Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 15. Mai 2008 in Köln.
Am 4. April 2008 sind im elektronischen Bundesanzeiger die Einberufung und Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Mai 2008 mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Soweit der Gesellschaft hierzu Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären der Gesellschaft übersandt worden sind und nach §§ 126, 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder:
(Letzte Aktualisierung: 05.05.2008)
Die Aktionärin, Christel Broszeit, Ratingen, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
„Gegenantrag
Um die Beteiligung der Aktionäre an der Hauptversammlung zu intensivieren und aktive Aktionäre für den Aufwand der Vorbereitung zu entschädigen, sollte die Höhe der Dividende in Abhängigkeit von der Ausübung des Stimmrechtes abhängig sein. Aktionäre, die ihr Stimmrecht aktiv wahrnehmen, sollen einen Aufschlag erhalten. Ich schlage vor:
Die vorgeschlagene Dividendenzahlung gemäß TOP ist abzulehnen.“
Der Aktionär, Paul Schmitz, Bad Münstereifel, hat folgenden Wahlvorschlag zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 übersandt:
- Antrag A -
„Hiermit bewerbe ich mich als Aktionär für den Aufsichtsrat, gem. § 96 Abs 1; 101 AktG. i. V. m § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes, zur Zugänglichmachung meiner beruflichen Qualifikation für die Bewerbung eines Sitzes im Aufsichtsrat für die anstehende Hauptversammlung, zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt möchte ich meine sachkundige Kompetenz, Fähigkeiten und Erfahrungen, uneingeschränkt dem Aufsichtsrat bekannt geben. Meine Bewerbung ist das Verlangen zur Bekanntmachung eines Gegenstandes zur Beschlussfassung der anstehenden Hauptversammlung zu werten und gemäß Rechtsgrundlage zur veröffentlichen.
Angaben zu meiner Person:
Ich bin 70 Jahre alt, Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure, von Beruf Maschinenbauingenieur und hatte eine Lehre als Maschinenschlosser.
Meine beruflichen Schwerpunkte lagen auf den Gebieten der Konstruktion im Maschinenbau, der chemischen Industrie, Produktionsüberwachung und Bau von Anlagen bei der Massenherstellung von Produkten in der Industrie für den täglichen Gebrauch, ebenso beim Pipelinebau, Wertanalyse und Deckungsbeitragsrechnung, sowie technische und preisliche Auslegung von Industrie-Kälteanlagen.
Es besteht bei mir kein Interessenkonflikt, im Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens Telekom beizutragen, mein Sachverstand steht im Vordergrund und ist transparent, mit einer reinen politischen Qualifikation kann ich nicht dienen. Ebenso lehne ich ausdrücklich ab, auf der einen Seite dem Unternehmen Telekom im Aufsichtsrat zu dienen und gleichzeitig dafür sein, dass dasselbe Unternehmen bestreikt werden soll, das würde auf mein heftigen Widerstand stoßen.
Ich habe keinen Aufsichtsratsitz bei anderen Unternehmen.“
Der Aktionär Gerhard Moser, Stuttgart, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
„Der Aktionär Gerhard Moser, Stuttgart reicht folgenden Gegenantrag ein:
Punkt 3 der Tagesordnung Entlastung des Vorstands
Der Vorstand ist nicht zu entlasten
Begründung:
In der Ablehnung eines Gegenantrags zur HV 2006 führt der Vorstand aus:
(Zitat) Die Deutsche Telekom hat im Rahmen ihrer Strategie darüber hinaus für das Geschäft in Deutschland eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgelegt, um den Service des Unternehmens und damit auch das Image aus der Sicht der Kunden deutlich zu verbessern. Dazu zählen beispielsweise die Ausweitung des eigenen T-Punkt-Vertriebsnetzes, deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Erreichbarkeit der Call-Center. (Zitat Ende)
Die angeblich getroffenen Maßnahmen können den Kundenverlust nicht stoppen. Das dem ehemaligen Monopolisten entgegengebrachte Vertrauen wird durch fehlende Kompetenzen geschmälert (Vor T-Shops standen passende aufgeblasene Pink-PVC Figuren und Animateure die jedoch keine Ahnung vom eigentlichen Geschäftsfeld haben. Viele Imageverluste und ein damit verbundene Wegtreiben von angestammten Kunden traten in Zusammenhang mit versehentlich durch Kinder gewählten 0190-Nummern und der unnachgiebigen Rechnungsstellung der Telekom auf. Die Hausjuristen waren offenbar nicht in der Lage die Ungesetzlichkeit zu erkennen und warteten erst das Eingreifen des Gesetzgebers ab (und da sollen jedoch Kapitaleigner erkennen, dass sich T-Aktie eine risikoreiche NeueMarkt Aktie ist)
Aus eigener schlechter Erfahrung muss wohl auch eine der Maßnahmen die Auslagerung von Marketinganrufen an Call Center gewesen sein, die entgegen dem Willen des Angerufenen der eigenen Prämie willen die verträge ändern. Hier drängt sich der Vergleich mit Zeitschriften-Drücker Kolonnen und dem Konkurrenten […] auf.“
Der Aktionär, Michael Russow, Leonberg, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 7 übersandt:
„Betreff: Gegenantrag zur HV DTAG 2008 - TOP 7
Bezug: Aktionärsnummer […]
Die Hauptversammlung möge beschließen:
· Der Wahl von Herrn Prof. Dr. Ulrich Lehrer in den Aufsichtsrat der DTAG wird nicht zugestimmt.
· Der Aufsichtsrat der DTAG wird aufgefordert, als künftig zu wählendes Mitglied des Aufsichtsrates der DTAG eine Persönlichkeit mit hinreichenden betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnissen vorzuschlagen, die nicht Mitglied des Vorstandes und/oder Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates eines anderen Unternehmens ist.“
Der Aktionär, Michael Russow, Leonberg, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 8 übersandt:
„Betreff: Gegenantrag zur HV DTAG 2008 - TOP 8
Bezug: Aktionärsnummer […]
Die Hauptversammlung möge beschließen:
· Der Wahl von Herrn Hans Martin Bury in den Aufsichtsrat der DTAG wird nicht zugestimmt.
· Der Aufsichtsrat der DTAG eine Persönlichkeit mit hinreichenden betriebswirtschaftlichen un juristischen Kenntnissen vorzuschlagen,
die nicht Mitglied des Vorstandes und/oder Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates eines anderen Unternehmens ist.“
Der Aktionär Dietrich-E. Kutz, Biberach, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6, 7 und 8 übersandt:
„Gegenanträge zur o. HV am 15. Mai 2008 in Köln
- Anträge, Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands (TOP 3) und des Aufsichtsrats (TOP 4) in Einzelabstimmung vorzunehmen und der Entlastung nicht zu zustimmen
- Antrag, Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien (TOP 6), hier für die Verwendung von Aktienoptionen, die Zustimmung nicht zu erteilen
- Antrag, Wahlen zum Aufsichtrat (TPO 7 und 8) wg. Mandatshäufung nicht zu zustimmen.
Begründung:
+ Die DTAG steht wg. dem Emissionsprospektes zur Kapitalerhöhung in 2000 und der Eingliederung der T-Online zu einen 1/3 des Emissionspreises nach 3 Jahren Selbständigkeit immer noch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei letzterem wurden die 4 Mrd Euro Barrücklage als willkommenes Zubrot, zum Schaden der freien T-Online Aktionäre, mitvereinnahmt. Was für eine Mentalität?
Dies schadet dem Unternehmen und schlägt sich nachhaltig im Aktienkurs nieder. Die damals beispiellose Werbekampagne für 300 Mio DM und den Aktienoptionen für die Vorstände sind als glühendes negativ Beispiel für die deutsche Aktienkultur noch in bester Erinnerung.
Nun der unrühmliche Vergleich der T-Mobile mit Jan Ullrich, [...]!
Auch ist der Kundenschwund aufgrund mangelnden Kundenfreundlichkeit und Service eine nicht gelöste, noch immer anstehende Aufgabe!
+ Als Vertreter in den Aufsichtsrat ist nicht wählbar, wer mehr als drei
+ + Aufsichtsmandate wahrnimmt. Die Kontrolle des Vorstands der Gesellschaft erfordert einen Einsatz, der nicht zu erbringen ist, wenn die Belastung durch andere Mandate überhand nimmt.
+ Ein gutes Corporate Governance verbietet solche Praktiken und hat sich
+ in der
Vergangenheit als außerordenlich schädlich erwiesen.
Bitte halten sie die Ex-T-Online-Aktionäre über Verlauf der gerichtlichen Aus-einandersetzung und der ihnen zuwachsenden Ansprüche auf dem Laufenden.
Machen sie bitte meine Gegenanträge gemäß AktG zugänglich. Die Aktionäre bitte ich im Sinne meiner Anträge zu stimmen.“
Die Aktionäre Wolfgang und Georgine Range, Höchberg, haben folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
„Vorab stellen wir folgende Anträge zur HV :
1.) Es ist derjenige Vorstand – bzw. sind diejenigen Vorstände – namentlich zu benennen , der bzw. die für die Kundenwerbung per Telefon verantwortlich ist / sind .
2.) Diesem Vorstand bzw. diesen Vorständen ist keine Entlastung zu erteilen .
Begründung :
Durch die aggressive Telefonwerbung bei Ihren Kunden für den Wechsel zu anderen Telekomprodukten im Jahr 2007 wurden viele Ihrer treuen Kunden verärgert , die daraufhin prüften , ob sie sich besser anderen Telefongesellschaften zuwenden sollten .
Bei diesen Anrufen wurde von den Werbern unterstellt , dass als Folge der Anrufe Aufträge für weitere bzw. andere Produkte Ihres Hauses erteilt wurden , obwohl dies nicht der Fall war . Dies führte bei den Kunden zu unerwünschten „Auftragbestätigungen“ von Ihrer Seite , zu Paketzustellungen für weitere Tcom-Produkte mit Rechnungen usw. , wobei die Richtigstellung von Kundenseite mit weiteren Anrufen von Ihrer Seite und mit Briefwechsel verbunden war , da eine Ihrer Bearbeitungs- ( Service- ) stellen den Vorgang an die nächste und dann weiter an die nächste gab , bis schließlich - so haben wir es erfahren – vor 7 ( i. W. sieben ! ) Monaten uns mitgeteilt wurde , „dass eine abschließende Bearbeitung jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen“ würde ( Ihr Brief vom 10. Sept. 2007 von Deutsche Telekom AG , T-Com , Postfach 14 40 , 35504 Butzbach ) . Damit brach dann der „Vorgang“ ab , eine weitere Belästigung für uns erfolgte nicht mehr .
Einem Bekannten von uns wurde bei solchen Werbeanrufen von Ihren bedauernswerten Werbern auf Nachfrage mitgeteilt , dass diese Art von Telefonwerbung auf Druck von oben erfolgt .
Wir halten diese Art von Werbung für äußerst geschäftsschädigend und sind der Ansicht , daß entsprechende Konsequenzen zu ziehen sind.“
Der Aktionär Gerhard Bauer, Offenbach, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
„Ich schließe mich der Forderung des Aktionärs Gerhard Moser, Stuttgart, an:
Punkt 3 der Tagesordnung Entlastung des Vorstands
Der Vorstand ist nicht zu entlasten
Begründung:
Während die Konkurrenz (z. B. Arcor oder Alice) eine monatliche Flatrate (Internet + Telefon) für 34,90 Euro anbietet, verlangt die Telekom für die gleiche „Leistung“ 48,95 Euro. Das heißt: Für die gleiche Leistung, die bei der Telekom in 24 Monaten 1174,80 Euro kostet, bieten besagte Konkurrenten nur eine Gebühr von 837,60 Euro. Der Mehraufwand kostet mich also in 24 Monaten stolze 337,20 Euro.
Dabei gelten bei der Telekom kostenlose, deutschlandweite Telefonate nur für Teilnehmer, die ebenfalls noch im Festnetz der deutschen Telekom Kunden sind. Das heißt, wenn ich als Telekom-Kunde jemanden anrufe, der bei Arcor oder Alice unter Vertrag ist, dann ist mein Gespräch nicht mehr kostenlos, sondern wird saftig berechnet.
Und da natürlich nahezu alle meine Bekannten mittlerweile der Telekom den Rücken gekehrt haben, ist es auch für mich an der Zeit, offen über einen Wechsel nachzudenken, insbesondere wenn man berücksicht, welche Erfahrungen ich jüngst wieder machen musste.
So berichtete der Hessische Rundfunk im Herbst 2007 im Wirtschaftsmagazin MEX über einen Rentner, dem eine Internet-Flatrate durch Telekom-Telefondrücker aufgeschwatzt wurde, obwohl er gar keinen Computer hat. Gut, der hätte noch fragen können, was denn eine Flatrate überhaupt ist; doch oft ist es ja so, dass die Telekom-Telefondrücker äußerst redundant und ignorant vorgehen und die Leute mit ihren Telefonaten überraschen. Die wiederum trifft es unvorbereitet, so dass sie oft nicht der Situation angemessen reagieren können. Ich hatte im Sommer 2007 innerhalb von weniger als 10 Tagen 10 Anrufe!
Es ist eine Unverschämtheit Privatleute ohne deren persönlicher Einwilligung zuhause anrufen zu lassen, was sowieso gesetzlich verboten ist und sich nicht mit dem Terminus „Kundenbetreuung“ entschuldigen lässt.
Die Telekom verfährt so, dass Angebote an die Haushalte geschickt werden. Das ist noch o.k., denn dann entscheiden die Leute mit angemessener Überlegungszeit, ob sie darauf eingehen. Die Telekom jedoch lässt kurze Zeit später ihre Telefondrücker auf die Leute los, was durchaus enervierend ist.
Hier wird gewissermaßen suggeriert: Wenn Du auf unser Angebot nicht eingehst, dann rufen wir Dich solange an, bis Du schwach wirst. Und das ist in meinen Augen Telefonterror. Obendrein scheinen das verschiedene Call-Center zu sein, wo einer nichts vom anderen weiß, sonst hätte ich selbst wohl kaum 10 Anrufe in weniger als 10 Tagen erhalten.
Besonders infam ist die Tatsache, dass man in Situationen „erwischt“ wird, in denen man gar keine Zeit und Gelegenheit hat, sich die Entscheidung zu überlegen. In meinem Fall fragte ich sogar, ob es denn Änderungen bei einem Wechsel von Call & Surf Com-fort/T-ISDN
zu Call & Surf Comfort (2)/T-ISDN gäbe und dies wurde von der Anruferin verneint.
Das ist in meinen Augen eine arglistige Täuschung!
Bei telefonischen Nachfragen wird man wieder an eine Hotline verwiesen, und da ist niemand für etwas zuständig, keiner hat eine Ahnung; und nachdem Sie zigmal die Geschichte erzählt haben, werden Sie weitergeleitet, bis Ihnen entweder der Kragen platzt und Sie auflegen oder bei der 5. Station an eine kostenpflichtige Rufnummer empfohlen werden (die dann auch nicht klar weiter hilft).
Gäbe es bei der Telekom (noch?) kompetente und Service orientierte Mitarbeiter, dann wäre es wenig problematisch, etwas mehr an Gebühr zu entrichten, als bei Konkurrenten; doch wenn ständig Personal abgebaut wird und damit auch wichtige Ansprechpartner entfallen, dann kann man auch zu wenig Service orientierten Konkurrenten wechseln, denn dann ärgert man sich für mehr als 10 Euro weniger im Monat über schlechten bzw. nicht vorhandenen Service.
[...]“
Der Aktionär Hans-Jürgen Gaiser, Kirchheim, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
- Antrag B -
„Zum Tagesordnungspunkt 2 - Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - stelle ich folgenden Gegenantrag:
Zur Untermauerung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens plädiere ich für eine Investition in die Weiterbildung der Konzernmitarbeiter und die Einführung eines konzernweiten Wissensmanagement-Systems.
Der im Bilanzgewinn für die Dividendenausschüttung vorgesehene Betrag von EUR 3.385.545.190,56 möge dazu zur Hälfte verwendet werden. Bei 241.426 Konzernmitarbeitern (Stand am 31.12.2007) entfiele darauf damit ein durchschnittlicher Betrag von EUR 7.011,56 pro Kopf der Belegschaft.
Die andere Hälfte von EUR 1.692.772.595,28 ist als Dividende in Höhe von EUR 0,39
pro Stückaktie auszuschütten.“
Der Aktionär Manfred Schädler, Ronnenberg, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
„Gegenantrag zur ordentlichen Hauptversammlung der Telekom AG am 15. Mai 2008 in Köln
Tagesordnungspunkt 3
Ich beantrage hiermit die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes in „Einzelabstimmung“ vorzunehmen.
Ich schlage vor:
Herrn Dr. Karl-Gerhard Eick (Finanzvorstand) die Entlastung nicht zu erteilen.
Begründung:
Herr Dr. Karl-Gerhard Eick seit dem Jahr 2000 im Vorstand der Deutschen Telekom AG, seit 2004 stellvertretender Vorstandsvorsitzender, ist wegen nichtbefolgen des seit Juli 2005 gültigen Wertpapierprospektgesetzes nach § 10 Wp PG nicht zu entlasten, da noch offene Regressforderungen von seitens der Aktionäre an die Deutsche Telekom AG Bonn sowie deren Wirtschaftsprüfgesellschaften bestehen.“
Der Aktionär Peter Hinz, Lübeck, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 übersandt:
„Gegenanträge zu Tagesordnungspunkte 3 und 4
1.. Beschlussfassung zu beiden TOP über den Antrag, dass die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat nur in Einzelabstimmung erfolgt und der Entlastung nicht zuzustimmen.
Gründe für diesen Vorschlag:
1.1 fehlende Maßnahmen zur Verhinderung der Kundenflucht
1.2 Keine Maßnahmen zur Imageverbesserung.
1.3 schlechtes Kaufmannsgebaren. Der Kunde ist kein Leibeigener und nicht entmündigt.“
Die Aktionäre Marco und Mary Zahner, Weinheim, haben folgenden Gegenantrag zu Ta-gesordnungspunkt 2 übersandt:
- Antrag C -
„TOP 2:
Eine Dividendenausschüttung von 50,69% ist unverantwortlich und ein Betrug gegenüber den Anteilseignern. Hiermit wird folgender Antrag gestellt: Der Bilanzgewinn in Höhe von Euro 6.678.623.284,42 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,53 je dividenberechtigter Stückaktie = Euro [6.640.877.104,56] und Vortrag des Restbetrages auf neue Rechnung = Euro [37.746.179,86]. Die Dividendenzuteilung für Aktienbestände, welche zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Besitz der Deutschen Telekom AG sich befinden, wird ebenfalls als Vortrag auf neue Rechnung verwendet.“
Die Aktionäre Marco und Mary Zahner, Weinheim, haben folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3, 7 und 8 übersandt:
„TOP [3]:
Gegenantrag: Dem Vorstand ist die Entlastung zu versagen. Grund hierfür ist die Vorgehensweise bei der Wiedereingliederung der T-Online und der damit verbundenen "Abspeisung" der T-Online-Aktionäre.
TOP 7 und TOP 8:
Gegenantrag: Die Herren Prof. Dr. Ulrich Lehner und Dr. Klaus G. Schlede sind nicht in den Aufsichtsrat zu wählen, da sie bereits zu viele Mandate innehaben und somit die ordnungsgemäße Ausübung der Aufsichtsratsaufgaben nicht gewährleistet ist bzw. nicht durchführbar ist.“
Der Aktionär Detlef Wratschko, Kamen, hat folgenden Wahlvorschlag zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 übersandt:
- Antrag D -
„Antrag / Wahlvorschlag zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bewerbe ich mich als Aktionär für den Aufsichtsrat, (Aufsichtsratsmitglied) gem. §96 Abs 1; 101 AktG In Verbindung mit §7 Abs.1Satz 1 Nr.3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976.
Auf der Basis der Geschäftsordnung des Aufsichtrats hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch Rat zu unterstützen und die Ziele der Gesellschaft zu fördern. Der Aufsichtsratvorsitzende hält mit der Geschäftsführung, insbesondere dem Vorsitzenden der Geschäftsführung regelmäßig Kontakt und berät mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement der Gesellschaft.
Deshalb möchte ich mich im Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens Telekom einbringen.
Angaben zu meiner Person:
Ich bin 46 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Von Beruf bin ich Dipl.-Ing. für Elektrische Energietechnik und seit dem 01.06.1988 bei der Deutschen Telekom AG in verschiedenen Bereichen tätig.
Ich verfüge über keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.“
Der Aktionär Björn Thienenkamp, Fürstenau, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
„[Zu Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung am 15.05.08 in Köln, Entlastung des Vorstandes, stelle ich den Gegenantrag, den Vorstand nicht zu entlasten, [...]
[Begründung, die insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt, gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz nicht wiedergegeben.]
Ich schlage daher vor zu beschließen:
Der Vorstand ist nicht zu entlasten."