5G unterm Hammer
Die Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G hat begonnen. Die Netzagentur wird die Frequenzblöcke an die vier zugelassenen Netzanbieter versteigern. Es beteiligen sich Vodafone, Telefonica Deutschland, die United-Internet-Tochter Drillisch und natürlich auch die Deutsche Telekom. Doch warum sind wir eigentlich dabei, und wie genau läuft die Auktion ab? Das erklärt Wolfgang Kopf, Leiter des Zentralbereichs Politik und Regulierung der Deutschen Telekom.
Warum beteiligt sich die Telekom an der Auktion?
Die Frequenzen, die versteigert werden, sind eine wichtige Grundlage für den Aufbau von 5G-Netzen in städtischen Gebieten und für industrielle Anwendungen. Mit der Teilnahme an der Auktion verfolgen wir unser Ziel weiter, die beste Mobilfunkversorgung für Verbraucher und für die Industrie herzustellen. In Zukunft wird die Vernetzung von Maschinen, das Internet der Dinge, erheblich an Bedeutung gewinnen. Wir wollen die leistungsfähigste Digital-Infrastruktur für die Digitalisierung Deutschlands aufbauen. 5G ist dafür eine zentrale Zukunftstechnologie. Wir wollen mit einem Milliarden-Investitionsprogramm in 5G digitale Teilhabe ermöglichen.
Wie viel kostet eigentlich so ein Frequenzblock?
Die Summe der Mindestgebote liegt bei etwas mehr als 100 Millionen Euro. Insgesamt werden zwölf Frequenzpakete im 2-Gigahertz-Band sowie 29 Frequenzpakete im 3,6-Gigahertz-Band versteigert. Wieviel wir als Telekom ausgeben werden, können wir jetzt zum Start der Auktion natürlich noch nicht sagen.
Können die ambitionierten Ausbauverpflichtungen der Netzagentur erreicht werden?
Dafür müssen alle an einem Strang ziehen. So hat Deutschland heute die längsten Genehmigungsverfahren für Antennenstandorte in Europa. Zahlreiche bürokratisch ausgelegte Vorschriften, die Unterbesetzung in öffentlichen Verwaltungen und Bürgerinitiativen gegen die Installation von Mobilfunkantennen streuen Sand ins Getriebe. Auch ist es fraglich, ob die Baukapazitäten zum Aufbau einer derart hohen Zahl an Standorten in der durch die Versorgungsauflagen geforderten Zeit, am Markt überhaupt verfügbar sein werden. Deshalb brauchen wir zum Aufbau neuer Antennen vereinfachte, schnellere Verfahren sowie die Bereitstellung und Mitverwendung von Standorten, Leerrohren und anderen Einrichtungen auf öffentlichen Liegenschaften. Trotzdem ist fraglich, ob sich die Ausbauverpflichtungen insgesamt erfüllen lassen. Dies ist der Grund, weshalb dagegen geklagt wird.
5G
Das unterscheidet den neuen Kommunikationsstandard von vorherigen Mobilfunkgenerationen.