Investor Relations

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 12. Mai 2011 in Köln

Am 1. April 2011 ist im elektronischen Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilte Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.

Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der übersandte Weisungsbogen und der Internetdialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Auch das über die Internetadresse www.telekom.com/hauptversammlung abrufbare und mit einem Weisungsbogen versehene Formular bietet diese Möglichkeit.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 oder § 135 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen zu vertreten.

Wenn Sie zwar persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, diese aber früher verlassen möchten, bietet Ihnen der Stimmkartenblock, den Sie beim Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ebenfalls die Möglichkeit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen auch Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 28. April 2011

Die Aktionäre Barbara und Stefan Heinze, Bonn, und desweiteren der Aktionär Wolfgang Leyer, Bonn, haben folgenden Gegenantrag zu dem Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
Antrag A- Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
"Antrag zur Dividendenpolitik der Telekom

"Die Hauptversammlung (HV) beschließt die Dividendenzahlung auszusetzen"

Begründung:
Die Telekom zieht sich aus vorgeschobenen Kostengründen mit ihren Standorten immer mehr aus der Fläche zurück - aus Kostengründen. Standorte wie München, Bremen, etc. sollen geschlossen werden und die Mitarbeiter sollen z.B. jeden morgen vom Flensburg nach Münster pendeln (Einfache Strecke: 430 km). Gleichzeitig ist der Konzern bereit rund 3,4 Mrd. EUR jedes Jahr als Dividende zu zahlen.

Würde nur ein Teil dieser Dividendenzahlung verwendet, um Kostennachteile auszugleichen, könnten viele Mitarbeiter wohnortnah beschäftigt bleiben. Die Auflösung von Standorten führt zu erheblichen Mehrbelastungen der Mitarbeiter (Fahrtzeit, Reisekosten, Wegfall des sozialen Umfeldes). Diese werden allerdings nicht durch höhere Lohnzahlen aufgefangen, sondern im Gegenteil. Bei den geschlichteten Tarifverhandlungen zeigte sich die Telekom als sehr knauserig (Angebot lag bei 2,16% für 24 Monate für einen Teil der Mitarbeiter, Mitarbeiter in den Tochterunternehmen soll eine rechnerische "Nullrunde" bekommen).

Die längeren Fahrtzeiten sind betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich unsinnig. Zum einen werden die Mitarbeiter durch die längeren Fahrtzeiten nicht ausgeruht am Arbeitsplatz erscheinen, zum anderen entfällt die Kundennähe. Die Umweltschäden durch weitere Fahrzeiten (sowohl zur Arbeit als auch zum Kunden) werden von der Allgemeinheit bezahlt - und dies bei einem Unternehmen, das sich nach außen als ökologisches Vorbild darstellt.

Ältere Mitarbeiter (ab spätestens 55) werden systematisch "angesprochen", um "freiwillig" Plätze für jüngere Mitarbeiter freizumachen. Dies sei notwendig, weil über die letzten 10 Jahre hinweg versäumt wurde, die Älteren weiterzuqualifizieren und gleichzeitig den Nachwuchs auszubilden und zu integrieren. Nun besteht die Gefahr, dass die DTAG überaltert. Im Hinblick auf den zu erwartenden Fachkräftemangel in Deutschland eine katastrophale Entwicklung.

In der Tarifrunde 2011 wurde den Nachwuchskräften, die sich mitten im oder am Ende Ihres Studiums/Ausbildung befinden, ein Übernahmeangebot vorgelegt. Jedoch wurde dieses Angebot nicht mit einem Arbeitsplatz bei der Deutschen Telekom AG/Telekom Deutschland GmbH offeriert, sondern bei der Konzerninternen Arbeitsüberlassungsagentur Vivento zu deutlich schlechteren Konditionen. Diese neuen KollegInnen und Kollegen sollen dann in den Konzernunternehmen beschäftigt werden und die gleiche Arbeit verrichten wie die festangestellten MitarbeiterInnen und Mitarbeiter.

Zu Gunsten der Aktionäre wird den Mitarbeitern gleicher Lohn für gleiche Arbeit systematisch verwehrt - begründet wurde diese Maßnahme mit dem Verweis auf die laufende Tarifauseinandersetzung.

Das ist nicht nur unfair gegenüber allen Auszubildenden und Studierenden sondern ein Schlag ins Gesicht für alle Konzernmitarbeiter! Die notwendigen und sinnvollen Anpassungen der Gehälter sollen mit niedrig entlohnten Nachwuchskräften finanziert werden. Die Telekom verbaut sich mit dieser Argumentation die Zukunft und verprellt die gut ausgebildeten Auszubildenden und Studierenden."

Der Aktionär Stefan Lenz, Wilhelmsfeld, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
Antrag B - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2

"Als Aktionär der Deutschen Telekom möchte ich folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 2 stellen:

Antrag zur Dividendenpolitik der Telekom:
Die Hauptversammlung beschließt die Dividendenzahlung um 10% zu reduzieren, und damit in Zukunft Investitionen zu tätigen.

Begründung:
Als Geschäftsführer eines mittelständischen Vereins habe ich im letzten Jahr folgende Erfahrung gemacht: Der Verein hat jährlich Ausgaben im Mobilfunkbereich in Höhe von 21.500 € und im Festnetzbereich in Höhe von 15.000 €. Im Dezember 2009 ist die Hauptverwaltung des Vereins innerhalb des Ortes Wilhelmsfeld umgezogen. Ab diesem Zeitpunkt war ein Mobilfunkempfang in der Hauptverwaltung nicht mehr möglich. In meiner Funktion als Geschäftsführer des Vereins habe ich über den Kundenberater, bzw. direkt über die Konzernzentrale der Deutsche Telekom versucht, auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Es ist sicher nachvollziehbar, dass es für den Verein nicht sinnvoll sein kann, Verträge mit der Deutschen Telekom aufrecht zu erhalten, solange eine zufriedenstellende Versorgung nicht gewährleistet werden kann. Da sich in Wilhelmsfeld ein Sendemast befindet, ging ich davon aus, dass eine Aufrüstung mit vergleichsweise geringen Investitionen (ein bis zwei Jahresumsätze des Vereins) möglich hätten sein müssen.

Leider habe ich von der Deutschen Telekom überhaupt keine Rückmeldung erhalten. Die Anträge des Kundenberaters wurden von der Konzernzentrale der Deutschen Telekom abgelehnt. Daher wird der Verein zwangsläufig zum 01. Juli auf die Konkurrenzfirma O2 umstellen müssen, die in Wilhelmsfeld investiert hat, sodass jetzt auch in der Hauptverwaltung Mobilfunkempfang möglich ist. Außerdem sind Verhandlungen bezüglich der Festnetzversorgung mit der Firma O2 am laufen, da es natürlich sinnvoll ist, die gesamte Telekommunikationsleistung aus einer Hand zu erhalten.

Aufgrund dieser Erfahrung stelle ich als Aktionär fest, dass hier keine nachhaltige Geschäftspolitik verfolgt wird, wie anhand des dargestellten Beispiels sicherlich gut nachzuvollziehen ist. Wäre ich selbst nicht Aktionäre der Deutschen Telekom, wäre der Verein sicher bereits sehr viel früher aus dem Vertrag ausgestiegen."

Der Aktionär Dr. Heribert Zweipfennig, Urbar, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 7 übersandt:
Antrag C - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 7

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in TOP 7 wird der Erwerb von eigenen Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals als Beschluss vorgelegt. Dabei soll in Top 7 Abs. e der Vorstand ermächtigt werden, die betreffenden Aktien ohne Einschaltung der Börse bzw. Angebot an die Aktionäre an Dritte zu veräußern.

Dieser Passus ist in der Form einzuschränken, dass keine Transaktionen - insbesondere bei abgestimmten Handlungen mit anderen Großaktionären - zu Lasten der Kleinaktionäre erfolgen.
Begründung:
Es würde sich nach dem Erwerb der eigenen Aktien folgende Beteiligungsstruktur ergeben:

%
KfW17,00
Bundesanstalt15,00
Blackstone Group4,40
BlackRock Inc.3,34
eigene Aktien10,00
49,74

Bei einer Gesamtbeteiligung von fast 50 % bietet sich aus strategischen Gründen eine Veräußerung als Paket an.

Damit besteht die Gefahr, dass die gesamten o.g. Aktien an einen Investor veräußert werden, der mit wenigen eigenen Aktien die Mehrheit und damit die Kontrolle über die DTAG erlangen könnte. Nachdem die DTAG den Markt in den USA - mit dem Verkauf von T-Mobile USA - aufgeben will, könnte auf diesem Weg ein asiatischer Kooperationspartner als Gesellschafter gebunden werden. Chinesische Unternehmen suchen bereits verstärkt Beteiligungen in Europa bzw. in Deutschland. Dies ist nicht für das eigentliche Telefongeschäft sondern insbesondere für T-System als Dienstleister interessant.

Die Bundesanstalt und die KfW werden bei entsprechenden Angeboten - aufgrund der dramatischen Verschuldungssituation des Bundes - ihre Anteile abgeben. Das gleiche gilt auch für Blackstone und BlackRock, die letztendlich eine hohe Rendite ihrer Investition anstreben. Bei allen Institutionen ist es nur eine Frage des Preises.

Es kann nicht sein, dass sich - wie bei den letzten Emissionen - der Staat und andere Investoren zu Lasten der Kleinaktionäre Vorteile verschaffen. Ein erhöhter Paketpreis für die Mehrheitsbeteiligung würde bei den Kleinaktionären u.U. zu einem Abschlag führen."


Der Aktionär Klaus Fritsch, Brühl, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 übersandt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 der vorgeschlagenen Tagesordnung reiche ich folgende Gegenanträge ein:

- Tagesordnungspunkt 8: (Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds)
Ich beantrage, an Stelle des Herrn Dr. von Grünberg eine weibliche Person in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat wird beauftragt, bei der HV einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

Begründung: Die Dt. Telekom AG hat sich freiwillig verpflichtet, den Anteil weiblicher Mitglieder im Vorstand und im Aufsichtsrat zu erhöhen. Diese Möglichkeit bietet sich bei Ablauf des Mandates eines bisherigen Amtsinhabers (wann denn sonst?).
Die vorgestellte Vita des Herrn Dr. von Grünberg läßt keine besondere Beziehung zur Dt. Telekom AG erkennen, so daß es für den Aufsichtsrat der AG keinerlei Qualitätsverlust bedeuten würde, eine geeignete weibliche Person in den Aufsichtsrat zu berufen.

- Tagesordnungspunkt 9: (Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds)
Ich beantrage, an Stelle des Herrn B. Walter eine weibliche Person in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat wird beauftragt, bei der HV einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

Begründung: Die Dt. Telekom AG hat sich freiwillig verpflichtet, den Anteil weiblicher Mitglieder im Vorstand und im Aufsichtsrat zu erhöhen. Diese Möglichkeit bietet sich bei Ablauf des Mandates eines bisherigen Amtsinhabers (wann denn sonst?).
Die vorgestellte Vita des Herrn B. Walter läßt keine besondere Beziehung zur Dt. Telekom AG erkennen, so daß es für den Aufsichtsrat der AG keinerlei Qualitätsverlust bedeuten würde, eine geeignete weibliche Person in den Aufsichtsrat zu berufen."

Der Aktionär Thomas Walther, Porta Westfalica, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 6 übersandt:

Antrag D - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 6
"Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 6:

Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Abschlussprüfer PWC kann auf der Hauptversammlung am 12. Mai 2011 nicht bestellt werden, da er vom Finanzvorstand ausgewählt wurde. Es ist eine neue Ausschreibung der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats durchzuführen, auf dessen Basis dann ein Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf einer späteren Hauptversammlung zu stellen ist.

Begründung:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Abschlussprüfer auf Vorschlag des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung zu wählen. Bei der Deutschen Telekom AG ist der Vorschlag des Aufsichtsrats gemäß § 124 Abs. 3 S. 2 AktG auf der Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen. Der Prüfungsauftrag wird anschließend durch den Aufsichtsrat erteilt. Sinn dieser Regelungen ist die Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gegenüber dem Vorstand, dessen aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss er im Interesse der Aktionäre und übrigen Stakeholder zu prüfen hat.

Das Prüfungsmandat bei der Deutschen Telekom wurde für die Prüfung des Abschlusses 2011 neu ausgeschrieben. Auf der am 14. April 2011 in Köln stattgefundenen Schmalenbach Tagung 2011 mit dem Titel „Reformüberlegungen zur Corporate Governance und Abschlussprüfung in der EU“ hat der Finanzvorstand der Deutschen Telekom AG, Herr Timotheus Höttges, einen Vortrag gehalten zu dem Thema:

Erwartungen eines Konzerns an die Abschlussprüfer am Beispiel ‚Ausschreibung der Abschlussprüfung bei der Deutschen Telekom AG’

Im Rahmen dieses Vortrags hat Herr Höttges dargestellt, dass der vorgeschlagene Abschlussprüfer PWC im Rahmen eines durchgeführten Ausschreibungs- und Prüfungsverfahrens durch den Finanzvorstand ausgewählt wurde.

Unter Anderem hat Herr Höttges dargestellt:

  • Die Ausschreibung wurde durch ein bei Herr Höttges angesiedeltes Vorstandsteam konzipiert und durchgeführt.
  • Das Vorstandsteam hat einen schriftlichen Kriterienkatalog zur Auswahl des Abschlussprüfers erstellt. Herr Höttges führte u. A. wiederholt aus, dass er Systemprüfer benötige, die das Geschäftsmodell und die Prozesse im Finanzbereich der Telekom verstehen, er brauche keine "Hakelmacher". (Inhaltlich stimme ich der Aussage grundsätzlich zu, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sind jedoch vom Abschlussprüfer und nicht vom Finanzvorstand als Geprüftem festzulegen).
  • Die Teilnehmer an der Ausschreibung haben jeweils eine zweistündige Präsentation ihres Angebots im Vorstandsteam gehalten.
  • Ein weiteres Auswahlgespräch von je 30 min. Dauer mit Themen, die den Kandidaten im Vorfeld nicht bekannt gegeben wurden, hat Herr Höttges persönlich mit den Kandidaten geführt.
  • Das Vorstandsteam hat den Kandidaten ein feed-back über die Bewerbung gegeben. Dabei wurden u. A. vom (Finanz-)Vorstand, dessen Tätigkeit durch den
    Abschlussprüfer zu kontrollieren ist, Noten an die potentiellen Abschlussprüfer verteilt. (Herr Höttges hat die 30-minütigen Gespräche einiger Kandidaten bei ihm mit der Note "sechs setzen" kommentiert).
  • Zur Entscheidung des Finanzvorstands für den in der Einladung vorgeschlagenen Abschlussprüfers PWC hat Herr Höttges ausgeführt:
    • Herr Höttges und sein Team erwarten von dem Abschlussprüfer eine ständige Erreichbarkeit das ganze Jahr über sieben Tage die Woche / 24 Stunden am Tag. Diese sei ihm von PWC zugesichert worden.
    • PWC hat Herrn Höttges die Einsichtnahme in die elektronisch geführten Arbeitspapiere / EDV-Prüfungssoftware für sämtliche Konzernprüfungen während des Ablaufs der Prüfung zugesagt, so dass der Finanzvorstand laufend über den Ablauf und die Zwischenergebnisse der Prüfung informiert ist.
    • Wesentliches Kriterium für das Vorstandsteam sei ein weltweites Weisungs-und Disziplinarrecht an die Prüfer der Tochtergesellschaften gewesen, damit auf Wunsch von Herrn Höttges Maßnahmen bei nach seiner Auffassung schlechter Prüfungsqualität durchgesetzt werden können (bspw. Kürzung des Bonus eines Prüfers in Griechenland, sofern die Prüfungsleistung nach Ansicht von Herrn Höttges und seinem Team nicht befriedigend ist). PWC habe ihm dies zugesichert.

Wie auf der anschließenden Diskussion im Rahmen der Schmalenbach Tagung 2011 durch einen Teilnehmer zusammenfasend festgestellt, hat sich der Finanzvorstand der Telekom im Rahmen der durchgeführten Ausschreibung einen "Berater für die Optimierung der Prozesse im Finanzbereich der Telekom" ausgesucht.

Das vom Finanzvorstand durchgeführte Auswahlverfahren ist mit der vom Gesetzgeber vorgesehenen Stellung des Abschlussprüfers als unabhängige Instanz zur Überprüfung der Rechnungslegung des Unternehmens nicht vereinbar und daher vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats neu durchzuführen. Die Kriterien für die Ausschreibung des Abschlussprüfers sind vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats festzulegen, die Auswahlgespräche mit den potentiellen Kandidaten sind vom Prüfungsausschuss zu führen, der Beschlussvorschlag ist vom Prüfungsausschuss zu erarbeiten und der Hauptversammlung zur Entscheidung vorzulegen."

Die Aktionäre Gabriele und Roland Kretschmer, Walluf, haben folgenden Antrag zu Tagesordnungspunkt 6 übersandt:
Antrag E- Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6
"Gegenantrag: Tagesordnung Punkt 6, Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Wir beantrage hiermit, als Abschlussprüfer die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte zur beauftagen.

Begründung: PricewaterhouseCoopers prüft die Telekom schon zu viele Jahre."

Der Aktionär Andreas Fischer, Weinstadt, hat folgenden Gegenantrag zu dem Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
Antrag F - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle bzgl. TOP 2 den Gegenantrag:

"Der Bilanzgewinn wird in voller Höhe als Dividenden ausgeschüttet."

Begründung: Insbesondere viele Kleinaktionäre, die die Aktie bei der letzten Emmision erworben haben, leiden noch heute unter erheblichen Verlusten. Um diese etwas zu kompensieren, ist eine Vollausschüttung des Bilanzgewinns erforderlich."

Der Aktionär Cord Brockmann, Soltau, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 4 und 5 sowie 8 und 9 übersandt:
Antrag G - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
"Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur Hauptversammlung am 12. Mai 2011 stelle ich folgende Gegenanträge

Zu TOP 2

Die Beschlussfassung wird wie folgt geändert:

… und Vortrag des restlichen Betrages auf neue Rechnung wird geändert als Sicherungsteilbetrag zum Vergleich der Klage der geschädigten Kleinaktionäre beim dritten Börsengang = € 3.007.916.676,58.

TOP 4 und 5

Vorstand und Aufsichtsrat werden nicht entlastet, da sie nach dem Grundsatz handeln: die Kleinen hängt man auf, die Gossen lässt man laufen. Unter diesem Motto wurden die Vorschläge zu den TOP 26 und 27 behandelt.

Der Vorgang der Klage der geschädigten Kleinaktionäre liegt vor den beschriebenen Verfehlungen der Herren Ricke und Zumwinkel und sollte daher auch vorrangig und abschließend bearbeitet werden.

Ich erinnere weiter an die Beantwortung meines Briefes vom 12.01.2007. Die darin angeführten Verbesserungsvorschläge sind zwischenzeitlich in etwa verwirklicht worden.

Somit werden Kleinaktionäre im Dialog vom Vorstand und AR für dumm verkauft.

TOP 8 und 9

Die vorgeschlagenen Herren haben wie vor beschrieben gehandelt. Daher Ablehnung. Sie sollen Aufsicht führen, dazu gehört auch die Überwachung einer Klage. Zeit haben sie entsprechend ihrer hohen Vergütung genug dafür.

Da sich für die Gruppe der Kleinaktionäre bisher kein Aufsichtsratsmitglied erkennbar eingesetzt hat, stelle ich mich zur Wahl zur Verfügung.

Die Pflichten nach dem Aktiengesetzes kenne ich. Ich bin Jahrgang 1941. Als Dipl. Ing. beschäftige ich mich besonders mit den mangelhaften Schätzungen zum dritten Börsengang.

Es ist bekannt, dass ich gegen zu hohe Aufsichtsratsvergütungen bin, sondern für eine nachweisbare Abrechnung nach Aufwand."

Der Aktionär Wilm Diedrich Müller, Zetel (Ortsteil Neuenburg), hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 übersandt:
Antrag H - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4

"Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten Nummer vier und fünf Personen, ich habe hiermit beantragt, dass kein Mitglied des Aufsichtsrates der oben genannten Firma Deutsche entlastet wird, egal, ob für das Geschäftsjahr 2008 oder für das Geschäftsjahr 2010.

Ich begründete meinen Antrag damit, dass ich die oben genannte Firma Deutsche deswegen hasse, wie die Pest, weil ich mich in meiner Eigenschaft als bekennender Stammkunde, der zirka fünfmal infolge seinen Mobilfunkvertrag mit der Telefonnummer 01701865248 verlängert hat, von der oben genannten Firma Deutsche behandelt fühle, wie der letzte Dreck.

Im Angust letzten Jahres hat diesebe Firma Deutsche plötzlich angefangen, zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen eine Art Schmiergeld von mir dafür zu verlangen, dass sie den mit mir geschlossenen Vertrag auch wirklich einhält.

Das könnte so ausgesehen haben, dass auf den monatlichen Rechnungen unerklärliche Posten auftauchten, wie "Lestung Ericsson" oder "Leistung Chipsfish", die auch sofort von dem mit mir vereinbarten und bei der oben genannten Firma Oldenburgische geführten Konto der oben genannten Firma Diedrich abgebucht wurden, ohne dass die oben genannte Firma Deutsche mir bis heute hat erklären können, was für Leistungen sich hinter diesen Worten verbergen, ob es sich überhaupt um Leistungen handelt, die von derselben Firma Deutsche erbracht worden sind, wenn ja, wann und welcher Art, wenn mein: von welcher Firma dann?

Als ich nicht bereit war, dieses Geld, welches für mich nichts anderes als Schmiergeld ist, zu zahlen, ich also der Abbuchung widersprechen ließ und nur den zu recht berechneten Betrag überwies, könnte dieselbe Firma Deutsche mich gemahnt, meine SIM-Karte gesperrt und den mir geschlossenen und von mir seit mehr als mehr als zehn Jahren penibel eingehaltenen Vertrag "fristlos" gekündigt haben, weil ich nicht genug gezahlt hätte.

Über meine Telefonnummer 01701865248 könnte ich bis heute nicht verfügen.

Der Verdacht könnte sich aufdrängen, dass dieselbe Firma Deutsche, mit meiner Telefonnummer 01701865248 als Faustpfand in der Hand, meint, sich alles mit mir erlauben zu können.

Das könnte ich als eine riesengroße Sauerei bezeichnen.

Ich habe die Nase voll."

Der Aktionär Dieter Suchan, Düsseldorf, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 4 und 27 übersandt:
Antrag H - Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4
Gegenantrag zu TOP 4
"Beschlussfassung über die Entlastung des Herrn Dr. Klaus Zumwinkel für das Geschäftsjahr 2008" des Aktionärs Dieter Suchan, Düsseldorf
Hiermit wird beantragt, über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 des ausgeschiedenen AR-Mitglieds Dr. K. Zumwinkel abstimmen zu lassen. Des weiteren wir beantragt, Herrn Dr. K. Zumwinkel die Entlastung zu verweigern.

Begründung:
Der Vorschlag der Verwaltung, die Abstimmung erneut hinaus zu schieben, erfolgt begründungslos. Er ist darüber hinaus auch unbegründet. Es gibt keine neuen Erkenntnisse zu Verfehlungen im Amt des Herrn Dr. K. Zumwinkel. Es gibt auch keine expliziten oder konkludenten Gründe, warum Herr Dr. Zumwinkel sich bei den in der Einladung zur HV, dort unter TOP 27, genannten Sachverhalten pflichtgemäß und vorwurfsfrei verhalten haben könnte.

Es ist Angelegenheit der Anteilseigner sich ihr Urteil zu bilden und aufgrund dieser Einschätzung die sehr persönliche Entscheidung der Entlastung zu treffen, ob das Entlastungsvorbringen von Dr. Zumwinkel überzeugt oder als Schutzbehauptung einzustufen ist.

Die Zeit ist reif; Herr Dr. K. Zumwinkel sollte NICHT ENTLASTET werden. Auf den zweiten Gegenantrag zu TOP 27 wird ausdrücklich verwiesen.

Gegenantrag zu TOP27
"Beschlussfassung über die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung mit Herrn Dr. Klaus Zumwinkel" des Aktionärs Dieter Suchan, Düsseldorf

Hiermit wird beantragt, der vorgelegten Vergleichsvereinbarung mit Herrn Dr. Klaus Zumwinkel nicht zuzustimmen.

Begründung:
Die Vergleichsvereinbarung ist in ihrer Gesamtheit widersprüchlich.

Einerseits ist die Gesellschaft durch ihre Organe der Auffassung, Herr Dr. K. Zumwinkel habe im Zusammenhang mit den Vorgängen (siehe TOP 27) in den Jahren 2005 und 2006 seine Sorgfaltspflichten verletzt. Die Höhe des resultierenden Schadens wird weder in der Vergleichsvereinbarung noch uns Aktionären gegenüber beziffert. Eine Beurteilung wird damit verunmöglicht. Andererseits stimmt die D&O-Versicherung diesem Vergleich gemäß Ziffer II.2. der Versicherungsbestimmungen zu. Dies ist offenbar ein Anerkenntnis des Schadens nach Art und Höhe und die Zustimmung zum Eintritt in den nicht durch Herrn Zumwinkel beglichenen Schaden. Auch hier ist die Höhe der Regulierung durch die D&O-Versicherung ungenannt und bleibt unbekannt. Die hier offenbar wesentliche Versicherungsbedingung gemäß Ziffer II.2. wird uns nicht vorgelegt, so dass eine wesentliche Grundlage für den Beschluss nicht bekannt ist und insofern auch darüber nicht beschlossen werden kann. Zum dritten erkennt Herr Dr. K. Zumwinkel zwar KEINE Schadenersatzpflicht, weder dem Grunde noch der Höhe nach, an. Er leistet aber gleichwohl Zahlung, was dem inneren Gehalt der Vereinbarung nach nur als Geschenk oder Spende an die Gesellschaft gewertet werden kann: eine gegenleistungslose Zahlung ohne Rechtsgrund oder eine Rechtspflicht.

Es bleibt unklar, ob diese Zahlung als Schadensminderung gegenüber der D&O-Versicherung anzusehen ist und deren Zahlungen entsprechend mindert. In diesem Falle wäre schon alleine deswegen unverständlich, warum die Regressansprüche der Versicherung gegenüber dem Schädiger nicht dieser überlassen werden, anstatt dass sich die DTAG hier einschaltet. Es bleibt weiterhin unklar ob die D&O-Versicherung nach der Regulierung des Schadens eine Prämienanpassung vornehmen wird und insofern und soweit der Gesellschaft weiterer Schaden, ggf. auf mehrere Jahre hinaus entstehen wird. Ich werde in der Hauptversammlung zu allen diesen Punkten Aufklärung und Auskunft verlangen. Unabhängig davon ist die VEREINBARUNG in jedem Aspekt ABZULEHNEN."

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