Investor Relations

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 3. Mai 2010 in Köln.

Am 23. März 2010 ist im elektronischen Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.

Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der übersandte Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 oder § 135 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Die notwendigen Hinweise dazu wird der Versammlungsleiter geben.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-78895 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.


Letzte Aktualisierung: 20. April 2010

Der Aktionär Dr. Gregor Nickel, Siegen, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 14 und 6 übersandt:
Antrag A - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 14
"Anträge zur Hauptversammlung 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie bitten die folgenden Anträge in die Tagesordnung der Hauptversammlung am3.5.2010 aufzunehmen.

1.Antrag zur Änderung der Aufsichtsratsvergütung:
Der Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Aufsichtsratsvergütung (TOP 14) wird als falsches Signal in Zeiten stagnierender Reallöhne abgelehnt. Statt dessen wird folgende Regelung beschlossen. Als jährliche feste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden 12.000 EUR festgesetzt. Für den Vorsitzenden wird diese Summe um 50 Prozent auf 18.000 EUR erhöht. Jede nicht besuchte Sitzung des Aufsichtsrats reduziert diesen Betrag um 1.000 EUR (negatives Sitzungsgeld). Die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats setzt voraus, dass für eine positive Unternehmensentwicklung Verantwortung übernommen wird; daher entfallen variable Vergütungsbestandteile. Der § 13 der Satzung ist entsprechend zu ändern.

2.Antrag zur Änderung der Vorstandsvergütung:
Entgegen dem Antrag der Verwaltung zur Billigung der Vorstandsvergütung (TOP 6) wird diese nicht gebilligt. […] Die Übernahme eines Vorstandspostens setzt voraus, dass für eine positive Unternehmensentwicklung Verantwortung übernommen wird; daher entfallen variable Vergütungsbestandteile.

[…]"

Der Aktionär Horst Schilling, Rödental, hat folgenden Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 3 und 5 übersandt:
"Gegenantrag zur Hauptversammlung am 3. Mai. 2010
1.) Die Serviceleistungen der Telekom entsprechen in keiner Art und Weise einem großen deutschen Unternehmen. (Beispiel siehe unten).

2.) Daraus resultierende Maßnahmen: Keine Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates […].

3.) Aufgrund der Datenschutzlücken bei der Telekom - keine Entlastung von Manfred Balz. (Vorstand für Datenschutz, Recht und Compliance bei der Deutschen Telekom AG)

Bereits im Mai 2009 konfrontierte ich die Service-Stellen der Telekom mit einem wesentlich günstigeren Grundpreis eines Mitkonkurrenten.

Am 26.6.2009 nach erneuter Nachfrage die Antwort: Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.

Erste Antwort der Telekom am 02.07.2009 - Rückantwort siehe Anlage am 08.07.2009 [„Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank zu Ihrem Schreiben vom 02.07.2009 (als Anlage beigefügt) Wie sie sicherlich den Unterlagen entnehmen, bin ich hauptsächlich nur noch an den Wochenenden in Rödental. Daher ging es mir im wesentlichen um die Reduzierung der Anschlußgebühren. Und hier bietet die Konkurrenz wie bereits erwähnt einige interessante Angebote. Haben Sie hier wirklich keine Alternative für mich? Wenn Sie mir keine Alternative anbieten - außer dem Tarif Call Basic - kann ich nicht versprechen, ob ich weiterhin Kunde der Telecom bleibe. Den Tarif Call Basic sollten wir auf jeden Fall aufgrund ihres Tarifchecks umsetzen. With best regards, Horst Schilling …“] Wenn Sie mir keine Alternative anbieten - außer dem Tarif Call Basic - kann ich nicht versprechen, ob ich weiterhin Kunde der Telecom bleibe. Den Tarif Call Basic sollten wir auf jeden Fall aufgrund ihres Tarifchecks umsetzen. (dieser Tarifcheck der Telekom war lt. Verbraucherschutz ein absoluter Fehlgriff). Am 17.08.2009 erhielt ich dann von der Telekom einen weiteren Vorschlag bezüglich eines "günstigeren Tarifes". Meine Reaktion hierauf:

Sehr geehrte Damen und Herren, laut Ihrem Schreiben ist Call Basic der günstigste Tarif für mich. Laut Ihrer E-Mail ist jetzt Call Plus/Standard der günstigste Tarif für mich. Was ist jetzt richtig? Bekomme ich eine verbindliche Auskunft von Ihnen?
Ich möchte bitte als Kunde eine klare Aussage.

Nach entsprechenden Telefonnachfragen und E-Mail Anfragen teilte ich der Telekom am 01.09.2009 dann mit: ich hatte bezüglich eines günstigeren Tarifes nachgefragt. Nachdem auch eine telefonische Klärung nicht möglich war - belasse ich meinen bisherigen Tarif.

Ich wünsche somit keine Umstellung auf den Tarif Call Basic/Standard. Ich behalte mir auch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vor.

Inzwischen hatte die Telekom den Tarifs Call Plus/T-Net = 13,75 Euro (Netto) auf den Tarif Call Basic/Standard = Netto 16,76 Euro umgestellt. Meine Reklamation wurde ab hier unter dem Zeichen tco-248377811 geführt. Nach mehreren Telefonnachfragen und E-Mail Anfragen und der Kündigung der Einzugsermächtigung mit den Aussagen: Ihr Anliegen haben wir erneut an unsere Fachabteilung für diesen Bereich weitergeleitet. Sie erhalten von dort in Kürze eine Rückmeldung. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Dann im Januar 2010 die Vereinbarung mit Hr. E.[…] von der Telekom, dass der alte Tarif wieder eingesetzt wird und die falschen Grundgebühren gutgeschrieben werden. Aufgrund dieser Zusage wurde die Einzugsermächtigung wieder erteilt - die Telekom hielt sich jedoch nicht an ihrer Zusage. Daher am 15.02.2010 ein weiteres Gespräch mit Hr. B.[…] von der Telekom AG. Inzwischen wurde mir mitgeteilt, dass es den Tarif Call Plus/T-Net nicht mehr gibt, was eine absolute Lüge ist, weil viele Alt-Kunden diesenTarif noch haben. Mit dieser Falschaussage konfrontiert teilte man mir mit, dass die Telekom AG nicht in der Lage ist eine Rücksetzung in den Tarif Call Plus/T-Net vorzunehmen. Dies wurde Mir zwar auch schriftlich mitgeteilt jedoch kann ich dies nach der Lüge, das es den Alttarif Call Plus/T-Net nicht mehr gibt, nicht glauben. Wir haben den 15.04.2010 und der Vorgang ist noch immer nicht abgeschlossen. (d.h. der Alttarif Call Plus/T-Net ist immer noch nicht geschaltet). Inzwischen habe ich den Verbraucherschutz und einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der gesamte Vorgang wurde bei der Telekom unter den Zeichen tco-248377811 / Kundennummer 1841051124 tco-250467131; tco- 239396021; tco-250467131; tco-113601231 usw. geführt.

Wer ein solches Vorgehen als Service am Kunden ansieht und wer als Verantwortlicher für diese Form des Kundenservice als Slogan "Verbessern - Verändern - Erneuern" verkauft, hat vom Kundengeschäft keinen "blassen Dunst". Auch der Slogan "Kompetente, engagierte und unternehmerisch handelnde Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor" erscheinen unter diesem Hintergrund als Farce. […]"
Der Aktionär Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V., Köln, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
"Gegenantrag des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 3. Mai 2010
Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

1.) Der US-Tochter der Deutschen Telekom, der T-Mobile USA, wird von Gewerkschaftern und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren vorgeworfen, internationale Arbeitsrechtsnormen und die Sozialcharta der Deutschen Telekom AG zu mißachten.

Die Deutsche Telekom AG konstatiert in ihrer Sozialcharta, im Einklang zu sein "mit international anerkannten Normen, Richtlinien und Standards, insbesondere der ILO, OECD und des Global Compact" und das "Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen" anzuerkennen. Weiterhin bekennt sich die Deutsche Telekom AG zu "offener und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit demokratisch legitimierten Arbeitnehmervertretungen". Im Abschnitt II dieser Charta erklärt sie zudem die "Beachtung und Anwendung der genannten Grundsätze und Prinzipien im Konzern der Deutschen Telekom AG als für weltweit verbindlich."

Eine Untersuchung von Professor John Logan von der San Francisco State University dokumentiert nun jedoch anhand von Interviews mit Beschäftigten und anderen Materialien, wie Untersuchungen der US-Arbeitsbehörde NRLB, Flugblättern des Unternehmens und internen Anti-Gewerkschafts-Memos, daß
T-Mobile USA seit ihres Eintrittes in den US-Markt im Jahr 2001 systematisch diese Grundsätze negiert, indem sie an gewerkschaftlicher Organisierung interessierte Mitarbeiter einschüchtert und auf Gewerkschaftsvermeidung spezialisierte Beratungsunternehmen engagiert. Professor Logan kommt in seiner Untersuchung zu dem Schluß, daß die Deutsche Telekom AG sowohl die im UN Global Compact kodifizierten Arbeitsrechtsprinzipien als auch die eigene Sozialcharta verletzt.

Die Geschäftsleitung der Deutschen Telekom AG muß zukünftig dafür Sorge tragen, daß die Prinzipien der Sozialcharta in allen Konzerntöchtern voll zur Anwendung kommen. Es darf keine doppelten Standards bei der Respektierung internationaler Arbeitsrechtsnormen in Deutschland und bei den ausländischen Tochterunternehmen geben. Dies bedeutet insbesondere, die antigewerkschaftlichen Aktivitäten der T-Mobile USA zu beenden, das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und kollektiven Tarifverhandlung umfassend zu garantierem und sich gegenüber entsprechenden gewerkschaftlichen Bemühungen neutral zu verhalten.

2.) T-Mobile ist momentan die Nummer vier auf dem US-Markt, ihre wirtschaftliche Performance ist allerdings alles andere als zufriedenstellend. In einem im Januar 2010 veröffentlichten Bericht kommen die Analysten von Morgan Stanley zu dem Ergebnis, daß T-Mobile USA in wichtigen Kategorien hinter ihren drei Hauptkonkurrenten hinterherhinkt. Sie identifizieren neben der geringsten "Average Revenue Per User (ARPU)" und der geringsten "monthly wireless data ARPU" die höchste Abwanderungsquote unter den vier Wettbewerbern. Jährlich verliert TMobile USA mehr als ein Drittel der Kundschaft an andere Anbieter, das sind mehr als doppelt so viel, wie bei dem Wettbewerbern AT&T und Verizon.

Es ist naheliegend, zwischen der hohen Abwanderungsrate der Kunden, dem von Professor Logan identifizierten "Klima der Angst" und der daraus resultierenden hohen Personalfluktuation einen Zusammenhang zu sehen. Beides hat negative Auswirkungen auf die Servicequalität und damit auf die Kundenzufriedenheit.

Die Geschäftsleitung der T-Mobile USA muß daher in Zukunft im Interesse der Erhöhung der Kundenzufriedenheit ein kooperativeres Verhältnis zu den Beschäftigten suchen. Dazu gehört, deren legitimes, und in der Sozialcharta der Deutschen Telekom AG garantiertes, Interesse nach gewerkschaftlicher Vertretung uneingeschränkt anzuerkennen."

Der Aktionär Rainer Pape, Oelde, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 14 übersandt:
"Gegenantrag nach Paragraph 126 Abs. 1 und Paragraph 127 AktG
TOP 14
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung von Paragraph 13 der Satzung.

Ich schlage den Aktionären vor, diesem Tagesordnungspunkt nicht zu zustimmen.

Begründung: Die bisherige Vergütung ist ausreichend."
Der Aktionär Dieter Suchan, Düsseldorf, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 übersandt:

"Sehr geehrte Mitaktionäre,

bei TOP 9 'Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds' bitte ich Sie den Vorschlag der Verwaltung für Herrn Dr. Wulf H. Bernotat abzulehnen und mit NEIN zu stimmen und stattdessen folgenden Gegenantrag mit Ihrer JA-Stimme zu unterstützen:

Der Hauptversammlung (HV) am 03. Mai 2010 wird vorgeschlagen, einen eigenen Kandidaten zu benennen. […]

Begründung zum Gegenantrag zu TOP 9:

Die Aufgaben von Aufsichtsräten haben nach Art und Umfang in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Dies wird jedenfalls von Organen von Aktiengesellschaften, insbesondere solchen von DAX-Gesellschaften, prominent vertreten. Als Beleg hierfür kann auch die fortgesetzte und deutliche Erhöhung der Bezüge von Aufsichtsräten herangezogen werden. Auch die gesetzlichen Anforderungen haben zugenommen.

Der hier vorgeschlagene Kandidat hat bereits sieben Aufsichtsratsmandate, zwei davon in börsennotierten Gesellschaften; zwei mal den Vorsitz in großen, wesentlichen Konzerngesellschaften eines DAX-Unternehmens.

Dies widerspricht auch dem Sinn und Geist des Deutschen Corporate Governance Kodex, der zwar drei Mandate in börsennotierten Gesellschaften zugesteht, aber dies als Belastungskriterium sieht. Dieses Belastungskriterium kann auch durch andere Ämterhäufung, wie hier vorliegend, erfüllt werden.

Stimmen Sie daher mit NEIN gegen den Vorschlag der Verwaltung und mit JA FÜR diesen Gegenantrag."

"Sehr geehrte Mitaktionäre,

bei TOP 10 'Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds' bitte ich Sie den Vorschlag der Verwaltung für Herrn Prof. h.c.(CHN), Dr.-Ing. E.h. Dr. Ulrich Middelmann abzulehnen und mit NEIN zu stimmen und stattdessen folgenden Gegenantrag mit Ihrer JA-Stimme zu unterstützen:

Der Hauptversammlung (HV) am 03. Mai 2010 wird vorgeschlagen, einen eigenen Kandidaten zu benennen. […]

Begründung zum Gegenantrag zu TOP 10:

Die Aufgaben von Aufsichtsräten haben nach Art und Umfang in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Dies wird jedenfalls von Organen von Aktiengesellschaften, insbesondere solchen von DAX-Gesellschaften, prominent vertreten. Als Beleg hierfür kann auch die fortgesetzte und deutliche Erhöhung der Bezüge von Aufsichtsräten herangezogen werden. Auch die gesetzlichen Anforderungen haben zugenommen.

Der hier vorgeschlagene Kandidat bekleidet bereits zwölf Mandate in Aufsichtsräten (oder vergleichbaren Gremien), zwei davon in börsennotierten Gesellschaften; einmal den Vorsitz in einem Beirat eines Unternehmens. Dabei wird anerkannt, dass sieben Mandate innerhalb des ThyssenKrupp Konzerns wahrgenommen werden.

Der Kandidat weckt durch die Anzahl der Mandate erhebliche Zweifel daran, dass er sich voll und ganz einem weiteren Mandat in einer solch großen, komplexen Gesellschaft wie der Deutsche Telekom AG widmen kann. Die erkennbare Gesamtbelastung widerspricht dem Sinn und Geist des Deutschen Corporate Governance Kodex, der zwar drei Mandate in börsennotierten Gesellschaften zugesteht, aber dies als Belastungskriterium sieht. Dieses Belastungskriterium kann auch durch andere Ämterhäufung, wie hier vorliegend, erfüllt werden.

Stimmen Sie daher mit NEIN gegen den Vorschlag der Verwaltung und mit JA FÜR diesen Gegenantrag."

Der Aktionär Karl-Heinz Kensch, Aalen hat folgenden Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 5, 6 und 14 übersandt:
Antrag B - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 14

"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der ordentlichen Hauptversammlung der DTAG am 3. Mai werde ich als Aktionär der Gesellschaft unter Bezugnahme auf die §§ 125, 126 AktG folgende Gegenantrag Tagesordnungspunkten, 2, 3, 5, 6, 14 stellen und die anwesenden Aktionäre auffordern, sich meinen Anträgen anzuschließen.

Es werden zur Beschlussfassung gestellt: die in der Einladung aufgeführten Tagesordnungspunkte TOP 2 bis TOP 19.

Zu TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung

1. In diesen Vorlangen wird mit keinem Wort erwähnt mit welchen Geschäftspraktiken dieser Jahresabschluss erzielt wurde. z.B. Stellenvernichtung durch die Ausgliederung einzelner Geschäftsfelder, die dazu dient langjährige 'teure' fachlich hochkompetente Mitarbeiter (oftmals im Beamtenstatus) mit fadenscheinigen Begründungen (meist gesundheitlich begründet) zu 'entsorgen', und nur einen Teil der dadurch freiwerdenden Stellen mit 'billigen' meist Leiharbeitern zu besetzen. Folge: die Gewinne der Telekom-AG steigen, da die Lohn-Kosten für diese Mitarbeiter auf die Allgemeinheit (Pensionen und/oder Arbeitslosengeld) verlagert werden - dagegen sind die Lohn-Kosten für die neueingestellten Mitarbeiter wesentlich geringer; dadurch werden wesentlich geringere Sozialabgaben abgeführt, die den Sozialsystemen fehlen. Dadurch wir ein enormer Volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Vorstände/Aufsichtsräte und Aktionäre verursacht.

2. Die Verträge zu Handys für Kinder und die Verträge mit Grundstückseigentümern, sind 'zu Lasten Dritter'. Gesundheitsschäden, Vermögensschäden (zum Beispiel Wertverlust von Immobilien) abgeschlossen und sind dadurch als 'sittenwidrig' und ungültig anzusehen. Zudem verstoßen diese Verträge sowohl gegen das Grundgesetz, die UN-Menschenrechtscharta und das EU-Recht.

3. In keiner Weise wird auf die 'gesundheitlichen Gefahren/Schäden', die im Zuge dieser Techniken für Mensch, Tier und Pflanzen auftreten eingegangen, obwohl diese der Telekom seit Jahren bekannt sind. Die Vorstände und Aufsichtsräte wurden unter anderem während der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. November 2009 persönlich und öffentlich darauf von betroffenen Aktionären hingewiesen, trotz besserem Wissen, auch durch persönlichen Augenschein durch Vorstand/Aufsichtsrat selbst und leitende Personen bei dieser Hauptversammlung, sowie den anschließenden Schriftwechsel, behaupten Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor es gäbe 'keine athermischen Wirkungen'.

Da zu diesem Punkt keine Abstimmung erfolgt wird diese Stellungnahme in Teilen bei den einzelnen Gegenanträgen mit angeführt.

Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ich lehne den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns ab, da keinerlei Risikorückstellungen in unbegrenzter Höhe im Jahresabschluss festgestellt wurden. Die Zahlung einer Dividende in dieser Höhe bedeutet zwar für den nicht kommerziellen Aktionär im Moment der Auszahlung einen netten Bonus, dabei ist jedoch zu bedenken, dass nur er, als nicht kommerzieller Aktionär, den volkswirtschaftlichen zu tragen hat der um ein vielfaches höher ist als die paar Euro erhaltener Dividende.

Begründung:

Es wird KEINE Ausgleichszahlung an die steuerfinanzierte Pensionskasse für die fälligen Pensionen der Zwangspensionierten Mitarbeiter geleistet (siehe TOP 1 Abs. 1).

Es wird KEINE Ausgleichszahlung an die Arbeitsagenturen für die Entlassenen Mitarbeiter geleistet (siehe TOP 1 Abs. 1).

Es wird KEINE Risikorückstellung in unbegrenzter Höhe für die Gesundheitsschäden der Bevölkerung und insbesondere für die Kinder gebildet. Die Vorstände und Aufsichtsräte wissen aufgrund ihrer eigenen Studie, ( http://www.ecolog-institut.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/MOBILFUNK_2000_TMobil_incl_E.pdf ) den bekannten Warnungen des Bundesamt für Strahlenschutz BfS
(http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2001/0731/wirtschaft/0002/index.html und
http://www.bfs.de/de/elektro/hff und http://www.bfs.de/de/elektro/hff/empfehlungen_handy.html und
http://www.bfs.de/de/elektro/hff/papiere.html/Expos_Mobiltelef.html ) um das Risiko besonders für Kinder und ungeborene. Trotz diesem Wissen wird die Vermarktung dieser unerforschten HFTechnik´weiterhin in 'aggressiver' Art und Weise fortgesetzt - zu Lasten der Kindergesundheit (siehe TOP 1 Abs. 2).

Es wird KEINE Risikorückstellung in unbegrenzter Höhe für die Haftung der Grundstücksbesitzer gebildet. Grundstücke auf denen sich Sendeanlagen befinden sind nicht durch Haftpflicht versicherbar (die namhaften Versicherungen lehnen mit dem Hinweis auf 'unkalkulierbares Risiko' den Wunsch des Grundstückeigners den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ab), daher haftet ohne Haftungsfreistellung des 'Betreiber', nach deutschem Recht der Grundstückseigner in unbegrenzter Höhe.

Es wird KEINE Risikorückstellung in unbegrenzter Höhe für den Wertverlust der Grundstücksbesitzer gebildet. Laut Gutachten des Ring deutscher Makler sind Grundstücke in der Nähe von Sendeanlagen, wenn überhaupt, nur mit dramatischen Preisabschlägen bis 50 Prozent zu veräußern. Dasselbe gilt für die Vermietbarkeit. ( http://www.attendorn.de/mobilfunkattendorn/aspekte/wertminderung_bgh/ und http://www.attendorn.de/mobilfunkattendorn/aspekte/wertminderung/ ) (siehe TOP 1 Abs. 2).

Es wird KEINE Risikorückstellung in unbegrenzter Höhe für gesundheitlichen Gefahren/Schäden gebildet, die im Zuge dieser Techniken für Mensch, Tier und Pflanzen auftreten und der Telekom seit Jahren bekannt sind.. Diese Gefahren und Auswirkungen wurden bereits im Gegenantrag zur außerordentlichen HV 2009 umfangreich aufgeführt ( http://www.diewellenbrecher.de/docs/gegenantragtkom.doc
http://www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/de/757050;jsessionid=58108A4DA1AE4FF2D5B7611ED5B87CAB )
(Ecolog Institut im Auftrag von T-Mobile 2000.
http://www.ecolog-institut.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/MOBILFUNK_2000_T-Mobil_incl_E.pdf
die Warnungen des Bundesamt für Strahlenschutz http://www.bfs.de/de/elektro/hff
die von Dr. Volkrot http://www.diewellenbrecher.de/pdf/volkrodtrichtfunk.pdf
und http://www.diewellenbrecher.de/pdf/waldsterben1987.pdf
Unterrichtung des Bundesrats (Drucksache 478/09) zur Durchführung der EU-Richtlinie
A6-0089-2009 https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2009/0478_2D09.pdf

Weitere Informationen unter folgenden Links:
Ärzte und Mobilfunk http://www.aerzte-und-mobilfunk.net/
Kompetenzinitiative http://www.kompetenzinitiative.de/
Diagnose Funk http://www.diagnose-funk.ch/
Betroffene Mikrowellenkranke http://www.diewellenbrecher.de/
Österreichischen Versicherung http://www.diagnose-funk.org/assets/2009-7-21_df_bp_auva-report.pdf
Wertverlust von Immobilien http://www.diagnose-funk.ch/recht/wertverluste/index.html

Die Vorstände und Aufsichtsräte wurden unter anderem während der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. November 2009 persönlich und öffentlich von betroffenen
Elektrohypersensiblen Aktionären darauf hingewiesen, trotz besserem Wissen, auch durch persönlichen Augenschein durch Vorstand/Aufsichtsrat selbst und leitende Personen der
DETAG, die die Elektrohypersensiblen Personen, bei der Hauptversammlung 2009 betreuten, sowie den anschließenden Schriftwechsel, behaupten Vorstand und Aufsichtsrat nach
wie vor es gäbe 'keine athermischen Wirkungen' (anschließendes nichtbeantwortetes Schreiben an DETAG ( http://www.diewellenbrecher.de/docs/hauptversammlungtkom.doc ) (siehe TOP 1 Abs. 3).

Daher lehne ich diesen Vorschlag zu TOP 2 ab.

Ich empfehle den anderen Aktionären ebenfalls dagegen zu stimmen und schlage vor, dass der Aufsichtsrat, der Vorstand und die Mitarbeiter sich an die Arbeit machen und entsprechende Risikorückstellung für die unkalkulierbare Schadenshöhe in unbegrenzter Höhe bilden.

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Ich lehne die Entlastung des Vorstands ab, da der Vorstand nicht seinen Aufgaben zum Wohle der DETAG im Sinne einer nachhaltigen und einer volkswirtschaftlich sozial gerechten Firmenentwicklung erfüllt hat. Der Vorstand hat im Sinne der persönlichen Gewinnmaximierung des 'Humankapitals' (Mitarbeiter) und Steigerung der persönlichen Machtausübung in Eigeninteresse zum volkswirtschaftlichen Nachteil gehandelt.

Begründung:
Umbau des Konzerns zur 'Holding' mit Tocherfirmen mit Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag.
Gleichzeitig werden die bekannten Risiken und die Mitarbeiter an die Tochterfirmen mitübertragen. Die 'Muttergesellschaft' (Vorstände) bestimmen und leiten diese nach wie vor, die Gewinne müssen an die Mutter abgeführt werden jedoch haftet die Mutter nicht für die Risiken, eine Risikorückstellung in unbegrenzter Höhe erfolgt nicht. Gleichzeitig kann ein leichter der Arbeitsplatzabbau zu Lasten der Allgemeinheit durchgeführt werden – nach dem Motto: Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren.

Förderung/Duldung der aggressiven Vermarktung der HF-Anwendungen durch T-Mobile (DECT, WLAN, Handy,...) trotz des einschlägigen Wissens um die Gefährlichkeit unter Ignorierung aller Warnungen selbst durch Behörden wie das BfS. Warnungen zu signifikanten Schäden bei Kindern und Schwangeren werden den Kunden wissentlich verschwiegen
( http://www.bfs.de/de/elektro/hff/papiere.html/Expos_Mobiltelef.html Studie mit Kindern aus 2006 bis 10 Prozent signifikante Störungen, die Gesundheitsämter berichten 2010, dass bereits bei 15 Prozent bis 20 Prozent signifikanten Störungen erkennbar seien) beziehungsweise verharmlost - 'Hauptsache Umsatz und Marktanteile'.

Die Auffassung des Vorstand zu Sicherheitshinweisen war bei der außerordentlichen HV in Hannover 2009 deutlich erkennbar. Alle Personen mussten durch eine Sicherheitsschleuse und dabei festgestellte teile die auch im entferntesten als Waffe gegen die Vorstände/Aufsichtsräte genutzt werden könnten (selbst kleine stumpf/stumpfe Papierschere) mussten abgegeben werden. Die Warnhinweise der Handyhersteller 'nicht einschalten in abschirmenden Räumen und in der Nähe von Metallkonstruktionen', wurde weder kontrolliert noch durchgesetzt. Obwohl überall an den Eingängen Schilder mit Fotografier- und Tonaufzeichnungsverboten sowie Verbotsschilder für Fotoapparate und Tonbandgeräte
sind, wurde vom kontrollierenden Sicherheitspersonal niemand auf Fotohandys mit Sprachaufnahmefunktion kontrolliert. Während der Veranstaltung selbst wurde von mehreren Personen dazu genutzt sowohl Bild- als auch Tonaufzeichnungen zu machen, ohne dass sie vom Sicherheitspersonal (das manchmal direkt danebenstand) gehindert zu werden.

Duldung/Förderung der Diskriminierung von Behinderten und Minderheiten, in diesem Fall Elektrohypersensibler Personen. Obwohl bereits vor der außerordentlichen HV 2009 der
Vorstand und die Organisation davon verständigt wurde, dass Elektrohypersensible an der Veranstaltung aktiv teilnehmen müssen (zum persönlichen Vortrag des Gegenantrages) ist
in KEINER weise die Befeldung am Veranstaltungsort verringert worden. Dies lässt vermuten, dass die Teilnahme eines Elktrohypersensiblen zum Zweck der Vortragung des Gegenantrages verhindert werden sollte! Die ist eine bewusste und damit vorsätzliche Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Minderheiten und Behinderten. (Siehe TOP 1)

Daher lehne ich diesen Vorschlag zu TOP 3 ab.

Ich empfehle den anderen Aktionären ebenfalls dagegen zu stimmen und schlage vor, den Vorstand nicht zu entlasten.

Zu TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Ich lehne die Entlastung des Aufsichtsrats ab, da der Aufsichtsrat nicht seinen Aufgaben zum Wohle der DETAG im Sinne einer nachhaltigen und einer volkswirtschaftlich sozial gerechten Firmenentwicklung erfüllt hat. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand nicht daran gehindert im Sinne der persönlichen Gewinnmaximierung des „Humankapitals“ (Mitarbeiter) und Steigerung der persönlichen Machtausübung in Eigeninteresse zum volkswirtschaftlichen Nachteil zu handeln.

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nichts getan um zu verhindern, das der Vorstand durch sein Handeln Schaden für die DETAG und einen enormen Volkswirtschaftlichen Schaden zugunsten der Vorstände/Aufsichtsräte und Aktionäre verursacht. (Siehe TOP 1, 2, 4) Daher lehne ich diesen Vorschlag zu TOP 5 ab Ich empfehle den anderen Aktionären ebenfalls dagegen zu stimmen und schlage vor, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

Zu TOP 6: Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ich lehne die Billigung des neuen Systems zur Vergütung ab und fordere eine anderslautende Beschlussfassung zur Höhe der Vergütung.

Begründung: Der Vorstand hat seine Führungsaufgaben zum Wohle der DETAG im Sinne einer nachhaltigen und einer volkswirtschaftlich sozial gerechten Firmenentwicklung nicht erfüllt. Der Vorstand hat im Sinne der persönlichen Gewinnmaximierung des 'Humankapitals' (Mitarbeiter) und Steigerung der persönlichen Machtausübung in Eigeninteresse zum volkswirtschaftlichen Nachteil gehandelt. Daher ist die Vergütung um 50 Prozent zu kürzen. Zusätzlich ist jegliche Vergütung des Vorstand aufzuteilen:

1. In einen direkt Auszahlbahren Teil in Höhe des Hartz 4 Satzes (damit sie in die selbe Lage ihrer "entsorgten" Mitarbeiter versetzt werden)

2. Der Rest wird auf ein Sperrkonto abgeführt, das erst ausbezahlt wird wenn der Vorstand

- seinen Aufgaben zum Wohle der DETAG im Sinne einer nachhaltigen und einer volkswirtschaftlich sozial gerechten Firmenentwicklung erfüllt hat.

- Den eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis über die Unschädlichkeit für Mensch, Tier und Pflanzen erbracht hat.

- Die aggressive Vermarktung dieser Techniken zu Lasten dritter eingestellt hat.

- Die ist eine bewusste und damit vorsätzliche Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Minderheiten und Behinderten eingestellt hat.

- Die seither entstandenen gesundheitlichen und materiellen Schäden anerkannt und entschädigt hat. (Siehe TOP 1, 2, 4)

Daher lehne ich diesen Vorschlag zu TOP 6 ab

Ich empfehle den anderen Aktionären ebenfalls dagegen zu stimmen […]

Zu TOP 14: Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Ich lehne die Billigung des neuen Systems zur Vergütung ab und fordere eine anderslautende Beschlussfassung zur Höhe der Vergütung.

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollaufgaben des Vorstands zum Wohle der DETAG im Sinne einer nachhaltigen und einer volkswirtschaftlich sozial gerechten Firmenentwicklung nicht erfüllt. Der Aufsichtsrat hat gebilligt, dass der Vorstand im Sinne der persönlichen Gewinnmaximierung des "Humankapitals" (Mitarbeiter) und Steigerung der persönlichen Machtausübung in Eigeninteresse zum volkswirtschaftlichen Nachteil gehandelt hat. Daher ist die Vergütung um 50 Prozent zu kürzen. Zusätzlich ist jegliche Vergütung des Aufsichts aufzuteilen:

1. In einen direkt Auszahlbahren Teil in Höhe des Hartz 4 Satzes (damit sie in die selbe Lage der durch den Vorstand "entsorgten" Mitarbeiter versetzt werden)

2. Der Rest wird auf ein Sperrkonto abgeführt, das erst ausbezahlt wird wenn der Aufsichtsrat seine Kontrollaufgaben erfüllt und der Vorstand

- seinen Aufgaben zum Wohle der DETAG im Sinne einer nachhaltigen und einer volkswirtschaftlich sozial gerechten Firmenentwicklung erfüllt hat.

- Den eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis über die Unschädlichkeit für Mensch, Tier und Pflanzen erbracht hat.

- Die aggressive Vermarktung dieser Techniken zu Lasten dritter eingestellt hat.

- Die ist eine bewusste und damit vorsätzliche Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Minderheiten und Behinderten eingestellt hat.

- Die seither entstandenen gesundheitlichen und materiellen Schäden anerkannt und entschädigt hat. (Siehe TOP 1, 2, 4)

Daher lehne ich diesen Vorschlag zu TOP 14 ab

Ich empfehle den anderen Aktionären ebenfalls dagegen zu stimmen und schlage vor, einen Beschluss zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, der sich nach den Modalitäten meiner Begründung richtet zu fassen."

Der Aktionär Udo Christian Walzel, Berlin, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 5, 8, 9 und 10 und folgenden Wahlvorschlag zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 übersandt:
Antrag C - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

Antrag D - Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkten 9 und 10
"Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. § 126 AktG stelle ich zur bevorstehenden Hauptversammlung unserer Gesellschaft die nachfolgenden Gegenanträge:

Zu TOP 2 (Dividende) und TOP 8 (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien):

Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, die selbst in nicht unerheblichem Umfang Aktien der Deutschen Telekom AG hält und sich deswegen dadurch ihr Gehalt aufbessern würde, schlage ich der Hauptversammlung vor, die Dividende dem Gewinn anzupassen und für 2009 keine Dividende zu zahlen.

Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, die selbst in nicht unerheblichem Umfang Aktien der Deutschen Telekom AG hält und sich deswegen durch ein Programm zum Aktienrückkauf ihre eigenen Vermögenspositionen aufbessern würde, schlage ich der Hauptversammlung vor, keine derartigen Maßnahmen zur reinen Kurskosmetik zu billigen.

Begründung: Entsprechend dem von der Verwaltung festgestellten Jahresabschluss unseres Unternehmens gibt es keinen nennenswerten Gewinn für das Jahr 2009 zu verzeichnen. Gleichzeitig schrumpft die Bedeutung unseres rosa Riesen, ausgedrückt in Kunden und Umsatz immer mehr. Die Gesellschaft steht daher vor erheblichen Herausforderungen, will sie nicht nur in etwa ihre Position behaupten, sondern in der Zukunft wieder zu den großen Global Playern gehören. Sowohl die jetzt, nach dem Vorschlag der Verwaltung zur Ausschüttung gelangenden rund 3,4 Mrd. Euro, als auch die – nach gegenwärtigen Kurswert – rund 11 Mrd. Euro, hinsichtlich deren die Verwaltung die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien begehrt, werden daher dringend benötigt, um die Zukunft der Deutsche Telekom AG gestalten zu können. Darüber hinaus steht die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien in merkwürdigen Gegensatz zu TOP13, mit dem sich die Verwaltung ermächtigen lassen will nahezu den gleichen Anteil Aktien, den sie gerade noch zurückkaufen wollte, neu auszugeben, indem ein entsprechendes bedingtes Kapital geschaffen wird.

Die Ablehnung der Dividenden- und Kurspflegepolitik der Verwaltung steht in engem Zusammenhang mit der vollständigen Ablehnung der vom Vorstand, bzw. dessen Vorsitzenden, Herrn Obermann, der nach 12 Jahren in führenden Positionen des Telekom-Konzerns die glorreiche Erkenntnis gewonnen hat, die Zukunft unseres Unternehmens liege in neuen Wachstumsfeldern wie mobilen Internet, Breitband, Unterhaltung und IT-Diensten. Auch mein Großvater, der mit 92 Jahren starb, wäre zu einer solchen Erkenntnis fähig gewesen.

Tatsache ist, dass die Deutsche Telekom AG in Deutschland weder der günstigste noch der servicefreundlichste Anbieter von Telekommunikationsdiensleistungen. Die Preise sind schlecht, der Service, wenn man ihn denn so nennen kann, bescheiden. Vergegenwärtigt man sich dann noch, dass nur die im Anhang zum im Internet veröffentlichten Geschäftsbericht aufgezählten Töchter der Telekom, bei denen es sich nur um 12 der insgesamt 244 vollkonsolidierten Gesellschaften handelt, mit einem Personal von 127.855 Mitarbeitern einen Umsatzanteil von rund 46. Mrd. Euro, also 2/3 des Gesamtumsatzes erwirtschaften, während die verbleibenden 130.000 Mitarbeiter, also die knappe Mehrheit aller Beschäftigten, die restlichen 18. Mrd. Euro Umsatz beisteuern, den sie sogleich wieder auffressen, erkennt man auch, dass die Telekom kleiner und immer ineffektiver geworden ist. Vollends geschockt ist man, wenn man die Telekom-Zahlen mit denen von Vodafone vergleicht: Dort generieren nur 43 Mrd. Pfund einen Gewinn von 11,8 Mrd. Pfund, beides wird von weniger als 100.000 Mitarbeiter insgesamt erwirtschaftet.

Die Lösung für eine deutlich bessere Leistung des Unternehmens kann daher nicht im Stürzen in neue Abenteuer liegen, bei denen – absehbar – wieder Geld der Aktionäre verbrannt wird, sondern ausschließlich in der Rückbesinnung auf alte Stärken. Es kann doch nicht sein, dass 258.000 Mitarbeiten den gleichen bescheidenen Service bieten, wie 100.000 Mitarbeiter von Vodafone-Arcor! Wenn es im Übrigen erfolgreiche Alternativanbieter gibt, mögen diese gerne ihr Geld in neuen Abenteuern verbrennen. Danach wird die Telekom immer noch da sein und bereit stehen, mit der durch Free-Cash-Flow dargestellten finanziellen Potenz den finanziell ausgezehrten Abenteurern einen Heimathafen anbieten können.

Zusammenfassend halte ich es für die beste Dividenden- und Kurspflegepolitik, wenn die Deutsche Telekom AG zurück auf einen Pfad organischen Wachstums in ihren abgestammten Geschäftsfeldern findet. Dann wird der Kurs der Aktie unserer Gesellschaft, ganz ohne Taschenspielertricks, wie den Ankauf eigener Aktien, in eine Höhe steigen, wie wir sie lange nicht gesehen haben. Eine Dividende wird dann auch wieder aus einem realen Gewinn und nicht nur aus liquiden Mitteln gezahlt werden können. Deswegen beantrage und bitte ich, die Vorschläge der Verwaltung zu TOP2 und TOP8 als gesellschaftsschädigend abzulehen.

Zu TOP 3: Entlastung des Vorstands

Die Tätigkeit des Vorstands hat einmal mehr zu Verschlechterungen in allen Bereichen unseres Unternehmens geführt und abgesehen von Ankündigungen, die so neu und wegweisend waren und sind, wie der Bart von Friedrich Barbarossa, ist nicht erkennbar, dass der von Herrn Obermann geleitete Vorstand, nach seinen 12 Jahren in leitender Position, davon die letzten 4 Jahre als Vorstandschef, irgendein Rezept für eine Fortentwicklung, anstelle von Begrenzung von Verlusten und Rückgängen hätten. Ein solcher Vorstand kann nicht ernstlich erwarten, dass er von seinen Auftraggebern, den Aktionären entlastet wird.

Zu erwarten wäre stattdessen der geschlossene Rücktritt des Vorstands nach derart desaströsen Leistungen.

Ich schlage daher vor, dem Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 zu verweigern.

Zu TOP 5: Entlastung des Aufsichtsrats

Ich beantrage, im Gegensatz zum Vorschlag der Verwaltung, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern

Begründung: Der Aufsichtsrat ist das den Aktionären unmittelbar verantwortliche und von ihnen gewählte Gremium, das über Berufung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2009 seine Pflichten nicht erfüllt, weil er ein unfähiges Management weder ausreichend kontrolliert noch, was angesichts der Leistungen zu erwarten gewesen wäre, ausgetauscht hat.

Zu TOP 9 und TOP 10: Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:

Entgegen dem Vorschlag des Aufsichtsrats lehne ich die Wahl von Dr. Wulf H. Bernotat und Herrn Prof. h.c. (CHN) Dr.-Ing. E.h. Dr. Ulrich Middelmann zu Mitgliedern des Aufsichtsrates unserer Gesellschaft ab.

Begründung: Beide Personen sind sicher sehr verdiente Lichtgestalten der jüngeren deutschen Wirtschafts- und Industriegeschichte. Das kann freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass Herr Dr. Mioddelmann, Jahrgang 1945, als stellvertretender Vorsitzender des Vorstands von Thyssen-Krupp sicher sehr viel von Stahl, aber wohl kaum etwas von Telekommunikation versteht. Auch ist, gerade in Anbetracht der Beschlussfassung zu TOP 14, von einem Mitglied des Aufsichtsrats einer so großen Gesellschaft wie der unseren, intensive Überwachungsarbeit zu verlangen, die – mit Verlaub – von einem 65 jährigen Rentner, der darüber hinaus Mitglied in 12 weiteren Aufsichts- und Beiratgremien ist, darunter so bedeutende, wie dem Aufsichtsrat der teilverstaatlichten Commerzbank AG, unmöglich zu erwarten ist. Schöne Namen allein aber nützen unserer Gesellschaft, die schließlich kein gemeinnütziger Verein zur Versorgung altverdienter Ex-Manager ist, herzlich wenig. Nichts anderes kann für den mächtigsten Energiemanager der Republik gelten. Herr Dr. Bernotat ist zwar drei Jahre jünger, als Herr Dr. Middelmann, aber andererseits führt er in vier weiteren Aufsichtsräten, die eher zu seiner bisherigen Profession passen den Vorsitz und ist darüber hinaus Mitglied im Aufsichtsrat von Allianz und Bertelsmann, den Mega- Unternehmen der Versicherungs- und Unterhaltungsbranche. Gerade im Blick auf letzteres und die vom bisherigen Vorstand angestrebte Politik der Expansion in den Bereich neue Medien ist eine Wahl von Herrn Dr. Bernotat schon deswegen zu vermeiden, weil hier sonst ggf. Interessenkonflikte auftreten könnten, die tunlichst nicht, wie bei einigen Mitgliedern des jetzigen Aufsichtsgremiums, durch Verzicht auf Teilnahme an der Kontrolle, sondern durch Wahl anderer Mitglieder zu vermeiden sind.

Wahlvorschlag: Statt dessen schlage ich mich selbst, Herrn Udo Christian Walzel, wohnhaft in Berlin und Haiming, selbständiger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter in Berlin, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Ich bin nicht Mitglied irgendwelcher anderer Aufsichtsgremien. Hinsichtlich des zweiten, vakanten Postens, fordere ich die anwesenden Aktionäre auf, sich selbst für die Wahl als Aufsichtsrat zur Verfügung zu stellen.

Begründung: Abgesehen von Herrn Staatssekretär Asmussen, Herrn Dr. Schröder (KfW), Herrn Hocker (DSW) und Herrn Guffey (Blackstone), handelt es sich bei den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat um eine Altherrenmannschaft, die wenig bis nichts mit der Telekommunikation zu hat oder hatte, bzw. im Falle von Herrn Bury um einen ehemaligen SPD- Staatsminister und Ex-Manager der besonders erfolgreichen Lehman Brothers Bank. Es kann und will mir nicht logisch erscheinen, dass diese Personen die vitalen Interessen der Aktionäre gegenüber dem Vorstand und unserer Gesellschaft wahren können oder wollen. Letztlich werden nur die Klein- und Mittelaktionäre, wie ich, die sich bei der Anlage ihrer Gelder auf lange Frist, ggf. bis zur eigenen Rente hin, orientieren, gewährleisten können, dass eine vernünftige, auf Wachstum und Gewinn ausgerichtete Geschäftspolitik betrieben wird. Ihre erheblich größere Anzahl an Mitgliedern im Aufsichtsrat kann daher aus meiner Sicht allein das richtige für unsere Gesellschaft sein."

Der Aktionär Joerg Beringer, London, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3, 5, 6, 8, 9, 10 und 15 sowie folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 übersandt:
Antrag E - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 8
Antrag F - Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9

"Gegenantrag zu Position 3 der Tagesordnung "Entlastung des Vorstandes":

Ich beantrage, dass dem Vorstand die Entlastung fuer das Geschaeftsjahr 2009 verweigert wird.

Begruendung:
Der gesamte Vorstand, speziell jedoch der Vorstandsvorsitzende, Herr Rene Obermann, ist im Verlaufe des Jahres 2009, sowie insbesondere im Falle der Herren Obermann und Hoettges, auch im Verlaufe der letzten 5 oder 10 Jahre, massgeblich an allen signifikanten Fehlentscheidungen bezueglich der Allokation von Kapital und den daraus resultierenden Impairments und Wertbericht-igungen beteiligt gewesen und somit auch endlich, fuer die sich daraus ergebende enorme und nachhaltige Minderung des Eigenkapitals und Buchwertes der Gesellschaft, der damit einher-gehenden enttaeuschenden Entwicklung ihres Boersenwertes, sowie der Beschaedigung ihres Ansehens, verantwortlich zu machen-genaue Zahlen hierzu an dieser Stelle in meinem Redebeitrag. Desweiteren hat der Vorstand strategische Fehler und operative Versaeumnisse zu verantworten, welche diese Minderungen noch zusaetzlich verstaerkt haben:

1.Zwei grosse, extrem imageschaedigende Mobilfunknetzausfaelle: USA am 3.11.09, D am 21.4.09.

2.Fehlpositionierung der grossen auslaendischen Mobilfunktochtergesellschaften:

UK: als einziger kein Home-Broadband Angebot und darob keine Bundling Produkte im Programm.
USA: nach Einstellung des "Homephone" Angebotes diesbzgl. die gleiche Situation wie in UK.

Das Management hat die Hoehe der benoetigten Investitionen und die Zeitlinie zum 3G und HSPA+ Netzausbau in den USA voellig falsch eingeschaetzt und dadurch die dortige Wettbewerbsfaehigkeit sowie die Eigenkapitalausstattung der DTAG, nachhaltig geschmaelert.

T- Mobile USA hat nachwievor vor keinen Festnetzpartner, welcher fuer das Angebot der immer wichtiger werdenden Bundling Produkte dringend benoetigt wuerde.

T-Mobile USA hat fuer die expressiv primaere Zielgruppe "Hispanics", keine Marketing-partner in deren Heimatmaerkten und darob, auch keine Affinity Marketing Strategie fuer sie.

3.T-Mobile hat im Gegensatz zu anderen international agierenden Konkurrenten (Vodafone/3Three) keine Marketingstrategie fuer Tarifangebote bzgl.Voice- oder Datenkommunikation zwischen den Netzen der Landesgesellschaften.

Seit einem Jahrzehnt schon unterlaesst man es deshalb innovative Tarife zwischen, z.B., den UK/D/USA Mobilfunknetzen anzubieten, welche eine Anrechnung auf heimische Minuten- oder MB-Kontingente beinhalten und somit fuer margenstarke Kunden wie Geschaeftsreisende und Touristen interessant waeren. Diese Tarife haetten zu Wachstum, potentieller Marktfuehrerschaft sowie insbesondere zur Differenzierung des Produktangebotes und Anhebung des Images der Gesellschaft gegenueber den Mitbewerbern beitragen koennen und muessen.

Gleiches gilt fuer die Nichtexistenz des o.a. sogenannten Affinity-Marketings, z.B. durch attraktive Tarife fuer ethnische Minderheiten wie z.B. "Hispanics" in den USA oder z.B. Polen in D/UK.

Das weitere Ausbleiben solchen Marketings stellt zusammen mit der mittlerweile im Widerspruch zum urspruenglichen Investitionsgrund stehenden Tatsache geringerer Wachstums- und Profitabilitaetsraten im Ausland als im Inland, das gesamte Auslandsmobilfunkengagement der DTAG in Frage. Es ist deshalb m.E. auch dringendst auf einen Ausstieg und eine profitable Monetisierung hin zu ueberpruefen.

4.Zu passiver Umgang mit den Regulierungsbehoerden sowie Ignoranz der, sich aus der von jenen Behoerden zu verantwortenden, Konsequenzen, wie etwa eine notwendige Beschraenkung auf reine Erhaltungsinvestitionen und die Nutzung der realitaetsfernen Vorgaben durch eigenen Aufbau von Resale-Kapazitaeten in fremden Netzen und auf anderen Plattformen, statt Taetigung neuer Investitionen ohne Chance auf Verdienst der Netto-Kapitalkosten.

5.Ignoranz des verschlechterten gesamtwirtschaftlichen Umfeldes in 2008 und 2009 durch Beschraenkung auf Umsetzung eines Kostensenkungsprogrammes welches im gesamt-wirtschaftlichen Boom von 2007 beschlossen wurde und daraufhin

6.Gewinnwarnung am 20.4.09 kurz nach vorheriger Bestaetigung der Prognosen; dies sogar trotz eines, im Vergleich mit anderen Grossunternehmen, sehr spaeten Reportingzeitpunktes."

"Gegenantrag zu Position 5 der Tagesordung "Entlastung der Aufsichtsrat Mitglieder":

Ich beantrage dem Aufsichtsrat, bzw. seinen diversen Mitgliedern, die Entlastung zu verweigern.

Begruendung:

Der gesamte Aufsichtsrat hat es m.E. versaeumt seinen Aufsichtspflichten bezueglich der bei TOP3 erwaehnten strategischen Fehler und operativen Versaeumnisse des Vorstandes nachzukommen. AR-Mitglieder die eine Strafanzeige gegen das Unternehmen statt nur “gegen unbekannt“ stellen, ziehen durch diese rein eigennuetzige Massnahme, in vorverurteilender Weise, das Ansehen und damit die Geschaefte des Unternehmens in Mitleidenschaft und verhalten sich ihm gegenueber illoyal und letzten Endes mitarbeiterschaedigend-jenen Mitgliedern ist deshalb insbesondere die Entlastung zu verweigern.

Jene AR Mitglieder die dem neuen Verguetungssystem fuer den Vorstand zustimmten haben, wie unter TOP6 noch zu diskutieren sein wird, dadurch gegen die Interessen der Aktionaere gehandelt. Insbesondere ehemalige Vorstandsmitglieder anderer AG's, scheinen mir in diesem Fall in ihrem Urteilsvermoegen aufgrund aehnlicher eigener exzessiver Ansprueche und Erwartungserhaltungen generell befangen zu sein.

Sollten darueberhinaus sogar Vertreter der Arbeitnehmerschaft dem TOP6 zugestimmt haben, was mir unverstaendlich waere, erwarte ich von jenen mindestens die oben genannte Klarstellung.

Desweiteren sind in ihren anderen Funktionen, insbesondere die Herren Prof. Dr. Lehner (Porsche AG AR), Bury (Lehman Brothers Vorstand), Dr.Walther (Dresdner Bank Vorstand) und Asmussen (Finanzministerium) massgeblich an der mangelhaften Beaufsichtigung und unterlassenen Verhinderung von Finanzspekulationen grossen Ausmasses und desastroeser Konsequenzen beteiligt gewesen und darob offensichtlich auch nicht kompetent genug um jene ggf. im AR der DTAG zu erkennen und zu verhindern.

"Diverse Gegenantraege zu Position 6 der Tagesordnung "Beschlussfassung ueber die Billigung des neuen Systems der Verguetung der Vorstandsmitglieder"

[…]

Sollten meine Gegenantraege zur Aenderung der einzelnen Positionen des TOP 6 keine Zustimmung erhalten, beantrage ich den TOP 6 in seiner Gaenze abzulehnen.

Begruendung:

Dieses System steht, wie in den Begruendungen zur Ablehnung der o.g. grobsten Exzesse dieses Vorschlages der Verwaltung dargelegt, nicht ansatzweise im Einklang mit den Interessen der Aktionaere.

Es basiert auf falsch gewaehlten Parametern welche darob falsche und exzessive Anreize fuer den Vorstand liefern und ihn desweiteren auch nicht am Misserfolg seines Handelns beteiligen."

"Gegenantrag zu Position 8 der Tagesordnung "Beschlussfassung ueber die Ermaechtigung zum Erwerb eigener Aktien ...."

Ich beantrage den Entfall des Absatzes k) des Tagesordnungspunktes. 8

Begruendung:

Wie unter TOP6, Position 5 aa): Dieses Share-Matching stellt ein unnoetiges, exzessives Geschenk an die ohnehin schon sehr gut bezahlten Vorstaende dar.

Um es zu verhindern darf dieser Ermaechtigung gemaess 8 k) nicht zugestimmt werden, der Absatz sollte entfallen."

Der vorstehend in Bezug genommene Text unter TOP 6, Position 5 aa), der zugleich die Begründung zu einem nicht zu veröffentlichenden Gegenantrag darstellt, lautet wie folgt:

"Die Vorstandsmitglieder verfuegen ueber eine jaehrliche Barverguetung i.H.v. um die 1Mio Euro p.a. welche mehr als ausreichend ist um deren private Kosten und Lebensstandard zu decken. Da, nach noch zu diskutierender Absicht des Vorstandes, die Komponenten der darueber hinaus gehenden variablen Verguetung nicht auf objektiven, d.h. juristisch relevanten bilanziellen Kriterien basieren sondern nur auf entweder subjektiven, wie Konzernzielvorgaben, Mitarbeiterzufriedenheit, Kundenzufriedenheit, Strategieumsetzung und “Value Adherence” oder juristisch unrelevanten bilanziellen, wie "bereinigte" EPS und "bereinigter" ROCE, ist es aus Aktionaerssicht dringendst erforderlich eine minimale Interessenkongruenz und Kapitalallokationsdisziplin seitens des Managements wenigstens durch diese Massnahme einzufuehren und sicherzustellen:

Der Vorstand muss mit eigenem, signifikantem Geld Aktionaer der DTAG werden.

Das von ihm hier gewuenschte Share Matching ist jedoch ein voellig ueberfluessiges und exzessives Geschenk an jene ohnehin schon sehr gut bezahlten Vorstaende, desweiteren senkt es den sogenannten "breakeven" Punkt ihrer Aktienkaeufe, im Gegensatz zu jenem aller anderen Aktionaere, sofort um voellig realitaetsferne 50 Prozent, auf die Haelfte ihres eigenen Einstandskurses!"

"Gegenantrag zu Position 9 der Tagesordnung "Wahl eines Aufsichtsratmitglieds"

Ich beantrage Herrn Dr. Wulf H. Bernotat nicht in den Aufsichtsrat zu waehlen.

Stattdessen schlage ich vor, mich selber in den Aufsichtsrat zu waehlen.

Begruendung:

Herr Dr. Bernotat ist als ehemaliges Vorstandsmitglied einer deutschen AG, mit wohl aehnlicher Verguetung und exzessiv hohen Pensionsanspruechen wie jener der DTAG Vorstaende, nicht die richtige Person um die dringend notwendige Interessenkongruenz zwischen Vorstand und Aktionaeren der DTAG wiederherzustellen.

Er hat dies auch mit seiner offensichtlichen Zustimmung zu TOP6, dem neuen Verguetungssystem fuer den Vorstand, bewiesen.

Leider ist festzustellen, dass aus den gleichen Gruenden weder andere ehemalige Vorstaende von AG's, wie im Falle der Herren Prof. Dr. Lehner, von Gruenberg, Dr. Walther oder Bury, noch die AR Vertreter von primaer mit fremdem Geld agierenden institutionellen Investoren, wie im Falle Herrn Guffey's, des Bundes, wie im Falle der Herren Asmussen und Schroeder, oder von Aktionaersschutzvereinigungen, wie im Falle Herrn Hocker's, bei jenen dann wohl aufgrund einer anderen primaeren Interessenlage, z.B. der Fokussierung auf relative statt auf absolute Aktienperformance, politische Interessen oder dem Interesse an Gewaehrleistung von Informationsfluss vom und Zugang zum Management, hierzu nicht willens oder in der Lage sind.

Eine solche Interessenkongruenz kann deshalb nur durch ein unabhaengiges, primaer in seiner Funktion als mit eigenem Geld investierter Aktionaer operierendes, Mitglied des AR, wie mich, gewaehrleistet werden. Ich gehoere keinen anderweitigen Kontrollgremien an."

"Gegenantrag zu Position 10 der Tagesordnung " Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds"

Ich beantrage Herrn Prof. Dr. Dr. Ulrich Middelmann nicht in den AR zu waehlen.

Begruendung:

Herr Prof. Dr. Dr. Ulrich Middelmann verfuegt ueber ausschliesslich industrielle Branchenerfahrung.

Er hat desweiteren in seinen Funktionen bei Thyssen Krupp die hohe Verschuldung jenes Konzerns sowie die mittlerweile bekannten Probleme beim Bau des Werkes in Brasilien mitzuverantworten. Er scheint mir deshalb nicht die richtige Person zu sein welche dem DTAG AR die dringend benoetigte Kompetenz und Disziplin in Bezug auf nachhaltig profitable Kapitalallokationen seitens des Vorstandes zufuehren koennte und somit Aktionaersinteressen vertreten wuerde.

Die generellen Vorbehalte gegenueber ehemaligen Vorstandsmitgliedern bezueglich ihres Willens zur Wiederherstellung von Interessenkongruenz zwischen Vostand und Aktionaeren, insbesondere durch Festlegung objektiver Parameter fuer die Bemessung der variablen Verguetung und generell angemessener statt exzessiver Verguetung, gerade auch im Hinblick auf wohl aehnliche Eigenansprueche, gelten wie in der Begruendung der Ablehnung Herrn Dr. Bernotats, und insbesondere auch im Hinblick auf seine offensichtliche Zustimmung zu TOP 6, entsprechend.

Ich schlage vor, und wuerde mich im Falle meiner vorherigen Wahl darum bemuehen, stattdessen, den Aufsichtsrat zu beauftragen eine Person zu suchen, zu bestellen und in der naechsten HV waehlen zu lassen, welche entweder ueber einschlaegige Erfahrung und dringend benoetigte, da, wie in den Ausfuehrungen zu TOP 3 festgestellt, in der DTAG offensichtlich fehlende, Kompetenz im Bereich Consumer und Affinity Marketing verfuegt, z.B. aus der Kreditkartenbranche, oder welche ueber besondere Kompetenz und Erfolg bezueglich nachhaltig profitabler Kapitalallokation verfuegt."

"Gegenantrag zu Position 15 der Tagesordnung "Beschlussfassung ueber die Abaenderung von Paragraph 2 der Satzung":

Ich beantrage die Satzungsaenderung abzulehnen.

Begruendung:

Diese Satzungsaenderung konstatiert einen Blankoscheck fuer das Management um in Zukunft mehr Investitionen ausserhalb des Kerngeschaefts der Telekommunikation vornehmen zu koennen. Sie basiert offensichtlich auf der am 17.3.2010 vorgetragenen, sogenannten "Strategie 2.0". Diese rechtfertigt jedoch m.E. nicht die Bezeichnung "Strategie": sie basiert nicht auf Fakten sondern stellt stattdessen primaer eine Anhaeufung von, insbesondere wohl in diesen Branchen, auf hoechst unsicheren Prognosen basierenden Absichtserklaerungen und Wunschvorstellungen dar. Die bisherigen Investitionsmisserfolge des Managements, sowohl im angestammten Kompetenzbereich der Telekommunikation als auch in jenen, diesen neuen Geschaeftsfeldern schon zuzuordenden bestehenden Beteiligungen, wie z.B. Websites (Scout's) und Hosting (Strato), sowie die brachliegenden operativen und strategischen Moeglichkeiten im angestammten Kerngeschaeft der Telekommunikation, welche m.E. dringlichst die volle Aufmerksamkeit des Managements erfordern, verbieten es, aus Aktionaerssicht, einer solchen Ausweitung des Geschaeftszwecks zuzustimmen.

Sie wuerde primaer dazu dienen und fuehren ggf. das operative,"bereinigte" Ergebnis, von welchem einzig der Vorstand durch hoehere Boni profitiert, als das nachhaltige Nettoergebnis, den Buchwert, von welchem wir Aktionaere profitieren, zu erhoehen.

Zusaetzliche Wertberichtigungen und das weitere Ausbleiben eines so dringend erforderlichen "Return OF Capital" im Falle von Investitionen werden die Folge sein.

Es ist desweiteren ueberhaupt nicht nachzuvollziehen, und in Anbetracht des bisherigen, desolaten Timings praktisch aller Investitionen durch die DTAG auch hoechst fragwuerdig, warum man in der Systems-Sparte gerade jetzt, eine Dekade nachdem es andere Wettbewerber schon tun, zusaetzlich in solche Bereiche investieren moechte. Dies gilt insbesondere als man im Rahmen der Abspaltung des internationalen Systems Geschaefts es schon einmal korrekterweise als unattraktiv einschaetzte. Eine vollstaendige Trennung vom margenschwachen, zyklischen und durchaus auch potenziell gefaehrlichen (Beispiel BT/NHS Kontrakt) Systems Geschaeft ist zusaetzlichen Investitionen in diesem und den mit ihm verwandten Bereichen m.E. vorzuziehen und einzuleiten, zumal auch die erfolgreicheren Mitbewerber im Kerngeschaeft Telekommunikation sich dort nicht engagieren."

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