Über das Hinweisgeberportal TellMe können neben Hinweisen zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen auch Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen der Deutschen Telekom gemeldet werden.
Wir möchten Sie ermutigen, uns auf mögliche Verstöße hinzuweisen, die Ihnen bekannt sind und die im Zusammenhang mit der Deutschen Telekom stehen könnten. Über das Hinweisgeberportal TellMe, haben Sie die Möglichkeit Ihre Bedenken und Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sicher und vertraulich mitzuteilen. Ihr Beitrag kann entscheidend dazu beitragen, allgemeine Missstände zu beseitigen.
Sie werden durch Ihre Meldung keine Nachteile oder Schäden erleiden, wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und nicht selbst gegen geltendes Recht verstoßen. Die Meldungen können von unterschiedlichen Personenkreisen eingereicht werden, so zum Beispiel durch unsere eigenen Mitarbeitenden, Mitarbeitende von Zuliefererbetrieben, sonstige Auftragnehmende und Geschäftspartner und durch die Zivilgesellschaft.
Sie können sicher sein, dass alle Hinweise ernst genommen und von einem Expertenteam gründlich geprüft werden. Jeder Hinweis kann auch anonym über unser Online-Tool abgegeben werden.
Vielen Dank für Ihr Engagement / Ihren Hinweis!
Folgende Sachverhalte können bspw. Gegenstand Ihres Hinweises sein
Menschenrechtliche Risiken/Verletzungen
- Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften (nach nationalen Bestimmungen)
- Kinderarbeit unter zulässigem Mindestalter
- Zwangsarbeit/Sklaverei
- Missachtung der Koalitionsfreiheit
- Diskriminierung (Abstammung, Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung)
- Vorenthalten angemessenen Lohns (nach nationalen Bestimmungen)
- Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung
- Gewässer- und Luftverunreinigung
- schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch
Umweltbezogene Risiken/Verletzungen
- durch die Beteiligung an der Herstellung und Entsorgung quecksilberanteiliger Produkte
- durch die Produktion oder Verwendung von bestimmten langlebigen organischen Schadstoffen
- Risiken durch die Ein- und Ausfuhr von Abfällen
Hinweise können Sie über folgende Kommunikationswege abgeben
Telefonisch
Telefon.: +8000 3824 835 kostenfreie internationale Servicerufnummer
Die Hotline +8000 3824 835 ist international gültig und zu jeder Zeit erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die für Ihren Standort gültige Vorwahl bzw. Länderkennung. An der Hotline können Ihre Hinweise in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen werden.
Per Post
Anschrift:
Deutsche Telekom AG
Hinweisgeberportal TellMe
Friedrich-Ebert-Allee 140
D-53113 Bonn
Elektronisches Hinweisgebersystem (BKMS)
Anonyme Hinweise
Ihre Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Sollten Sie trotzdem Bedenken haben, Ihren Namen zu nennen, steht Ihnen das System „Business Keeper Monitoring Systems“ (BKMS) zur Verfügung Es funktioniert wie ein elektronischer Briefkasten. Auch ein anonymer Dialog mit uns ist darüber möglich. Das hierbei eingesetzte IT-System ist zertifiziert und stellt die Anonymität unserer Hinweisgeber zu jeder Zeit technisch sicher.
Zur anonymen Online-Eingabe
Externe Meldekanäle
Neben den Anlaufstellen und Meldekanälen der Deutschen Telekom stehen Hinweisgebenden auch externe Meldekanäle zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unser Verfahren im Überblick
Schritt 1: Kontaktaufnahme
Sie können einen Hinweis telefonisch, per E-Mail, per Post, oder per anonyme Online-Maske mitteilen. Alle Zugangswege können in englischer oder deutscher Sprache gewählt werden. Bei der Online Eingabe stehen darüber hinaus weitere Sprachen zur Verfügung.
Schritt 2: Eingangsbestätigung
Sie erhalten binnen sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und einen Kontakt für den weiteren Verfahrensablauf. Wir sind bemüht die Kommunikation während des Verfahrens in der Sprache zu bedienen, die eine bestmögliche Verständigung sicherstellt.
Schritt 3: Expertenteam prüft
Ein Experten Team übernimmt die Bearbeitung des Hinweises und prüft die Stichhaltigkeit des Hinweises. Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie eine Begründung.
Schritt 4: Sachverhaltsaufklärung
Zur Sachverhaltsaufklärung können, ggf. in Rücksprache mit Ihnen, weitere Beteiligte hinzugezogen werden.
Schritt 5: Abhilfemaßnahme
Anschließend werden, ggf. im Austausch mit Ihnen, Vorschläge zur Abhilfe erarbeitet. Innerhalb von circa drei Monaten nach Eingangsbestätigung soll Ihnen das Ergebnis und etwaige abgeleitete Maßnahmen mitgeteilt werden.
Schritt 6: Abschluss
Der Sachverhalt und die Abhilfemaßnahme werden von uns gemäß den gesetzlichen Vorgaben archiviert.
Schritt 7: Feedback
Ein freiwilliges Feedback von Ihnen nach Abschluss des Prozesses hilft uns bei der Weiterentwicklung unseres Beschwerdeverfahrens weiter.