Archiv

Archiv

Medien

Telekom präsentiert Magenta Drohnenschutzschild

  • Telekom geht gemeinsam mit Leadpartner Dedrone auf Drohnenjagd.
  • Schutz vor den neuen Gefahren aus der Luft.
  • Angebot richtet sich an Geschäftskunden und Behörden.

Drohnen erfreuen sich weltweit zunehmender Beliebtheit: Sie sind einfach zu steuern, verfügen über hohe Reichweiten und Nutzlasten und können fast überall gestartet werden. Neben vielen nützlichen Anwendungsfällen in Film- und Vermessungstechnik, der Logistik und dem Hobbybereich birgt die neue Technologie aber auch Gefahren durch Missbrauch. Dabei kommt den Drohnenpiloten zugute, dass ihre Flugobjekte aufgrund ihrer Größe und Lautstärke nur schwer zu detektieren sind.

Die Deutsche Telekom bietet Geschäftskunden ab dem 1. Dezember Schutz vor der zunehmenden Gefahr durch private Drohnen. Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen, Rechenzentren, Stadien und Behörden können nun Ihr Gelände gegen Überflüge der ferngesteuerten Flugobjekte absichern und somit Spionage, Schmuggel und Vandalismus vorbeugen.

„Die Deutsche Telekom hat in den letzten Monaten die wichtigsten Hersteller von Drohnendetektions und -abwehrsystemen aus der ganzen Welt ausführlich und intensiv getestet und dabei die besten Technologien unter der Federführung des Leadpartners Dedrone für unser Magenta Drohnenschutzschild gebündelt“, erklärt Dirk Backofen, zukünftiger Leiter Telekom Security.

Der von Dedrone in Kassel entwickelte DroneTracker detektiert in einer speziellen Telekom Version Drohnen mithilfe verschiedener Sensoren wie Videokameras, Frequenzscannern und Mikrofonen. Basis ist eine intelligente Software, die Drohnen sicher von Vögeln, Hubschraubern und anderen Flugobjekten unterscheiden kann. In das modulare System, das in bereits vorhandene Sicherheitskonzepte der Kunden integriert werden kann, können beliebig viele Sensoren verschiedenster Hersteller eingebunden werden.

Im Portfolio der Telekom Lösung befinden sich neben der Technik von Dedrone auch Frequenzscanner der Firma Rhode & Schwarz, Mikrofonarrays von Squarehead, Radargeräte von Robin Radar Systems sowie Jammer Technologie der Firma HP Wüst.

Neben der Beweissicherung wird den Kunden die Möglichkeit zur Gefahrenabwehr durch organisatorische Maßnahmen als auch die Abwehr der Drohnen durch elektronische Störmaßnahmen geboten. Für den Einsatz elektronischer Störmittel sind in jedem Fall Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich.

Die Deutsche Telekom bietet mit ihrem neuen Angebot der Drohnendetektion und –abwehr Schutz für nahezu jeden Anwendungsfall. Neben Projektierung, Konzeption, Installation und Inbetriebnahme des Systems bietet die Telekom auch weitere Serviceleistungen wie die Bedienung und Wartung als sogenannte Managed Services an. Ergänzt wird das Angebot durch eine mobile Lösung, die nach Bedarf gemietet werden kann.

Erster Kunde der eigenen Lösung wird die Deutsche Telekom selbst sein: mehrere konzerneigene Liegenschaften werden in den kommenden Wochen mit Komponenten des „Magenta Drohnenschutzschild“ ausgestattet.

Über die Deutsche Telekom: Deutsche Telekom Konzernprofil

FAQ

Cookies und ähnliche Technologien

Wir setzen Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website ein, um Informationen auf Ihrem Endgerät zu speichern, auszulesen und weiterzuverarbeiten. Dadurch verbessern wir Ihr Erlebnis, analysieren den Traffic auf der Website und zeigen Ihnen Inhalte und Werbung, die für Sie interessant sind. Dafür werden website- und geräteübergreifend Nutzungsprofile erstellt. Auch unsere Partner nutzen diese Technologien.


Wenn Sie „Nur erforderliche“ wählen, akzeptieren Sie nur Cookies, die zum richtigen Funktionieren unserer Website nötig sind. „Alle akzeptieren“ bedeutet, dass Sie den Zugriff auf Informationen auf Ihrem Endgerät und die Verwendung aller Cookies zur Analyse und für Marketingzwecke durch Deutsche Telekom AG und unsere Partner erlauben. Ihre Daten könnten dann in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, wo wir kein Datenschutzniveau garantieren können, das dem der EU entspricht (siehe Art. 49 (1) a DSGVO). Unter „Einstellungen“ können Sie alles im Detail festlegen und Ihre Einwilligung jederzeit ändern.


Weitere Informationen finden Sie im Datenschutzhinweis und in der Partnerliste.