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Konzern

EU-Datenschutzgrundverordnung einheitlich interpretiert

In der EU gilt künftig ein einheitliches Datenschutzrecht. Aber was bedeutet die neue Grundverordnung für die Telekom und ihre Töchter? Group Privacy hat für den gesamten Konzern jetzt einheitliche Regeln erstellt: die Binding Interpretations.  

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Europaflagge

Clouddienste, Internet der Dinge, vernetzte Fahrzeuge: Neue Geschäftsmodelle, bei denen auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, gibt es zahlreiche. Und sie nehmen weiter zu: Schließlich ist die Digitalisierung einer der Megatrends unserer Gesellschaft. Künftig gilt für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten EU-Recht: die Datenschutzgrundverordnung.   

„Gesetze brauchen immer eine Interpretation. Entscheidend ist, dass wir die neue rechtliche Grundlage für den Datenschutz in der EU ein-heitlich auslegen. Sonst hätte es keinen Sinn, gemeinsame Regeln auf europäischer Ebene einzuführen“, sagt Claus-Dieter Ulmer, Konzernbeauftragter für den Datenschutz bei der Telekom. 

Nach langem Ringen hatte sich die EU auf die so genannte Datenschutzgrundverordnung geeinigt. Sie wurde im Mai 2016 verabschiedet und tritt 2018 in Kraft. „Das erscheint wie ein langer Zeitraum, allerdings müssen wir Geschäftsmodelle, die wir zu diesem Zeitpunkt fortsetzen wollen, schon heute auf die Regeln anpassen“, erklärt Dorothee Schrief, die das Projekt für die Binding Interpretations leitet. 

Mit der Interpretation bieten die Kollegen aus dem Datenschutz konkrete Empfehlungen und Best-Practice Beispiele. Beispielsweise dazu, wie eine Kundeneinwilligung aussehen muss oder wie Kundendaten auf Wunsch gelöscht werden müssen. Dorothee Schrief: „Die Interpretationen entwickeln wir weiter. In den kommenden Jahren werden wir mehr Praxiserfahrungen sammeln, die darin einfließen. Kollegen sollen sich mit neuen Geschäftsmodellen der Datenverarbeitung auf jeden Fall an uns wenden, damit wir gemeinsam sicherstellen, dass EU-Recht eingehalten wird.“

Die Interpretation und Hilfestellungen gibt es auf Deutsch und Englisch. Erstellt wurden sie in Zusammenarbeit mit den Datenschutzexperten in den Landesgesellschaften. Über die Datenschutzbeauftragten in den Ländern, bzw. die so genannten Brückenköpfe in den operativen Bereichen erfolgt der Rollout. Auch die Datenschutzschulungen werden mit den neuen Inhalten angepasst. 

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