Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2015 die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren für das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ wurde mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 17. Dezember 2015 abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Übergangsfristen rechnen wir erst im Laufe des Jahres 2017 mit der finalen Umsetzung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Bis dahin werden u.a. auch die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen sein, um eine Speicherung von Daten auf Basis der neuen Rechtslage zu ermöglichen.

Aktuell und bis zum Ende der Übergangsfrist ändert sich nichts: Wir speichern nur Daten, die wir für unsere Geschäftsabläufe brauchen (z.B. für Rechnungen) und reduzieren die gespeicherten Daten, wo möglich und zulässig.
Unser Versprechen: Wir halten uns heute und auch zukünftig bei den Speicherfristen an gesetzliche Regelungen sowie Empfehlungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Transparenz ist für uns wichtig: Daher haben wir unsere Speicherfristen sowie viele weitere Informationen rund um den Datenschutz im Internet unter www.telekom.com/datenschutz veröffentlicht.

Cookies und ähnliche Technologien

Wir setzen Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website ein, um Informationen auf Ihrem Endgerät zu speichern, auszulesen und weiterzuverarbeiten. Dadurch verbessern wir Ihr Erlebnis, analysieren den Traffic auf der Website und zeigen Ihnen Inhalte und Werbung, die für Sie interessant sind. Dafür werden website- und geräteübergreifend Nutzungsprofile erstellt. Auch unsere Partner nutzen diese Technologien.


Wenn Sie „Nur erforderliche“ wählen, akzeptieren Sie nur Cookies, die zum richtigen Funktionieren unserer Website nötig sind. „Alle akzeptieren“ bedeutet, dass Sie den Zugriff auf Informationen auf Ihrem Endgerät und die Verwendung aller Cookies zur Analyse und für Marketingzwecke durch Deutsche Telekom AG und unsere Partner erlauben. Ihre Daten könnten dann in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, wo wir kein Datenschutzniveau garantieren können, das dem der EU entspricht (siehe Art. 49 (1) a DSGVO). Unter „Einstellungen“ können Sie alles im Detail festlegen und Ihre Einwilligung jederzeit ändern.


Weitere Informationen finden Sie im Datenschutzhinweis und in der Partnerliste.