Investor Relations

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 3. Mai 2007 in Köln
Am 23. März 2007 ist im elektronischen Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilten Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder:

(Letzte Aktualisierung: 20.04.2007)

Der Aktionär, Rudolf Peckel, Mönchengladbach, reichte folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 ein:
„Betr.: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 03.05.07

Antrag an die Jahreshauptversammlung.

Vorschlag an alle Aktionäre!!

Keine Entlastung für den Aufsichtsrat und den Vorstand!!

Gründe für diesen Vorschlag:

1.) Fehlende Maßnahmen zur Abbremsung der Kundenflucht.

2.) Fehlende Maßnahmen zur Eindämmung der schlechten Imagebildung bei den Medien. Dies beeinflusst stark den Kurs der T-Aktie.

3.) Schlechtes Kaufmannsgebaren. Rechnungen, die eindeutig falsch sind, sollten nach alter Kaufmannsehre sofort und ohne wenn und aber storniert und korrekt erstellt werden.

Der Kunde ist kein Leibeigener und auch kein Kreditinstitut der Telekom.

4.) Wegen der Punkte 2 und 3 sollte die sofortige Entlassung des H. Obermann und seiner Vasallen beschlossen werden, Grund Unterlassung von entsprechenden Maßnahmen.

5.) Beschluß zur Verpflichtung eines neuen Vorstandes welcher, nicht aus der Telekom aufsteigt, sondern, aus dem Dienstleistungssektor oder der Industrie Kommen sollte. Diese Herren wissen im allgemeinen was die Kunden von der Telekom erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Peckel“

Der Aktionär Klaus Henseler, Cuxhaven, reichte folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 und folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 ein:
"Gegenanträge zur Hauptversammlung DTAG 2007

1. zum Punkt 3 der Tagesordnung (Entlastung des Vorstands)

Hiermit stelle ich den Antrag,

daß das für die Finanzen zuständige Vorstandsmitglied, Herr Dr. Eick, nicht entlastet wird, da er seine Kontrollaufgaben gegenüber untergeordneten Firmeneinheiten nicht oder nur unzureichend wahrnimmt.

Begründung:
Die Niederlassung Lübeck ist nicht in der Lage, die Abrechnung für einen Kunden ordnungsgemäß durchzuführen. Hierdurch ist ein Schaden (Bearbeitungsaufwand) für die Gesellschaft entstanden, der nicht mehr vertretbar ist. Die Niederlassung Lübeck ist nicht in der Lage, erteilte Einzugsermächtigungen ordnungsgemäß abzuwickeln; es handelt sich nicht um einen zufälligen Einzelfall der Niederlassung Lübeck, sondern um einen "Systemfehler", der unnötige und kostenwirksame Bearbeitungen erforderlich macht. Darüberhinaus ist nicht auszuschließen, daß Kunden so verärgert werden, daß sie die Gesellschaft wechseln.

Da die Telekom außerdem trotz widerrufener Einzugsermächtigung von meinem Konto einen Betrag abgebucht hat, der möglicherweise für eine Rechnung (ich erhalte nur hin und wieder eine Rechnung) verwendet wurde, ist nicht auszuschließen, daß Finanzkontrollen nicht oder nur mangelhaft bestehen und damit ein Verstoß gegen sicherlich bestehende interne Vorschriften begangen wurde.

Es scheint sich im übrigen um ein dauerhaftes Problem der Niederlassung Lübeck zu handeln, deren Leitung nicht in der Lage ist, ordnungsgemäß zu arbeiten zu lassen. Auch die Betreuung durch die ständig wechselnden und damit sich nicht verantwortlich fühlenden Mitarbeiter in irgendwelchen Call- und Write-Centern ist - wie ich erfahren mußte - ein norddeutsches Problem, so daß man vielleicht prüfen muß, ob der für Norddeutschland verantwortliche Manager nicht überfordert ist.

Hiermit stelle ich den Antrag,

daß das für die Personal zuständige Vorstandsmitglied, Herr Dr. Eick, nicht entlastet wird, da er seine Kontrollaufgaben gegenüber untergeordneten Firmeneinheiten nicht oder nur unzureichend wahrnimmt und er nicht willens oder fähig ist, Personalsysteme zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, die die Qualifikation der Mitarbeiter erhöhen.

Begründung:
Die Klagen über die mangelnde Qualität der Mitarbeiter sind sicherlich eine wesentliche Ursache, daß Kunden der Telekom die Gesellschaft wechseln und damit Umsatz und Marktanteile verloren gehen. Wenn das mangelhafte Verhalten im Servicebereich nicht beendet wird, und das ist eine der wichtigsten Aufgaben des Personalvorstands, ist nicht auszuschließen, daß Kunden, die zugleich Aktionäre der Gesellschaft sind, massenhaft Anträge zu den Hauptversammlungen einreichen, um sich über die nicht zureichende Qualität der Mitarbeiter zu beschwerden. Dieses wäre im übrigen ihr Recht als Aktionär und Kunde, würde aber sicherlich die Berichterstattung des Vorstands über den Geschäftsverlauf beeinträchtigen.

2. zum Punkt 4 der Tagesordnung (Entlastung des Aufsichtsrats)

Hiermit stelle ich den Antrag,

den Aufsichtsrat nicht zu entlasten, da dieser seine Aufsichtspflichten gegenüber dem Vorstand, insbesondere dem Finanzvorstand, nicht ordnungsgemäß wahrnimmt.

Begründung:
Wie zu Punkt 1

3. zum Punkt 5 der Tagesordnung (Bestellung des Abschlußprüfers)

Es soll ein Abschlußprüfer bestellt werden, der bisher nicht tätig war, da der bisher tätige Abschlußprüfer die Niederlassungen Hannover und Lübeck wohl in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß geprüft hat und deshalb für die Abschlußprüfung ungeeignet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Henseler
27. März 2007"

Der Aktionär, Prof. Dr. Kuno Rechkemmer, Stuttgart, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 ein:
„Gegenantrag zu dem Tagesordnungspunkt: Entlastung des Vorstands

Herr Dr. Eick, Vorstand, wird nicht entlastet.

Begründung:

Die Deutsche Telekom ist Eigentümerin des ehemaligen Hauptpost-Areals in der Innenstadt Heilbronns. In diesem Areal stehen seit Jahren 4.360 m2 Büro- und Geschäftsfläche leer und dies mitten in der Stadt in bester Geschäfts- und Visitenkartenlage. Dessen ungeachtet wurden durch die Deutsche Telekom in Fußgängerdistanz neue Räume zu hohen Kosten angemietet. Die Initiative Allee/Titotstrasse macht Herrn Dr. Eick als das für das Immobilienmanagement verantwortliche Vorstandsmitglied auf diesen Missstand seit mehr als fünf Jahren aufmerksam. Außer hausinternen Reorganisationen ist bislang jedoch nichts passiert. Herr Dr. Eick ist offensichtlich nicht in der Lage, dieses vergleichsweise einfache Problem zu lösen. Die der Deutsche Telekom und ihren Aktionären dadurch entstehenden Verluste sind enorm. Herrn Dr. Eick ist deshalb nicht nur die Entlastung zu versagen, er ist auch gemäß §93 AktG für den von ihm verursachten Schaden persönlich haftbar zu machen.

Prof. Dr. Kuno Rechkemmer

c/o Initiative Allee/Titotstrasse, Heilbronn“

Der Aktionär, Klaus Thiessen, Rüsselsheim, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 6 ein:
„Antrag zu Tagesordnungspunkt 6.

Die Hauptversammlung möge gegen die "Beschlußfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit möglichem Ausschluß des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts" stimmen.

Begründung:

Da die Deutsche Telekom AG kein Finanzinstitut ist, gehört es nicht zu ihren Geschäften, mit Wertpapieren zu handeln, auch nicht mit eigenen Aktien. Dieser seit Jahren auch von der Deutschen Telekom betriebene Unsinn führt immer zur Reduzierung der Aktiva (Zahlungsmittel) und der Passiva (Eigenkapital), sobald die Aktien eingezogen (vernichtet) werden. Einen theoretischen Aktienkursgewinn gibt es damit nicht, da durch den Ankauf und die anschließende Aktienvernichtung der Unternehmenswert (Bilanzwert) sinkt.

Derartig vorgesehene Gelder sind besser zur weiteren Tilgung der Verbindlichkeiten heranzuziehen oder der Dividendensumme zuzuschlagen (höhere Dividende). Das kann das Rating verbessern oder den Aktienkurs beflügeln bzw. nach unten absichern.

Klaus-Dietrich Thiessen“

Der Aktionär, Peter Steil, Fernwald, reichte folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 ein:
- Antrag A -

"Sehr geehrte Damen und Herren,

als Aktionär der Deutschen Telekom AG (Aktionärsnummer 0037496256) beabsichtige ich folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung 2007 zu stellen:

Ich schlage vor, Herrn Peter Steil, Fernwald, Lehrer im Dienst des Landes Hessen, als Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG zu wählen.

Herr Steil ist kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.

Begründung:

Mit der Wahl von Herrn Lawrence H. Guffey bekäme der US-Finanzinvestor (Heuschrecke) Blackstone größeren Einfluss auf die Geschäftspolitik der Deutschen Telekom AG. Dies entspräche keinesfalls den Interessen der anderen Aktionäre, der Kunden und der Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG.“

Der Aktionär Klaus-Peter Nischke, Bad Schwalbach, reichte folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 ein:
„Gegenantrag zur Hauptversammlung 2007

Zur Hauptversammlung stelle ich den Antrag (A), über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 einzeln abzustimmen. Im Falle der Einzelabstimmung beantrage ich (B), Herrn Ricke (ehem. Vorstandsvorsitzender) sowie den Herren Zumwinkel (Aufsichtsratsvorsitzender), Schröder (stv. Aufsichtsratsvorsitzender), Sommer (Aufsichtsratsmitglied), Wegner (AR-Mitglied) die Entlastung zu verweigern. Kommt keine Einzelabstimmung zustande, so beantrage ich (C), dem Vorstand und Aufsichtsrat insgesamt die Entlastung zu verweigern.

Begründung: Bei der Telekom handelt es sich sicherlich um ein Unternehmen mit einer hohen technischen Kompetenz und einem großen Potenzial. In der Abwicklung von Kundenaufträgen mußte ich jedoch als Kunde der Telekom eine Bearbeitung wahrnehmen, vor deren Hintergrund mir die interne Organisation des Unternehmens als vollkommen marode und das Verhältnis des Unternehmens zu Kunden katastrophal erscheint (siehe unten: "Chronik einer Bestellung: Von Umzug bis Internetsperre"). Der geschilderte Fall ist für mich persönlich der vierte Fall (von vier Änderungsaufträgen seit dem Jahr 2000), bei dem es Probleme mit der Auftragsabwicklung bei der Telekom gab. Aus den Anträgen anderer Aktionäre zur Hauptversammlung sowie Gesprächen im Bekanntenkreis nehme ich wahr, daß auch eine Vielzahl anderer Personen negative Erfahrungen mit unserem Unternehmen haben.

Ich habe die genannten Herren des Vorstands und Aufsichtsrats teilweise mehrfach von den Mißständen informiert. Ich habe darum gebeten, die internen Vorfälle und die Geschäftsabläufe einer Revision zu unterziehen. Ich nehme keine Konsequenzen wahr und gehe folglich davon aus, daß diese Mißstände billigend in Kauf genommen werden. Ich befürchte den Ruin unseres Unternehmens durch solche und ähnliche Vorfälle. Daher beantrage ich, den genannten Personen die Entlastung zu verweigern.

Chronik einer Bestellung: Von Umzug bis Internetsperre

Juni 2006: Auftrag

Ich beabsichtige den Umzug in eine andere Stadt. Über die telefonische Hotline der Telekom beauftrage ich den neuen Anschluß (analog mit DSL und flatrate) zum voraussichtlichen Umzugstermin im August. Kosten, Gebühren und Konditionen werden mir auf Nachfrage telefonisch bestätigt.

Bis zu dem Zeitpunkt hatte ich einen reinen ISDN-Anschluß, ohne DSL oder T-Online.

Juli 2006: Auftragsbestätigung

Ich erhalte zunächst eine Auftragsbestätigung von der Telekom für den Analoganschluß und fast drei Wochen später eine weitere von T-Online. Zu meiner Überraschung sind die Gebühren gegenüber dem Verkaufsgespräch wesentlich höher, die Hardware ist nicht mehr kostenlos enthalten, die Vertragslaufzeit länger, und es fällt eine Einrichtungsgebühr an. Bei früheren Vorgängen wurde mein schriftlicher Widerspruch an die jeweils angegebene Kontaktadresse schlicht ignoriert. Also habe ich meinen Einspruch direkt an Herrn Ricke formuliert.

Parallel dazu verschiebt sich mein Umzug auf unbestimmte Zeit. Über die Hotline wurde mir mitgeteilt, dies sei kein Problem - man werde den Auftrag einfach zurückstellen.

Auf meinen Einspruch hin erhielt ich einen Rückruf mit der Zusage, man werde (sinngemäß) die Mehrkosten gegenüber dem Verkaufsgespräch erstatten sowie den Auftragstermin unbestimmt zurückstellen.

August 2006: Hardware

Ich erhalte ein erstes "T-Online-Starterset" mit den zugehörigen Zugangsdaten.

August 2006, ursprünglicher Umzugstermin Zum ursprünglichen Umzugstermin funktioniert an meinem alten Wohnort mein Anschluß nicht mehr. Vermutlich wurde dieser doch schon umgeschaltet.

Nach einer ersten Rücksprache mit der Störungsstelle (per Handy) konnte die Abschaltung nicht mehr gestoppt werden. Zwischen dem Brief und dem Umzugstermin lagen ja nur drei Wochen. Die Wieder-Zuschaltung sei für den Folgetag im System eingegeben. Ich würde einen Rückruf des Disponenten erhalten.

Am Folgetag erhielt ich keinen Rückruf des Disponenten, und mein Anschluß funktionierte immer noch nicht. Abends erzählte mir eine andere Ansprechpartnerin der Störungsstelle, daß vermutlich am alten Ort ein ANALOG-Anschluß geschaltet wurde. Nachdem nun die Ursache offensichtlich festgestellt wurde, wurde der Anschluß auch wieder als ISDN-Anschluß angeschaltet. Allerdings zu einem anderen Tarif, was sich durch einen weiteren Anruf bei der Hotline korrigieren ließ.

Einige Tage später erhielt ich Post von der Telekom: Es war die "Umzugsmeldung" von meiner alten Anschrift an dieselbe ALTE Anschrift(!). Kurze Zeit später kam die Mitteilung über den Telefonbucheintrag an der alten Anschrift, sowie mit einem dritten Schreiben die Bestätigung für den Produktwechsel von analog nach ISDN.

Wie oben gesagt, hatte ich bis zu dieser Zeit keinen analogen Anschluß.

Weitere zwei Wochen später erhielt ich eine Änderungsmitteilung meiner Daten zu meiner T-Online Nummer (was soll sich da geändert haben? Bis dahin hatte ich kein T-Online) sowie eine Rechnung für September mit diversen Anschluß- und Bereitstellungsgebühren.

September 2006

Aufgrund der schon genannten Erfahrung mit schriftlichen Einwendungen habe bei Herrn Ricke persönlich der Rechnung widersprochen.

Diesmal blieb auch die Vorstandsbeschwerde offensichtlich ohne Antwort.

Dafür erhielt ich eine Mahnung. Nach telefonischer Rücksprache mit der Hotline (wieder eine neue Ansprechpartnerin) sei die Beschwerde in Bearbeitung; die Ansprechpartnerin versprach, die Mahnung zurück zu nehmen.

Einige Tage später erhielt ich einen Rückruf von der Niederlassung in Mainz, erstmals mit einer - wie ich später erfuhr - festen Ansprechpartnerin (Frau B.). Sie teilte mir mit, daß T-Online rückwirkend komplett storniert wurde und sagte mir die "Erstattung" der fehlerhaft berechneten Kosten zu. Den noch offenen Betrag teilte sie mir schriftlich mit. Aufgrund des bisherigen Ärgers bot sie mir das damalige Sonderangebot "Call & Surf Comfort (analog)" ab dem nunmehr feststehenden Umzugstermin an.

Ich habe den noch offenen Betrag überwiesen und das Angebot (schriftlich) angenommen.

Eine Woche später erhielt ich die Rechnung für Oktober. In dieser Rechnung wird erneut die T-Online - Hardware (die nach dem Angebot kostenfrei sein soll) berechnet.

Weiterhin erhielt ich zweites T-Online - Starterpaket sowie ein zweites Mal die T-Online - Hardware. Auch kam eine Auftragsbestätigung zur Bereitstellung eines EURO-ISDN-Anschlusses an meinem zukünftigen Wohnort (nachdem ich zuvor schriftlich das Angebot eines ANALOGEN Call & Surf Comfort - Anschlusses akzeptierte).

Nach einem Gespräch mit der Hotline (nächster Ansprechpartner) wurde der ISDN-Anschluß wieder in einen analogen Anschluß zurück-umgewandelt. Bei der Hotline erfuhr ich weiterhin, daß mein Anschluß am alten Wohnort noch nicht gekündigt sei (sehr interessant, bisher glaubte ich einen Umzug beauftragt zu haben), man dies aber nachholen würde.

Ich freute mich schon, daß Telefon und Internet am neuen Wohnort funktioniert, und glaubte sogar, die fehlerhafte Rechnung von Oktober liesse sich bestimmt auch noch aufklären.

Oktober 2006

Ich habe mich per Fax über die Rechnung Oktober 2006 beschwert (diesmal an meine Frau B. von der Niederlassung Mainz, in der Hoffnung, daß die Bearbeitung besser läuft als über Herrn Ricke).

Eine Antwort erhielt ich nicht. Dafür kam eine Mahnung zu der Rechnung Oktober und gleichzeitig zu der bereits erledigt geglaubten Rechnung von September.

Am 07. Oktober funktionierte mein Internetanschluß nicht mehr. Nach meinem Telefonat mit mehreren Hotlines - ich mußte viermal anrufen, zweimal bei der Telekom und zweimal bei T-Online, mit etwa einem halben Dutzend Ansprechpartnern - sagte man mir, T-Online sei aufgrund nicht bezahlter Rechnungen gesperrt worden.

Offensichtlich reichte es doch nicht, der falschen Rechnung bei der Niederlassung Mainz zu widersprechen. Also habe ich einen dritten Brief an Herrn Ricke mit dem Hinweis auf die falschen Rechnungen geschrieben, und gebeten, die Intersperre doch bitte sofort wieder aufzuheben.

Nun scheint Herr Ricke meine Beschwerden endgültig zu ignorieren.

Nachdem auf meinen Brief hin nichts passierte, habe ich erneut bei der Niederlassung Mainz angerufen. Meine Ansprechpartnerin (Frau B. - wow! Ich habe inzwischen eine feste Ansprechpartnerin und nicht jedesmal jemand anderen) erzählte mir, ich hätte wohl die falsche der beiden erhaltenen T-Online - Kennungen eingerichtet (die zu dem inzwischen stornierten Auftrag). Ich solle bitte die andere verwenden. Sie versicherte mir, diese sei auf keinen Fall gesperrt und nie gesperrt gewesen. Im übrigen solle ich die nächste Telefonrechnung abwarten. Wir würden dann gemeinsam telefonisch den tatsächlich zu zahlenden Betrag ermitteln.

Abends habe ich daraufhin erneut den Internetzugang ausprobiert. Keine der beiden Kennungen funktionierte.

Den nächsten Tag sprach ich mit ihrer Gruppenleiterin Frau M. (Frau B. war abwesend, auf Schulung). Die Gruppenleiterin teilte mir zunächst mit, daß die geschilderte Absprache mit Frau B. nie getroffen worden wäre. Aber immerhin haben wir den Restbetrag von der Oktoberrechnung ermittelt (abzüglich der fälschlich berechneten Hardware). Frau M versprach die Entsperrung des Anschlusses innerhalb von 1-2 Tagen.

Eine Woche später (ich hatte den Betrag längst überwiesen) funktionierte der Anschluß noch immer nicht. Laut Frau M. hätten ihr die Kollegen versichert, die Sperre werde noch am gleichen Tag aufgehoben.

Nachdem auch das nicht funktionierte, erhielt ich von Frau M. die Auskunft "sie könne nichts mehr für mich tun". Sie hätte das Thema selbst intern eskaliert.

Einige Tage später - nach insgesamt dreiwöchiger Sperre - funktionierte mein Anschluß wieder, und auch die Rechnungsstellung wurde geregelt.

Endlich - ich werde an meinem Anschluß möglichst nichts mehr verändern.

Dezember 2006: Telefonauskunft

Ich erhielt einen Anruf für eine mir nicht bekannte Frau im gleichen Ort. Erst dachte ich, der Anrufer hätte sich verwählt. Auf Nachfrage erfuhr ich, daß er die Nummer (meine Nummer) von der Auskunft erhielt.

Und tatsächlich, im Internet ist im Telefonbuch zu der Dame MEINE Nummer hinterlegt.

Ich habe es auf sich beruhen lassen. Meine Nummer steht noch immer unter einem falschen Namen im Telefonbuch. Eigentlich wollte ich gar keinen Telefonbucheintrag. Aber ich möchte eine solche Tortur wie oben geschildert nicht erneut erleben.“

Der Aktionär Dr. Berthold Rist, Dieburg, reichte folgenden Wahlvorschlag zur Tagesordnungspunkt 10 ein:
- Antrag B -

"Gegenantrag zur Tagesordnung

Punkt 10

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Aufsichtsratsmitglied schlage ich - entgegen den Vorschlag des Aufsichtsrats - zur Wahl vor:

Dr. Berthold Rist, geb. 29.06. 1949, wohnhaft in Alte Mainzer Landstr. 48, 64807 Dieburg, Beruf: Rechtsanwalt und Notar.

Ich bin bislang kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

Mit freundlichen Grüßen“

Der Aktionär Christoph Lüder, Berlin, reichte folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 6 ein:
„Sehr geehrter Damen und Herren,

zu TOP 3 stelle ich folgenden Gegenantrag:

Die im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum NICHT entlastet.

zu TOP 4 stelle ich folgenden Gegenantag:

Die im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum NICHT entlastet.

Begründung für Anträge zu TOP 3 und TOP 4:

Vorstand und Aufsichtsrat sind gemeinsam für die desolate Lage und das schlechte Image der Deutschen Telekom AG verantwortlich. Als Kunde des Unternehmens habe ich im Geschäftsjahr 2006 bei einem Umzug die vormals als Horrorgeschichten belächelten Berichte über schlechten Service schließlich am eigenen Leib (bzw. Telefon und DSL-Anschluß) erfahren müssen und aufgrund der Erfahrungen mit dem
Call-Center-Personal und outgesourcten Service-Technikern den Vertrag mit der Deutschen Telekom AG fristlos gekündigt. Statt jedoch Fehler zuzugeben und zu versuchen, verlorene Kunden zurückzugewinnen, wird bei der Deutschen Telekom AG die Strategie gefahren, den Rechtsweg zu beschreiten, um so weiteres Geld der Aktionäre in aussichtslosen Rechtsstreitigkeiten zu verbrennen. Dafür sind Vorstand und Aufsichtsrat verantwortlich (und nicht etwa die Mitarbeiter des Unternehmens). Aufgrunddessen sind Vorstand und Aufsichtsrat die
jeweilige Entlastung zu verweigern.

Zu TOP 6 stelle ich folgenden Gegenantrag:

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist zu verweigern.

Begründung:

Es erscheint sinnvoller, Barmittel der Gesellschaft in die laut angekündigte Service-Offensive zu investieren als in eigene Aktien. Die Aktionäre der Gesellschaft wissen leider nur zu deutlich, dass ein Erwerb von Aktien der Deutschen Telekom Werte vernichtet - und keine Werte schafft.

Mit den besten Grüßen

Christoph Lüder“

Der Aktionär Dirk Mester, Herford, reichte folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 ein:
"Herford , 12.04.2007

Betr.: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 03.05.07 , Antrag an die Jahreshauptversammlung.

Vorschlag an alle Aktionäre!!

Zu Punkt 3 und 4 der Tagesordnung:

Dem Vorstand und Aufsichtsrat ist die Entlastung zu verweigern !

Begründung :

Keine klar erkennbare Strategie der Konzernführung , den Kundenschwund des Gesamtkonzernz zu stoppen , den Konzern wettbewerbsfähiger zu machen , mangelnde Investition in die Netzinfrastruktur um nur einige Kritikpunkte zu nennen.

Mit freundlichen Grüssen
Dirk Mester"

Der Aktionär Hans-Michael Heber, Straußfurt, reichte folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 ein:

- Antrag C -
„Sehr gehrte Damen und Herren Aktionäre,
als "Aktionär der ersten Stunde" und langjähriger Kunde der DTAG schlage ich der Hauptversammlung - entgegen dem Vorschlag des Aufsichtsrates - zur Wahl vor:

Herrn Hans-Michael Heber, geboren am 26.09.1971 in Nordhausen, wohnhaft In den Teichwiesen 1, 99634 Straußfurt, verheiratet, zwei Kinder. Herr Heber ist gelernter Elektroniker sowie Groß- und Außenhandelskaufmann und studierte darüber hinaus erfolgreich Betriebswirtschaft und Verwaltungsbetriebswirtschaft. Beruflich ist er mit der Wirtschaftsprüfung größerer, zum Teil landeseigener Unternehmen betraut. Herr Heber ist kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.

Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Hans-Michael Heber“

Die Aktionäre Anneliese und Otto Brüggemann, Düsseldorf, reichten folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 ein:
"Wir empfehlen Aufsichtsrat und Vorstand keine Entlastung zu erteilen.

Begründung:

Aufsichtsrat und Vorstand haben den fortlaufenden Kundenschwund mangels Voraussicht nicht verhindert."

Der Aktionär Hans-Jürgen Gaiser, Kirchheim, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 ein:

- Antrag D -

"Zum Tagesordnungspunkt 2 - Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - stelle ich folgenden Gegenantrag:
Zur Untermauerung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens plädiere ich für eine Investition in die Weiterbildung der Konzernmitarbeiter und die Einführung eines konzernweiten Wissensmanagement-Systems. Der Bilanzgewinn von EUR 3.160.382.630,24 möge dazu zur Hälfte verwendet werden. Bei 248.000 Konzernmitarbeitern entfiele darauf damit ein durchschnittlicher Betrag von EUR 6.297 pro Kopf der Belegschaft. Die andere Hälfte von EUR 1.561.776.099,84 ist als Dividende in Höhe von EUR 0,36 pro Stückaktie auszuschütten.

gez.

Hans-Jürgen Gaiser"

Der Aktionär Otto Neumann, Schönthal, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 ein:
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle nachfolgenden Gegenantrag:

Punkt 3 der TO, Entlastung Vorstandsmitglieder.

Ich verweigere die Entlastung des Vorstandes aus folgendem Grund:

Wie bekannt, speichert die DTAG (T-Online) die Verbindungsdaten (IP Adressen) sehr lange. Es gibt mittlerweile zwei Gerichtsurteile (AZ.25S118/2005 Landgericht Darmstadt) die besagen, dass bei Flatratekunden die Verbindungsdaten unverzüglich zu löschen sind. Das Urteil ist rechtskräftig. Aus einem von mir geführten Schriftwechsel geht aber hervor, dass die DTAG, hier Herr Vorstand Obermann, nicht gewillt ist, das Urteil umzusetzen. Mittlerweile sind mir einige tausend Kunden der DTAG bekannt, die dasselbe Verlangen an die DTAG gestellt haben und abschlägig beschieden wurden (siehe Telepolis bzw. Heise Verlag) Der Effekt ist also, dass viele Kunden klagen werden. Der Vorstand ist also gewillt, aussichtslose Klagen mit den Geldern der Aktionäre zu führen. Die anfallenden Gerichts und Anwaltskosten werden von der DTAG aus dem Gewinn bezahlt, der eigentlich den Aktionären gehört. Auf Grund dieser Haltung ist dem Vorstand insgesamt die Entlastung zu verweigern.

Schönthal, den 16.4.07

Neumann Otto"

Der Aktionär Dr. Wolfgang Philipp, Mannheim, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 ein:
- Antrag E -

"Antrag zu TOP 2

Eine Dividende wird nicht ausgeschüttet.

Begründung:

Der Dividendenvorschlag kann kaum auf freier Entschließung des Vorstandes beruhen. Er dürfte vom Bund als Großaktionär durchgesetzt worden sein, um rund 1 Mrd. € für den Bundeshaushalt zu vereinnahmen.

Dem Unternehmens- und Aktionärsinteresse entspricht der Verwaltungsvorschlag nicht:

  1. Der Bilanzgewinn 2006 mit rund 3,160 Mrd. € ist keineswegs „erzielt“. Der Jahresüberschuss beträgt nur 1,454 Mrd. €, der Rest von 1,858 Mrd. € wird den Rücklagen entnommen: Die vorgeschlagene Dividende ist also überwiegend in 2006 nicht verdient.

  2. Im Jahr 2006 hat sich gegen 2005 der Jahresüberschuss mehr als halbiert. Das 4. Quartal 2006 brachte Verluste. Für 2007 „strebt“ der Vorstand (Seite 37 des AG-Geschäftsberichts) „ein weiteres positives Ergebnis an“, nicht gerade eine zuversichtliche Prognose.

  3. Wegen des hohen Personalüberhangs, der daraus resultierenden Unfähigkeit zu wettbewerbsfähigen Preisen und einer Streikdrohung kommen auf die DTAG schwere Zeiten zu.

  4. In den „immateriellen Vermögenswerten“ stecken hohe Bewertungsrisiken, auf die der Vorstand (Seite 34 des AG-Geschäftsberichts) selbst hinweist.

  5. Das Unternehmen hat (Seite 142 des Konzern-Geschäftsberichts) körperschaftssteuerliche Verlustvorträge von rund 17,2 Mrd. € und damit nach 12 Jahren seiner Existenz eine extrem schlechte Ertragsbilanz.

Bei dieser Lage ist die Ausschüttung einer Dividende nicht zu verantworten und täuscht über den Ernst der Lage.“

Der Aktionär Dr. Wolfgang Philipp, Mannheim, reichte weiter folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4 ein:
"Antrag zu TOP 4

Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.

Begründung:

Mit der Auswechslung von Vorstandsmitgliedern hat der Aufsichtsrat in 2006 ein falsches Signal gesetzt und die Ursachen der jetzt offenkundig werdenden Krise des Unternehmens verschleiert:

Die Krise beruht nicht auf Fehlverhalten von Vorstandsmitgliedern, sondern ist auf existenzbedrohendes gesellschaftsschädigendes Verhalten des Bundes als Gründer und Großaktionär zurückzuführen:

  1. Statt 60.000 überzählige Mitarbeiter bei sich zu behalten, lud der Bund sie dem privatisierten Unternehmen auf und zerstörte damit von vornherein dessen Wettbewerbsfähigkeit. Dies wurde wegen der zunächst noch bestehenden Quasi-Monopolstellung nicht sofort sichtbar; nach Ausbildung des vollen Wettbewerbs sind die Folgen verheerend. Schon dieses bis heute fortbestehende Problem ist in seiner Größenordnung für einen Vorstand kaum lösbar.

  2. Das gilt erst recht, nachdem die Gewerkschaft Verdi mit Streikführern, die selbst dem Aufsichtsrat der DTAG angehören, den Vorstand bei dem Versuch, das Problem anzupacken, mit Streik bedroht.

  3. Die Gesellschaft besaß bei ihrer Gründung kein Eigenkapital (es wurden 20 Mrd. DM Pensionsverpflichtungen nicht passiviert).
  4. Der Bund holte für eine bloße Gewerbegenehmigung in Form von heute so gut wie wertlosen UMTS-Lizenzen 16 Mrd. € (inklusive Zinsen) aus der Gesellschaftskasse für den Bundeshaushalt heraus, das Doppelte des damals vorhandenen Grundkapitals. Dieses hatten nicht der Bund sondern in zwei Kapitalerhöhungen 1996 und 1999 rund 3 Millionen Kleinaktionäre der Gesellschaft zur Verfügung gestellt – und später im wesentlichen verloren.

  5. Schon früher hat der Bund das Unternehmen durch überhöhte Dividendenforderungen finanziell geschwächt.

Es wäre Sache des Aufsichtsrats gewesen, sich vor den Vorstand und das Unternehmen als solches zu stellen und den Großaktionär zur Verantwortung zu ziehen: Bevor das Unternehmen wegen dieser Probleme „gegen die Wand fährt“ und damit – auch für den Großaktionär die Stunde der Wahrheit – eine Staatskrise auslöst.

Ein Aufsichtsrat, der die Ursachen einer Unternehmenskrise entweder nicht erkennt oder verschleiert, kann nicht entlastet werden. Selbst in der sonst sehr zurückhaltenden FAZ finden sich Bewertungen des Zustandes unseres Unternehmens wie „schlimm“, „Verzweiflung in Führung und Belegschaft“, „Rückwärtsgang“ etc.. Ohne eine uneingeschränkte Ursachenforschung ohne Rücksicht auf Personen und Institutionen sind die Probleme dieses Unternehmens nicht mehr zu lösen."

Der Aktionär, Werner Krah, Fulda, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 ein:
„Gegenantrag zu TOP 3

(Entlastung der Mitglieder des Vorstandes)

Es wird hiermit beantragt, die Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 nicht zu entlasten.

Begründung:

Die T-Com hat derzeit mit massiven Problemen im Service und bei der Bereitstellung neuer Dienstleistungen zu kämpfen. Dies ist verbunden mit der massiven Abwanderung von Telekom-Kunden zu Mitbewerbern.
Ursache ist der überzogene Personalabbau, verbunden mit immer wiederkehrenden Umorganisationsmaßnahmen, die die Beschäftigten der Telekom von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten.

Dazu kommt, dass durch die unverantwortlichen Maßnahmen des Vorstandes, verbunden mit offenem Wortbruch, die Beschäftigten der Telekom geradezu in Abwehrmaßnahmen bis zum kollektiven Entzug der Arbeitskraft (also Streik) gezwungen werden. Diese berechtigten Abwehrmaßnahmen von Beschäftigten können zu Einnahmeausfällen der Telekom führen. Dafür trägt der Vorstand die Verantwortung.

Auch insofern handelt der Vorstand unverantwortlich.

Der Vorstand sollte nicht entlastet, ohne Abfindungen von den Aufgaben entbunden und in Regress genommen werden.“

Der Aktionär, Werner Krah, Fulda, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4 ein:
„Gegenantrag zu TOP 4

(Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats)

Die Mitglieder des Aufsichtsrat werden nach § 120 Abs. 1 des Aktiengesetzes einzeln entlastet. Die Mitglieder der Anteilseignerbank im Aufsichtsrat werden nicht entlastet.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat seine Aufgabe nicht erfüllt, zum Wohle des Unternehmens tätig zu sein. Denn der vom Vorstand geplante und vom Aufsichtsrat beschlossene weitere Personalabbau sowie die Maßnahme T-Service wird weiterhin und erst recht viele Stammkunden den Wettbewerbern in die Arme treiben.

Daher hat der Aufsichtsrat auch in seiner Funktion versagt, den Vorstand zu kontrollieren. Diese Personalabbau- und "Billigheimer"-Politik wird dem Unter­nehmen und damit auch der künftigen Entwicklung der T-Aktie mittel- und langfristig schaden.

Der Kapitalmarkt drückt diese Einschätzung bereits in einem stagnierenden Aktienkurs der T-Aktie aus. Der Kurs bleibt deutlich unter den Entwicklungen anderer europäischer Global Players der Branche zurück. Der Aufsichtsrat trägt im genannten Zusammenhang die verfehlte Politik des Vorstandes mit.

Insbesondere bei der Personalpolitik unterstützt die Anteilseignerseite, auch der Vertreter des Bundes, die Entscheidung des Vorstandes bzw. setzt diese mittels des Doppelstimmrechtes des Aufsichtsratsvorsitzenden (in den meisten paritätisch zusammengesetzten Aufsichtsräten eher unüblich!) erst durch.

Die Mitglieder der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat, allen voran der AR-Vorsitzende und der Vertreter des Bundes werden nicht entlastet.“

Der Aktionär Norbert Gorinski, Hannover, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 ein:
"Hiermit stelle ich folgenden Gegenantrag zu TOP 3:

Dem Vorstandsvorsitzenden René Obermann wird die Entlastung verweigert."

Der Aktionär Cord Brockmann, Soltau, reichte folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 ein:
„Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Kleinaktionär und stelle folgende Gegenanträge.

Zu TOP 3:

Antrag: Der Vorstand wird nicht entlastet.

Begründung: Der Vorstand ist nicht in der Lage meinen Brief vom 12.01.2007 schriftlich und sachgerecht zu beantworten, obwohl der gesamte Vorschlag zur Verbesserung des Umsatzes beiträgt, d. h., dass kostenlose Vorschläge nicht beachtet werden.

Dagegen wird m. E. zur Zeit Werbung verbreitet, die man auch mit Schwachsinn bezeichnen kann und somit werden wieder Millionen von Euro verpulvert.

Wiedergabe des Ihnen vorliegenden Briefes:

Cord Brockmann

Forellenweg 10

29614 Soltau, den 12.01. 2007

Deutsche Telekom AG

Konzernlenker Rene Obermann

Friedrich-Ebert-Allee 140

53113 Bonn

Kundennummer 1470313648,

Hinweis zu Ihrer Werbung Komplettangebot DSL-Anschluss 6000, Rückfrage per E-Mail vom 28.12.06 und telefonischer Rückfrage vom 12.01.07

Sehr geehrter Herr Obermann,

als Kunde und besonders auch als Kleinaktionär (ca. 2000 Stück) bin ich enttäuscht über die o. a. Werbung.

Diese Werbung verspricht mehr als sie hält und deshalb möchte ich Sie bitten meinen Vorgang nicht gleich in den Papierkorb zu werfen, sondern zu bearbeiten.

Ich möchte zur Besserung beitragen und bitte meinen Vorschlag wie in der E-Mail beschrieben anzunehmen, d. h., für Bereiche wo zur Zeit kein 6000- Anschluss möglich ist den Kunden einen Rabatt einzuräumen, denn der Wettbewerb schläft nicht. M. E. zwischen 15 und 20%.

Deshalb bin ich selbst Kunde bei AOL und Tele2, da Ihr Vorgänger Herr Ricke es auch nicht geschafft hat das Thema der Abwanderung aufzuhalten.

Gerne bin ich bereit Ihre Werbefachleute aufzurütteln, denn derzeit sind diese Damen und Herren für mich Schlafmützen.

Die telefonische Beratung von heute war mangelhaft. Die Beraterin Frau [W.] aus Stuttgart war zwar nett und freundlich jedoch nicht kompetent. (Produkt der Vorgesetzten)

Sehr geehrter Herr Obermann, ich würde mich freuen wenn ich zu einer erfolgreicheren Werbung angestoßen habe und ich Ihnen und Ihrem Aufsichtsrat die Entlastung erteilen kann.

Jetzt empfehle ich Ihnen zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Zu TOP 4:

Antrag: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.

Begründung: Die überhöhte Vergütung des Aufsichtsrates ist nicht mit dem Aktiengesetz vereinbar. Sie führt zur Abhängigkeit, und somit ist eine objektive Überprüfung des Vorstandes nicht mehr gegeben, z. B. sollten Vorstandsgehälter nur nach Leistung bemessen werden und nicht nach Umsatz oder Dividendenhöhe.

Die Vergütung eines Aufsichtsratmitgliedes darf im Stundensatz nicht höher sein als die des Präsidenten des Bundesrechnungshofes.“

Die Aktionäre Dr. Rudolf und Margot Klee, Dormagen, reichten folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 ein:
"Gegenanträge zur Hauptversammlung DTAG 2007

Gegenantrag zu 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006.

Beantragt wird eine Nichtentlastung des Vorstandes wegen Geschäft schädigenden Verhaltens.

Begründung: Der Service der Telekom wurde in der Vergangenheit von verschiedener Seite immer wieder bemängelt und sollte laut Verlautbarungen aus dem Vorstand verbessert werden. Dies ist nicht geschehen. Es gibt zunehmend Kunden , die derartig verärgert sind, dass sie ihre Verträge aus Verärgerung über das Verhalten der Telekom gekündigt haben oder zukünftig ggf. kündigen wollen.

Als Beispiel ist der Fall des Aktionärs Klee zu schildern.

Auf dem Namen Dr. Rudolf Juergen Klee bestand seit 25.09.2001 ein Vertrag, Anschluss T-ISDN xxl mit TDSL, der später als T-ISDN xxl Sunday weiter geführt wurde. KÜNDIGUNGSZEITRAUM 1 Monat

Am 29. Jan 2007 erfolgte die Mitteilung: Der Tarif T-ISDN xxl Sunday wird nicht mehr angeboten, er wird ab dem 10.04.2007 beeendet und zeitgleich auf Call XXL/T-ISDN umgestellt. Für nur 1,72 Euro mehr genießen Sie viel Vorteile. …. Wenn Sie mit der Umstellung nicht einverstanden sind, muss der Widerspruch bis 16.03.07 erfolgt sein.

Gegen die Umstellung wurde Widerspruch am 5.02.2007 erhoben, da für den Kunden keinerlei Vorteile ersichtlich waren. Es erfolgte keinerlei Reaktion bis Mitte März. Mitte März erfolgte ein Telefonanruf durch die Telekom. Es wurde die Zustimmung zu einer Änderung in einen anderen Tarif eingefordert. Am Telefon wurde vom Kunden auf Einhaltung des bisherigen Vertrages bestanden und falls das nicht möglich wäre, auf eine schriftliche Beantwortung des schriftlichen Widerspruches, damit die Rechtmäßigkeit der Vorgangs von Fachleuchten beurteilt werden könnte. Notfalls müsste eine Kündigung des Vertrages überlegt werden.

Die Antwort der Telekom bestand in der Mitteilung datiert auf den 17.03.07: Ihr Auftrag vom 16.03.2007. Wir haben die Kündigung Ihres T-Com Anschlusses erhalten und werden Ihren Vertrag zum 10.04.2007 beenden. Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt, da der Kunde keine Kündigung ausgesprochen hatte und im übrigen dies nur schriftlich möglich ist. In einem Zusatzschreiben des Kunden vom 22.03.2007 wurde der Vorgang nochmals als Widerspruch ausführlich begründet. Schlusssatz: Ich fordere sie auf, den alten Vertrag wie bisher bestehen zu lassen. Falls Sie anderer Meinung sind, und auf ihrem Ansinnen einer Vertragsumwandlung bestehen, erwarte ich eine schriftliche Stellungnahme …. Es erfolgte keine Reaktion der Telekom.

Am 11.04.20007 wurde festgestellt, dass unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat, der Anschluss abgeschaltet war. Dies ist ein gefährlicher Eingriff in die Kommunikationswege. Notwendige Kontakte bezüglich der ständigen Kommunikation mit einer schwer kranken 96-jährigen Mutter waren nicht möglich. Arztkontakte im Falle eines Herzinfarkt Verdachts konnten nicht realisiert werden. Die Notrufnummern 110 und 112 waren nicht erreichbar. Am 12.04.2007 war zusätzlich der TDSL Anschluss für die Internet Kommunikation abgeschaltet.

Eine Vielzahl von Telefonaten waren notwendig, um „scheibchenweise“ eine Kommunikation wieder herzustellen. Nach 8 Tagen war die ursprüngliche Hauptrufnummer immer noch nicht freigeschaltet. Kontakte von außen waren blockiert. Zusätzlich wurden eine Vielzahl von Informationen von der Telekom abgeschickt über neu abgeschlossene Verträge, die ohne Widerspruch innerhalb von 14 Tagen rechtsgültig würden. In dem Streitverfahren erfolgte keine Reaktion.

Fazit: Es werden in rücksichtsloser Weise gefährliche Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage vorgenommen. Ein derartiges Verhalten der Mitarbeiter kann nur durch unzureichende Führungsqualität der Vorgesetzten erklärt werden. Hierfür ist in letzter Instanz der Vorstand verantwortlich. Kunden, die derartiges erleiden, werden sich von der Telekom abwenden zum Schaden der Aktionäre.“

Der Aktionär, Tilo Kießling, Dresden, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 ein:
- Antrag F -

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich folgenden Gegenantrag zum Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns:

  1. Die Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie wird festgelegt auf € 0,71.
  2. Die damit weniger benötigten € 43.382.252,77 werden wie folgt verwendet:
    a) zur Sanierung und Nutzbarmachung des Dresdner Fernsehturmes als touristischer Anziehungspunkt mit Aussichtsplattform und Gastronomie
    b) darüber hinausgehend als Stiftungskapital für eine gemeinnützige Stiftung, die sich unter anderem mit der Erhaltung technischer Anlagen und Gebäude (Fernsehtürme) und deren Nutzbarmachung für die Öffentlichkeit beschäftigt.

Begründung:

  1. Nach §119 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes. §19 (4) der Satzung der Deutsche Telekom AG stellt der Hauptversammlung frei, auch eine andere Verwendung als die Ausschüttung an die Aktionäre zu beschließen.
  2. Die Deutsche Telekom AG verkörpert die Geschichte des Fernmeldewesens in Deutschland. Sie hat damit sowohl eine besondere Verantwortung bei der Bewahrung dieser Geschichte durch den Erhalt von Bauwerken und Technik für die Öffentlichkeit Als auch die besondere Chance, diese Aufgabe mit der Verbesserung ihres Rufes zu verbinden.
  3. Der Dresdner Fernsehturm ist im Eigentum des Telekom-Konzerns. Es besteht ein Sanierungsaufwand von ca. 5 Millionen Euro, um die Aussichtsplattform und das Turmrestaurant wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Die bisherige Weigerung der Telekom, diesen Turm wieder zugänglich zu machen, ist für die Dresdnerinnen und Dresdner und ihre Gäste ein dauerhaftes und regelmäßig diskutiertes Ärgernis und wirkt rufschädigend für das Unternehmen.
  4. Der sich ergebende überstehende Betrag aus der Reduzierung der Dividende je Aktie und den Kosten für den Dresdner Fernsehturm sollte in eine neue gemeinnützige Stiftung eingebracht werden.“

Der Aktionär Reimund Homann, Hamburg, reichte folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 ein:
- Antrag G -

„Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit möchte ich als Aktionär der Deutschen Telekom AG (Aktionärsnummer: 0026429557) zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung 2007 folgenden Gegenantrag stellen:

Ich schlage vor Herrn Diplom-Kaufmann Reimund Homann, Hamburg, als Aufsichtsratsmitglied der Deutschen Telekom AG zu wählen.

Begründung:

Es ist anzunehmen, dass der Aufsichtsrat in den letzten Jahren seine Aufgabe nicht mit genügender Strenge durchgeführt hat. Für den Fall meiner Wahl als Aufsichtsratsmitglied möchte ich daraufhin arbeiten eine schärfere Kontrolle des Vorstandes durchzusetzen und hierbei das Augenmerk auch (aber nicht nur) auf folgende Punkte lenken:

- Kürzung der Vorstandsbezüge zugunsten von Arbeitnehmern und Aktionären

- Umsetzung von Kundenfreundlichkeit

- Erhöhung der Innovationsfähigkeit des Unternehmens

Herr Diplom-Kaufmann Reimund Homann ist kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.

Mit freundlichem Gruß

Reimund Homann“

Der Aktionär, Hagen Stanek, Aidlingen, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4 ein:
„Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung 2007:

In der Hoffnung, daß noch mehr Aktionäre meinen Wunsch haben und damit die in AktG §120 (1) Satz 2 geforderte Minderheitengröße erreicht wird, verlange ich die gesonderte Abstimmung über die Entlastung von Aufsichtsratsmitglied Lothar Schröder.

Herrn Lothar Schröder werfe ich vor, daß er mit seinem Aufruf zur bzw. Androhung der Arbeitsniederlegung durch Mitarbeiter dem Unternehmen und damit mir nachhaltig Schaden zufügt. Er überschreitet damit seine Kompetenzen nach AktG §111 (1) erheblich und erschwert nach meinem Dafürhalten in unglaublichem Maße die Arbeit des Vorstands.

Ich zeichne zwar nur für 26.000 Anteile, weshalb ich nur auf die Minderheitenregelung hoffen kann, kann mir jedoch vorstellen, daß auch andere Anteilseigner den gleichen Wunsch nach Nichtentlastung und möglichst Entlassung von Aufsichtsrat Schröder haben.“

Die Aktionärin Kornelia Dubbel, Grevenbroich, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 ein:
„Gegenantrag

zum Tagesordnungspunkt 3:

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006

Antrag:

Die Mitglieder des Vorstandes werden für das Geschäftsjahr 2006 nicht entlastet

Begründung:

Der Vorstand soll nicht für das Geschäftsjahr 2006 u.a. wegen seiner Personalpolitik und einer erfolglosen Kapitalmarktstrategie entlastet werden (TOP 3). Der Vorstand hat zum wiederholten Mal den personellen und strukturellen Umbau des Unternehmens beschlossen. Mit diesen Umbaumaßnahmen verfolgt und kommuniziert der Vorstand Ziele die gleichbedeutend sind mit tief greifenden Einschnitten in die Einkommens- und Arbeitsverhältnisse zehntausender Beschäftigter. Die Mitarbeiter sollen für die Fehlentscheidungen des Managements zur Kasse gebeten werden. Das verunsichert, verängstigt und demotiviert die Beschäftigten. Die Beschäftigten der Deutschen Telekom stellen aber die Basis für die Erreichung des wichtigsten Zieles des Unternehmens dar: Besserer Service, zufriedene Kunden!

Mit dem vom Vorstand gewählten Umgang mit den Beschäftigten wurden und werden diese Ziele nicht erreicht.

Außerdem oben genannten hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2006 u.a. in folgenden Punkten versagt:

· Verbesserung der Aktienkursentwicklung der T-Aktie
Die Wertentwicklung der T-Aktie konnte den positiven Trends der Aktienindizes in Deutschland und Europa nicht folgen. Durch die schlechte Relation der T-Aktie zu den Papieren konkurrierender Unternehmen wird die Telekom immer mehr zum Übernahmeobjekt von Wettbewerbern oder Finanzinvestoren.

· Bremsen bzw. stoppen der Kundenverluste
Das erklärte Ziel, den Kundenschwund zu bremsen, wurde nicht erreicht. Dabei wird immer deutlicher, dass nicht zuerst der Preis, sondern der allenfalls durchschnittliche Service bei den Kunden als Hauptgrund für einen Wechsel des Anbieters genannt wird. Viele Kunden sind bereit, einen Serviceaufschlag zu zahlen, wenn dem eine angemessene Dienstleistung entgegenstehen würde. Diese geforderte Qualität kann die Telekom offenbar nicht leisten. Ein Hauptgrund für Qualitätsmängel sind erhebliche Reibungsverluste in den IT-Prozessen. Diese Probleme sind seit Jahren bekannt und wurden bis heute nicht gelöst.
Darüber hinaus wird mit dem bereits erfolgten und angestrebten Abbau von Servicepersonal und dem Verkauf von Einrichtungen für die Kundenbeziehungen, wie z.B. Callcenter, das Dienstleistungspotenzial des Unternehmens verschlechtert.

· Wachstumsfördernde Akquisitionen im In- und Ausland
In Europa, Asien und USA konsolidieren sich die TK-Märkte. Strategische Akquisitionen sichern den Wettbewerbern Wachstum und Profit. Die Telekom verpasst jedoch gute Gelegenheiten, insbesondere auf dem osteuropäischen Markt. Die Telekom schwächt darüber hinaus den Konzern durch Anteilsverkäufe.

· Die Einführung von T-Home
Die Einführung von T-Home sollte mit der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland vermarktet werden. Der Zeitpunkt war gut gewählt. Die Gelegenheit wäre einmalig gewesen. Tatsächlich begann die Einführung von T-Home erst im Herbst 2006. Die geplanten Kundenzahlen sind offenbar in 2006 zu keiner Zeit erreicht worden. Auch das Interesse der Kunden wird nicht durch eine notwendige aggressive Vermarktung geweckt. Dabei ist T-Home ein strategisches Produkt von enormer Bedeutung für die Vermarktung der breitbandigen DSL-Infrastruktur und der neuen Glasfasernetze. Auch hier hat es die Telekom nicht geschafft, sich durch ein innovatives Angebot von den Wettbewerbern abzusetzen.

· Homogenisierung der konzernweiten IT-Systeme
Viele Probleme mit den Kunden und auch bei der Konvergenz von Systemen basieren auf Probleme mit der heterogenen IT-Landschaft im Telekom-Konzern. Die unzähligen IT-Systeme im Konzern und die mangelhaften Schnittstellen zwischen den einzelnen Systemen schaffen Probleme. Diese äußern sich bei der Pflege und Administration von Kundenbeziehungen und alltäglichen Geschäftsvorgängen. Die Reibungsverluste durch die heterogene IT-Landschaft im Konzern sind seit Jahren bekannt und wurden weder in den Jahren davor noch in 2006 gelöst.“

Die Aktionärin Kornelia Dubbel, Grevenbroich, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4 ein:
„Gegenantrag

zum Tagesordnungspunkt 4:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Antrag:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden einzeln entlastet.

Die Mitglieder der Arbeitnehmerseite werden für das Geschäftsjahr 2006 entlastet.

Die Mitglieder der Anteilseignerseite werden für das Geschäftsjahr 2006 nicht entlastet

Begründung:

Im Aufsichtsrat (AR) der Deutschen Telekom wurden laut diverser Presseberichte im Geschäftsjahr 2006 die Themen Personalum- bzw. abbau im Rahmen von Umstrukturierungen und Standortverkäufen kontrovers diskutiert. Während die Anteilseignervertreter im AR den weiteren Abbau von Personal und die Verkäufe von Standorten unterstützen, haben sich die Arbeitnehmervertreter im AR dagegen ausgesprochen. Die Vorbereitungen und die strategische Ausrichtung des Vorstandes und des Aufsichtsrates aus dem Geschäftsjahr 2006 kumulieren dann am 28.02.2007 mit der Entscheidung des Aufsichtsrats, den Umbau unter dem Namen „T-Service“ im Konzern zu unterstützen.

Die Arbeitnehmervertreter im AR stimmten gegen dieses Vorhaben.

Die Arbeitnehmervertreter untermauern seit Monaten ihre Positionen. Bei der Argumentation unterstreichen sie die Befürchtung, dass mit „T-Service“ und den forcierten Verkäufen von CallCenter-Einheiten weitere Arbeitsplätze verloren gehen und schlechtere Konditionen für die Mitarbeiter verbunden sind. Diese Umstände sorgen für enorme Verunsicherung und Demotivation bei den Beschäftigten. Das schlägt über schlechteren Service durch bis auf die Kunden.“

Generell steht zu befürchten, dass mit der von der Anteilseignerseite im AR unterstützten Strategie des Konzerns eines bezweckt wird: Die Abschreibung der bereits verlorenen Kunden und die Vorbereitung von weiteren zehntausenden Kundenverlusten. Denn genau die im Visier des Vorstands und der Anteilseigner stehenden Einheiten sind die Basis für Aufbau und Pflege von Kundenbeziehungen.

Die Telekom unterschreibt mit ihrer Strategie der Standortverkäufe und dem Umbau im Rahmen von „T-Service“ den Offenbarungseid, da sich das Unternehmen auf weitere Kundenverluste einrichtet, statt diesen mit entschiedenen Maßnahmen entgegen zu wirken.

Da es bei der strategischen Ausrichtung im Bereich Personal und Kundenservice deutliche divergierende Positionen zwischen Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im AR gibt, ist eine Einzelabstimmung zu den Entlastungen der Mitglieder im Aufsichtsrat notwendig.

Für die Entlastung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat soll dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt werden. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sollen nicht entlastet werden.

Für die Entlastung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat soll dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sollen entlastet werden.“

Der Aktionär Werner Krah, Fulda, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 ein:

- Antrag H -

"Gegenantrag zu TOP 2
(Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns)

Es wird hiermit beantragt, die Dividendenzahlung auf 0,30 EUR pro Aktie festzulegen.

Begründung:

Die durch die Reduzierung der Dividende nicht benötigten Mittel könnten dazu genutzt werden, das Vorhaben T-Service abzubrechen und eine Serviceoffensive mit der Bereitstellung von zusätzlichen Personalkapazitäten innerhalb der T-Com zu starten.
Die T-Com hat derzeit mit großen Problemen im Service und bei der Bereitstellung neuer Dienstleistungen zu kämpfen. Dies ist verbunden mit der massiven Abwanderung von Telekom-Kunden zu Mitbewerbern.
Ursache ist der überzogene Personalabbau, verbunden mit immer wiederkehrenden Umorganisationsmaßnahmen, die die Beschäftigten der Telekom von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Telekom beschäftigen sich nur noch mit der Organisation, mit dem Lernen neuer Arbeitsabläufe, der/die Kunden bleiben dabei auf der Strecke bzw. stören nur bei den Umorganisationsmaßnahmen.

Hier muss dringend ein Paradigmenwechsel bei der Telekom eingeleitet, der Kunde muss tatsächlich in den Fokus genommen werden. Dazu ist mehr gut geschultes Personal, das angemessen entlohnt wird, nötig."

Die Aktionärin Karin Schreckenberg, Brilon, reicht folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 ein:
"Gegenantrag zum TOP 3 und 4 der Hauptversammlung 2007

Zur Hauptversammlung stelle ich den Antrag, den Vorstand und den Aufsichtsrat

nicht zu entlasten.

Begründung: Bei der Telekom handelt es sich sicherlich um ein Unternehmen mit hoher technischer Kompetenz und einem grundsätzlich großem Potenzial.

Die Servicestrukturen sind jedoch als desolat zu bezeichnen. Unsere Firma mußte als Kunde der Telekom in den letzten Monaten leidvoll erfahren, daß im Bereich Kundenservice einfach gar nichts funktioniert (z. B. ist seit 14.12.06 trotz zigfacher Telefonate, Faxe etc. nicht ein zugesagter Rückruf erfolgt oder der Fall abschließend bearbeitet worden). Dass unser Kundenschicksal offenkundig kein Einzelfall ist, läßt sich aus den hier bereits getätigten Gegenanträgen ebenso ablesen, wie durch Umhören im Bekanntenkreis.

Es ist eine traurige Entwicklung, wenn der Vorstand eines Kommunikations-unternehmens die interne und externe Kommunikation zerstört, indem funktionierende Rufnummern rigoros abgeschaltet und durch nicht funktionierende Sammelnummern und unsinnige Überlaufkonzepte ersetzt und die interne und externe Erreichbarkeit dadurch gegen Null gefahren wird, z. B. können die Call-Center nicht mehr mit dem Backoffice verbinden.

Der Vorstand hat durch die Schließung hunderter T-Punkte und den Abbau tausender qualifizierter Mitarbeiter kompetente Schnittstellen zum Kunden vernichtet.

Auch Vorstandbeschwerden führen offenkundig zu keiner Reaktion und es muß wohl unterstellt werden, daß man diese Mißstände billigend in Kauf nimmt.

Die ungeheure Zahl von 2 Millionen verlorener Kunden spricht wohl für sich. Wer als Vorstand offensichtlich nicht begreift, dass die Kunden das Kapital dieser Firma sind, hat auf dem Vorstandssessel dieses Unternehmens nichts verloren.“

Der Aktionär Matthias Wagner, Leingarten , reichte folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 ein:
"Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4: Entlastung des Vorstands sowie Entlastung des Aufsichtsrats, Aktionärsnummer 0007792288

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Telekom (hier besonders DeTeFleet) liegen vom Antragsteller bereits seit mehreren Jahren praxiserprobte Lösungen aus der Industrie zur drastischen Verringerung von Kraftstoffverbrauch ihrer Flotte vor.

Bis heute ist keinerlei nachvollziehbarer Ansatz zur Aktivierung, noch nicht einmal zur objektiven Prüfung dieses Potentials erfolgt. Der Vorstand, bzw. sein Sekretariat waren bis zum heutigen Tag nicht in der Lage, eine Stellungnahme zum Sachverhalt abzugeben.

Es ist geradezu ein Politikum, wie die DTAG hier Ressourcen offenbar bewußt verschwendet, unser aller Klima unnötig schädigt und die Aktionäre noch die Zeche dafür zahlen läßt!

Daher schlage ich vor, diesem Vorstand die Entlastung zu verweigern. Das gleiche gilt für den Aufsichtsrat, da er offenbar diese Untätigkeit (seitens der DeTeFleet), wenn auch unbewußt, billigt.

Im (Kosten-)Vergleich dazu ist das "Immobilenmanagement" in Verbindung mit dem ehemaligen Hauptpost-Areal in der Innenstadt Heilbronns, nur die Spitze des Eisbergs."

Der Aktionar, Franz-Josef Grawe, Lippstadt, reichte folgenden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 ein:
- Antrag I -

"Sehr geehrte Damen und Herren,

als Aktionär der Deutschen Telekom AG (Aktionärsnummer 0010046713) beabsichtige ich folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung 2007 zu stellen:

Ich schlage vor, Frau Karin Schreckenberg, Brilon, in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG zu wählen. Frau Schreckenberg verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Wirtschaftsunternehmens.

Frau Karin Schreckenberg verfügt über keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Begründung:

Frau Schreckenberg hat inzwischen monatelange Erfahrung darin, von der Deutschen Telekom AG als Kundin nicht bearbeitet zu werden. Sie ist daher hervorragend geeignet, die Interessen der zahllosen von der Deutschen Telekom AG nicht ordnungsgemäß behandelten Kunden zu vertreten.

F-J. Grawe“

Die Aktionärin Kornelia Dubbel, Grevenbroich, reichte folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 ein:
- Antrag J -

„Gegenantrag

zum Tagesordnungspunkt 2:

Verwendung des Bilanzgewinns

Antrag:

Dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verwendung des Bilanzgewinns wird nicht zugestimmt.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Dividende auf 0,60 Euro pro dividendenberechtigter Aktie festzusetzen.

Begründung:

Mit der Ausschüttung von knapp 99% des Bilanzgewinns in Form von Dividendenzahlungen verzichtet das Unternehmen auf erhebliche Reserven für dringend notwendige strategische und technische Investitionen. Nicht getätigte Investitionen verschlechtern die Wachstumschancen des Unternehmens und damit die Chancen auf Kursgewinne und zukünftige attraktive Dividendenrenditen. Die Ausschüttung fast des gesamten Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2006 trägt ausschließlich einer kurzsichtigen Renditebefriedigung Rechung und ist keinesfalls auf Nachhaltigkeit und auf das Wohlergehen des Unternehmens DTAG gerichtet.

Außerdem erscheinen sowohl die Höhe der Dividendenrendite von 5,4% (Kursstand T-Aktie vom 19.04.07 ca. 11:00 Uhr) als auch das Dividendenvolumen (im Verhältnis zum Bilanzgewinn) im Vergleich zu anderen DAX-Unternehmen unangemessen hoch.

Es wird beantragt, die Dividende pro dividendenberechtigte Aktie von 0,72 auf 0,60 Euro zu reduzieren. Mit dieser moderaten Reduzierung erzielt die DTAG eine Dividendenrendite von 4,5% (Kursstand T-Aktie vom 19.04.07 ca. 11:00 Uhr). Damit läge die DTAG immer noch im oberen Bereich der Liste aller DAX-Unternehmen und würde mit z.B. RWE (Dividendenrendite 4,5%) gleichziehen oder z.B. die Deutsche Bank (Dividendenrendite 4,0%) übertrumpfen.

Im Hinblick auf die aktuelle kritische Kundensituation sollen die nicht ausgeschütteten Bilanzgewinne für eine konzertierte Kundengewinnungsaktion verwendet werden. Eine gestärkte Kundenbasis entspannt die Ertragssituation des Unternehmens und würde für eine Kursentwicklung der T-Aktie und künftigen Dividendenzahlungen mehr Spielraum nach oben geben.

Mit einer Senkung der geplanten Ausschüttung von 72 auf 60 Eurocent pro Aktie würden knapp 520,6 Mio. Euro im Unternehmen verbleiben. Diese 0,5 Milliarden Euro sollen für professionell geplante und durchgeführte Kundengewinnungsaktionen verwendet werden. Diese Aktion zielt auf die individuellen Verbraucher und einzelnen privaten Haushalte und konzentriert sich nicht auf Werbeaktionen über Fernsehen, Radio oder Presse. Diese Aktion soll innerhalb der Telekom, durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisiert werden. Die Begleitung dieser Aktion durch unabhängige Berater und Wissenschaftler ist dringend erwünscht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat berichten zur nächsten Hauptversammlung über die Durchführung und Ergebnisse dieser Aktion und legen Rechenschaft über die Verwendung der einbehaltenen Dividenden ab.“

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