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Wolfgang Kopf

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Darum beteiligen wir uns an der Auktion

Ein Beitrag von Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich Politik und Regulierung.

Portrait Wolfgang Kopf.

Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich Politik und Regulierung der Deutschen Telekom AG.

​​​​​Die Deutsche Telekom wird sich an der Frequenzauktion im März beteiligen. Die Frequenzen, die versteigert werden, sind eine wichtige Grundlage für den Aufbau von 5G Netzen in städtischen Gebieten und für industrielle Anwendungen. Mit der Teilnahme an der Auktion verfolgen wir unser Ziel weiter, die beste Mobilfunkversorgung für Verbraucher und für die Industrie herzustellen. In Zukunft wird die Vernetzung von Maschinen, das Internet der Dinge erheblich an Bedeutung gewinnen. Die Telekom ist schon heute der größte Investor und will auch weiterhin massiv in den Ausbau der Netze investieren. Wir wollen die leistungsfähigste Digital-Infrastruktur für die Digitalisierung Deutschlands aufbauen. 5G ist dafür eine zentrale Zukunftstechnologie. Wir wollen mit einem Milliarden-Investitionsprogramm in 5G digitale Teilhabe ermöglichen. In den Städten und auch auf dem Land. Breitband für alle statt digitaler Spaltung.

Allerdings benötigen wir für einen erfolgreichen Auf- und Ausbau von 5G-Netzen Rechtsicherheit und angemessene Rahmenbedingungen. Diese liegen bei dieser Versteigerung leider nicht vor. Das ist der Grund, warum wir als Deutsche Telekom gegen die Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur geklagt haben. Die Spektrumsauktionen und der Netzausbau erfordern Milliardeninvestitionen. Die Telekom will diese Investitionen stemmen, wie sie dies auch in der Vergangenheit bereits bewiesen hat. Rechtsunsicherheit ist aber Gift für Investitionen. Die von der Bundesnetzagentur verabschiedeten Vergabebedingungen sind leider in wichtigen Punkten unpräzise, unverhältnismäßig und erschweren dadurch Investitionen. Mit unserer Klage versuchen wir zu erreichen, dass diese Bedingungen nachträglich verbessert werden.

Im Einzelnen

  • Roaming ja, auf Basis freiwilliger Vereinbarungen. Es gibt viele gute Gründe, beim Netzausbau zu kooperieren, insbesondere auf dem Land. In der Praxis haben sich vielfältige Varianten der gemeinsamen Nutzung von Netzinfrastruktur herausgebildet. Auch wir öffnen unser Netz für andere Anbieter, so wie beispielsweise mit Telefónica O2 vereinbart. Die Vergabebedingungen verweisen auf die Möglichkeit zukünftiger Auflagen zum lokalen Roaming gemäß neuem EU Rechtsrahmen. Damit könnte die Netzagentur auf behördlichem Wege in die Verhandlungen über Roaming eingreifen und gar Vereinbarungen zum Zugang zu bereits errichteter Netzinfrastruktur anordnen. Dies unterminiert kommerzielle Vereinbarungen und begünstigt Trittbrettfahrer – zum Nachteil investierender Unternehmen.
  • Freiwillige Vereinbarungen mit Diensteanbietern haben sich bewährt. Deutschland hat bereits heute mit 23 Prozent den höchsten Marktanteil an Wiederverkäufern in Europa. Wiederverkäufer zeichnen sich durch ihr Marketing aus, leisten aber keinen eigenen Beitrag zum Netzausbau. Daher ist die in den Auktionsbedingungen vorgesehene Eingriffsbefugnis des Regulierers zugunsten von Diensteanbietern nicht gerechtfertigt. Freiwillige Diensteangebote haben sich in der Vergangenheit bewährt, und sie sollten auch in Zukunft beibehalten werden.
  • Konzertierte Aktion statt Aktionismus. Um die ambitionierten Ausbauziele der Netzagentur erreichen zu können, müssen alle an einem Strang ziehen. So hat Deutschland heute die längsten Genehmigungsverfahren für Antennenstandorte in Europa. Zahlreiche bürokratisch ausgelegte Vorschriften, die Unterbesetzung in öffentlichen Verwaltungen und Bürgerinitiativen gegen die Installation von Mobilfunkantennen streuen Sand ins Getriebe. Deshalb brauchen wir zum Aufbau neuer Antennen vereinfachte, schnellere Verfahren sowie die Bereitstellung und Mitverwendung von Standorten, Leerrohren und anderen Einrichtungen auf öffentlichen Liegenschaften. Nur so lassen sich ambitionierte Ausbauziele tatsächlich erreichen.
  • Flächendeckender Netzausbau ja, aber bei angemessenen Rahmenbedingungen und ohne einseitigen, nachträglichen Eingriff in bestehende Vergabebedingungen. Wir sind für umfassenden, möglichst lückenlosen Netzausbau und haben kürzlich ein weitreichendes Acht-Punkte-Programm für 5G vorgelegt. Die ambitionierten Versorgungsauflagen, die die Netzagentur festgelegt hat, lassen sich aber mit den im aktuellen Auktionsverfahren bereitgestellten kurzwelligen Frequenzen nicht erfüllen. Diese sind nur für städtische Gebiete geeignet. Gelingen kann dies nur mit den langwelligen Frequenzen, die bereits in den Auktionen 2010 und 2015 versteigert wurden. Nachträgliche Auflagen für zuvor teuer ersteigertes Spektrum sind aus unserer Sicht nicht zulässig.

Für die künftige flächendeckende Versorgung mit 5G „an jeder Milchkanne“ bedarf es eines ganzheitlichen Konzepts, das die BNetzA und die zuständigen Ministerien, gemeinsam mit den wichtigsten Infrastrukturversorgern wie Bahn und Straßenbehörden und den Mobilfunkbetreibern entwickeln sollten. Dies sollte das für eine Flächendeckung benötigte Mobilfunkspektrum, Lizenzlaufzeiten und die gezielte Förderung in ländlichen Regionen, in denen der Ausbau betriebswirtschaftlich nicht vertretbar ist, einschließen.

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Leiter Zentralbereich Politik und Regulierung

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