Wechsel im Vorstand
Claudia Nemat, Vorständin für Technologie und Innovation, verlässt die Deutsche Telekom. Ihre Nachfolge übernimmt Abdu Mudesir.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2015 die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren für das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ wurde mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 17. Dezember 2015 abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Übergangsfristen rechnen wir erst im Laufe des Jahres 2017 mit der finalen Umsetzung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Bis dahin werden u.a. auch die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen sein, um eine Speicherung von Daten auf Basis der neuen Rechtslage zu ermöglichen.
Aktuell und bis zum Ende der Übergangsfrist ändert sich nichts: Wir speichern nur Daten, die wir für unsere Geschäftsabläufe brauchen (z.B. für Rechnungen) und reduzieren die gespeicherten Daten, wo möglich und zulässig.
Unser Versprechen: Wir halten uns heute und auch zukünftig bei den Speicherfristen an gesetzliche Regelungen sowie Empfehlungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Transparenz ist für uns wichtig: Daher haben wir unsere Speicherfristen sowie viele weitere Informationen rund um den Datenschutz im Internet unter