Stellungnahme des Vorstands
Stellungnahme des Vorstands zu den Gegenanträgen.
Zu Tagesordnungspunkt 2 – Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Wir verfolgen weiterhin eine attraktive und aktionärsfreundliche Dividendenpolitik. Für die Festlegung des Dividendenvorschlags an die Hauptversammlung orientieren wir uns an der Entwicklung des Konzerns, gemessen an Parametern wie:
- dem im Konzern erwirtschafteten Free Cash-Flow,
- den soliden Bilanzrelationen des Konzerns und
- einem positiven Konzernüberschuss vor Sondereinflüssen.
Auf Grundlage der soliden Bilanzrelationen des Konzerns und des erneut hohen Free Cash- Flows im Jahr 2009 und der erreichten Größen für die anderen genannten Parameter, legt die Verwaltung der Hauptversammlung einen Dividendenvorschlag vor, der in seiner Höhe von € 0,78 je Aktie diese Zielsetzung einer attraktiven Dividendenpolitik erfüllt.
Zu Tagesordnungspunkt 3 – Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009.
Die im Geschäftsjahr 2009 notwendig gewordenen Wertminderungen in Höhe von 2,3 Mrd. € setzen sich aus der Wertminderung des Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit T-Mobile UK im ersten Quartal 2009 in Höhe von 1,8 Mrd. € sowie Wertminderungen zum Jahresende im Wesentlichen von Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des operativen Segments Süd- und Osteuropa in Höhe von 0,5 Mrd. € zusammen. Die Ereignisse oder Umstände, die zu dieser Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit T-Mobile UK im ersten Quartal 2009 geführt haben, waren im Wesentlichen die starke Konjunkturabkühlung und der verschärfte Wettbewerb in Großbritannien. Die Umsätze zum Zeitpunkt der Wertberichtigung waren durch geringere Roaming-Umsätze sowie durch die neue Regulierung von Roaming- und Terminierungsentgelten belastet. Gestiegene Terminierungsentgelte für die Nutzung fremder Mobilfunknetze und zusätzlich hohe Ausgaben für die Kundengewinnung und -bindung führten zu Steigerungen auf der Kostenseite. Die Wertminderungen der Goodwill zum Jahresende resultierten im Wesentlichen aus dem länderspezifischen Risiko im Zusammenhang mit der aktuellen Finanz- und Staatskrise in Griechenland. Darüber hinaus waren hauptsächlich die negativen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise ursächlich für die weiteren Wertminderungen.
Die Qualität bei der Bearbeitung von Kundenanliegen wurde deutlich gesteigert: So wurden die Kundenzufriedenheitswerte im Bereich Festnetz im vierten Quartal 2009 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 50 Prozent gesteigert. Im Bereich Mobilfunk konnten die sehr hohen Zufriedenheitswerte gehalten werden. Auch 2009 konnte der Kundenservice der Deutschen Telekom wieder zahlreiche Auszeichnungen für sich entscheiden, wie beispielsweise den Titel "Bester DSL-Service" im PC-Welt Test, den European Business Award. Die von uns eingesetzten Instrumente zur Steigerung der Kundenzufriedenheit zeigen uns sehr detailliert, wo wir Anliegen noch nicht so bearbeiten, wie unsere Kunden dies erwarten. An der Verbesserung arbeiten wir sehr erfolgreich, wie die letzten Monate zeigen: Testsieger Stiftung Warentest (Internetprovider) - Note "gut"; TüV-Zertifizierung (telefonischer Kundenservice) - Note "gut".
Auf Basis der weltweiten Forschung hat die Weltgesundheitsorganisation im Einklang mit der Internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP Grenzwerte für Funktechnologien empfohlen. Die EU empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten die Annahme dieser Grenzwerte. In Deutschland sind sie bereits gesetzlich verankert und werden von der Deutschen Telekom sowohl im Bereich Mobilfunk-Netzinfrastruktur (i.w. Basisstationen und Richtfunk) wie auch durch alle Produkte (i.w. Handys, DECT Schnurlostelefone und WLAN Router) sicher eingehalten und in den meisten Fällen deutlich unterschritten. Die Grenzwerte sind für die gesamte Bevölkerung gültig – auch für Kinder. Eine zusätzliche Sicherheitsmarge in der Berechnung der Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung stellt sicher, dass auch besonders empfindliche Menschen (wie Kinder, Kranke, ältere Menschen und Schwangere) zuverlässig geschützt sind. Erst im August 2009 hat die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) ihre Grenzwerte als Basis des Gesundheitsschutzes erneut bestätigt. Diese eindeutige fachliche Bewertung ist auch die Basis für Entscheidungen der Rechtsprechung in Deutschland. Die Deutsche Telekom geht nach sorgfältiger Prüfung und gestützt durch die klare Bewertung der Fachgremien davon aus, dass hier auch zukünftig kein finanzielles Risiko entsteht und Rückstellungen nicht erforderlich sind.
Um auch in Zukunft die Sicherheit der Mobilfunkinfrastruktur und schnurloser Funkprodukte zu gewährleisten, unterstützt die Deutsche Telekom weiterhin Vorsorgemaßnahmen. Im Rahmen der umfangreichen Corporate Responsibility-Aktivitäten fördert das Unternehmen auch zukünftig die Forschung zu biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder. Umfangreiche Informations- und Dialogangebote gegenüber Kunden, aber auch gegenüber Kommunen im Rahmen des Netzausbaus stellen die notwendige Transparenz sicher.
T-Mobile USA verhält sich konform mit amerikanischen Gesetzen und international anerkannten Normen, Richtlinien und Mindeststandards von ILO (International Labour Organization), Global Compact (Globaler Pakt der Vereinten Nationen) und OECD (Organization for Economic Cooperation and Development). Dieses gilt insbesondere für die Arbeitnehmerrechte. T-Mobile USA achtet Wortlaut und Geist des U.S. National Labor Relations Act, nach dem Arbeitnehmer Vereinigungsfreiheit genießen und auch Gewerkschaften bilden können. Alle Beschäftigten der T-Mobile USA haben das Recht, Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten. Die Beschäftigten haben aber auch die freie Wahl, dieses nicht zu tun (sog. negative Koalitionsfreiheit).
Der sog. Logan-Report ist Bestandteil einer systematischen „campaigning“-Initiative der amerikanischen Gewerkschaft CWA (Communications Workers of Amerika). Er wurde wiederholt bei Angriffen gegen die Deutsche Telekom genutzt. Der Bericht ist einseitig und entbehrt der Ausgewogenheit. Zum Beispiel lässt er die von der TMUS angebotenen überdurchschnittlichen Beschäftigungsleistungen und das bestehende gute Verhältnis zwischen der Mehrheit der Beschäftigten und dem Management unerwähnt. Ebenso wird nicht erwähnt, dass die T-Mobile USA in den letzten Jahren wiederholt mit sog. „best-place-to-work awards“ ausgezeichnet wurde.
In Gefolge der Datenmissbrauchsfälle der Vergangenheit wurde Ende 2008 das Vorstandsressort Datenschutz, Recht und Compliance geschaffen. Herr Dr. Balz hat das Amt übernommen; er hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die Vorfälle erfolgreich aufgearbeitet und den Datenschutz im Konzern wesentlich gestärkt.
Zu Tagesordnungspunkt 6 – Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat ist bei der Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder an die Voraussetzungen und Grenzen des § 87 AktG gebunden. Demnach ist bei Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür zu sorgen, dass jeder einzelne Vergütungsbestandteil an sich, sowie die Gesamtbezüge in Gänze in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und nicht ohne besondere Gründe die übliche Vergütung für vergleichbare Positionen übersteigen.
Die Kombination von festen und variablen Elementen der Vorstandsvergütung entspricht den rechtlichen Vorgaben und auch den Grundsätzen guter Unternehmensführung. So empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) explizit, dass die monetären Vergütungsteile von Vorstandsmitgliedern fixe und variable Bestandteile umfassen sollen (Ziffer 4.2.3. DCGK). Genau dies wird im gegenwärtigen und neuen Vergütungssystem umgesetzt.
Zu Tagesordnungspunkt 8 – Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien und Herabsetzung des Grundkapitals.
Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien in der beantragten Höhe (10 % des Grundkapitals) entspricht dem üblichen Standard bei zahlreichen Emittenten. Sie soll dem Vorstand die notwendige Flexibilität verschaffen und kann nicht zuletzt auch dazu dienen, eine mögliche Verwässerung durch etwaige Kapitalerhöhungen zu neutralisieren.
Zu Tagesordnungspunkt 13 – Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung und entsprechende Änderung von § 5 der Satzung (Bedingtes Kapital 2010).
Die Ermächtigung des Vorstands vom 26. April 2005, Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Gewährung von Options- bzw. Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft zu begeben, lief am 25. April 2010 aus. Von ihr ist kein Gebrauch gemacht worden. Um diese Möglichkeit der Kapitalaufnahme auch künftig nutzen zu können, soll eine neue Ermächtigung beschlossen werden, die an die Marktentwicklungen und die aktuellen Finanzverhältnisse der Gesellschaft angepasst ist. Dies soll dem Vorstand eine erweiterte Flexibilität zur Finanzierung des Unternehmens verschaffen. Das neue bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2010) soll zur Bedienung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten geschaffen werden für den Fall der Ausnutzung der neuen Ermächtigung. Konkrete Pläne zur Nutzung der Ermächtigung gibt es derzeit nicht.
Zu Tagesordnungspunkt 14 – Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung von § 13 der Satzung.
Vor dem Hintergrund der weiter gestiegenen Verantwortung des Aufsichtsrats und der an ihn gestellten Anforderungen ist es sachgerecht, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder angemessen anzuheben. Die bisherige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bewegt sich am unteren Rand der DAX-Unternehmen. Durch die vorgeschlagene Änderung wird sich die Vergütung voraussichtlich in Richtung des Medians im DAX-Vergleich entwickeln. Die vorgeschlagene Neuregelung steht im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.4.6), der unter anderem empfiehlt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch eine erfolgsorientierte, variable Vergütung erhalten.
Zu Tagesordnungspunkt 15 – Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung.
Die unter TOP 15 vorgeschlagene Satzungsänderung soll dem Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, sich in neuen Geschäftsbereichen zu betätigen, die teils mit dem bestehenden operativen Geschäft, teils mit diesem dienenden Geschäften und Maßnahmen in Verbindung stehen. So kann das Unternehmen beispielsweise nach Ergänzung der Satzungsregelung um „Vertriebs- und Vermittlungsdienstleistungen“ vorhandenes Know-how und Ausstattung der T-Shops zur Vermittlung von Verträgen zu nutzen. In der vorgeschlagenen Satzungsregelung werden die einzelnen Tätigkeitsbereiche konkret benannt.
Der Vorstand hält an seinen Beschlussvorschlägen zur Tagesordnung fest.
Bonn, im April 2010
Deutsche Telekom AG
Der Vorstand