell fest und ermöglicht ihren Partnern innovative Geschäftsmodelle inklusive 5G.
  • Die Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland schließt zur internationalen Spitze auf, Investitionsfähigkeit muss erhalten werden.
  • Neue Zugangsregulierung gefährdet Investitionen, Versorgungsqualität und Netzinnovationen.

Freiwillige, kommerzielle Vereinbarungen sichern den Wettbewerb

Bereits im Vorfeld der Frequenzvergaben 2010 und 2015 wurde festgestellt, dass für die Fortführung einer Diensteanbieterverpflichtung keine Grundlage besteht, da es mit rund 40 alternativen Anbietern einen gut funktionierenden Wettbewerb im deutschen Markt gibt. Das gilt auch für 5G-Tarife. Denn auch diese sind für Kunden von alternativen Anbietern längst verfügbar. Eine rechtliche Voraussetzung für eine Verpflichtung ist damit nicht gegeben, siehe TKG § 105 Abs. 2 S. 3.

01_Standpunkt-Dienstanbieterverpflichtung

MVNOs sind ein etablierter Teil der Wettbewerbslandschaft in Deutschland. Die Telekom arbeitet seit Jahren erfolgreich mit Wholesale-Partnern zusammen und verhandelt stets diskriminierungsfrei. So hat die Telekom beispielsweise eine umfangreiche Mehrjahresvereinbarung mit Freenet geschlossen. Freenet zeigt sich gegenüber dem Kapitalmarkt z.B. sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit Telekom Dies belegt, dass das Geschäftsmodell offenbar funktioniert und die Position im Markt gesichert ist. Auch der Wettbewerb unter den alternativen Anbietern funktioniert einwandfrei: So wechselte beispielsweise Lebara von der Telekom zuletzt zum O2-Netz.

02_Standpunkt-Dienstanbieterverpflichtung

Eine Regulierung des Mobilfunkmarktes über eine Diensteanbieterverpflichtung wäre ein massiver Einschnitt mit gravierenden Folgen für den Netzausbau. Der Markt hat sich weitgehend ohne Regulierung über 30 Jahre erfolgreich entwickelt. Die Diensteanbieter verfügen über einen hohen Marktanteil und ein nachweislich erfolgreiches Geschäftsmodell. Es ist nicht erkennbar, dass es ein Marktversagen gibt, das eine zusätzliche Regulierung zugunsten der Drittanbieter rechtfertigt. Diese investieren nicht in Infrastruktur, Netzausbau und Spektrumslizenzen und schließen kein einziges Funkloch. Netzebauer wie die Telekom sollten die Möglichkeit haben, von den Investitionen in neue Technologien im vorstoßenden Wettbewerb zu profitieren. 

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