Endspurt bei Telematik zum 31. März: Telekom installiert garantiert
- Bestellt bis 31. März – installiert bis 30. Juni
- Medical Access Port-Bundle bindet die Praxis an
- Telekom bei Technikverkauf fünfstellig
- Markt vor Ablauf Gesetzesfrist zurückhaltend
Endspurt bei der Telematik: Bis 31. März müssen Ärzte in Deutschland die Technik für ihre Praxis bestellen. Die Telekom macht Kunden im Gesundheitswesen ein neues Angebot. Wer bis Ende des Monats ein Medical Access Port-Bundle bestellt, bekommt einen garantierten Termin für die Installation bis 30. Juni. Hält die Telekom den Termin nicht, erhalten Ärzte Geld zurück. Die Telekom zahlt ihnen 250 Euro je Monat, in dem sie die Installation nicht nachholt. Und das für maximal drei Monate.
Darüber hinaus gilt: Wer im März das Telekom-Paket für die Praxis bestellt, spart 300 Euro. Es gibt 200 Euro Rabatt auf das Medical Access Port-Bundle. Und 100 Euro auf den Praxisausweis (SMC-B). Details finden Sie hier.
Markt zurückhaltend
Der Chef von Telekom Healthcare Solutions Mark Düsener sagt: „Wir haben fünftstellige Verkaufszahlen. Der Markt ist aber noch sehr zurückhaltend obwohl die Gesetzesfrist abläuft. Dies hören wir auch von anderen Anbietern. Wir können liefern und pünktlich installieren. Wer bis zum 31. März. bestellt, dem versprechen wir eine termingerechte Installation.“
Die Telekom ist 2018 als zweiter Anbieter in den Markt für Telematik gestartet. Zum Medical Access Port-Bundle gehört der Telekom-Konnektor „Medical Access Port“. Hinzu kommt wahlweise ein stationäres Kartenterminal oder eine Tastatur mit Kartenleser. Im Preis enthalten sind weiterhin der sichere Anschluss der Praxis zum Gesundheitsnetz sowie der Service. Kartenleser und Medical Access Port verfügen von vorn herein über die nötigen Karten für die Verschlüsselung. Sie identifizieren die angeschlossenen Geräte im Gesund-heitsnetz. Ohne die Karten verbindet sich die Technik nicht mit dem Netz. Dies trägt zur hohen Sicherheit der Infrastruktur bei.
Spezialservice begleitet Ärzte auf dem Weg ins Gesundheitsnetz
Das Starterpaket kostet einmalig 2.881,99 Euro*. Enthalten ist die Lieferung der Geräte in die Praxis. Techniker installieren die Geräte und weisen die Ärzte anschließend in die Technik ein. Hinzu kommen monatliche Kosten von 82,67 Euro* für den sicheren Anschluss zum Gesundheitsnetz. Auch die Wartung des Konnektors und der Service mit eigener Ärzte-Hotline sind im Preis inbegriffen. Bei den Kartenlesern bietet die Telekom im Paket das Lesegerät ORGA 6141 online von Ingenico. Oder die Cherry-Tastatur G87-1505 mit inte-griertem Leser (*brutto einschließlich19 Prozent gesetzlicher Umsatzsteuer).
Ärzte brauchen elektronischen Praxisausweis
Zusätzlich zum „Medical Access Port-Bundle“ brauchen Ärzte den elektronischen Praxisausweis (SMC-B-Karte). Diesen müssen Ärzte spätestens zum Anschlusstermin haben, da ohne den Ausweis keine Installation möglich ist. Der Ausweis identifiziert und registriert die Praxis im Gesundheitsnetz. Alle kassenärztlichen sowie kassenzahnärztlichen Vereinigungen Deutschlands haben den Praxisausweis der Telekom für das Gesundheitsnetz zugelassen.
Ärzte unterschreiben künftig elektronisch
Ebenfalls über die Telekom bestellbar ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Ärzte unterschreiben mit Hilfe des Ausweises digital Dokumente. Hinzubestellen lassen sich auch stationäre Leser, Tastaturen sowie ein mobiles Gerät. Nähere Informationen zu Leistungen und Preisen sind hier verfügbar:
www.telekom.de/telematikinfrastruktur/smc-b-hba
Start mit Stammdaten
Der Medical Access Port unterstützt das Versicherten-Stammdatenmanagement (VSDM). Die Anwendung liest diese Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte aus. Anschließend aktualisiert sie die Daten online über eine sichere verschlüsselte Verbindung. In der Vergangenheit bekam ein Versicherter bei Änderung seiner Angaben immer eine neue Plastikkarte. Die Kosten für neue Karten und Versand sparen die Krankenkassen jetzt.
Künftig ermöglicht der Medical Access Port auch die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Mit dieser unterschreibt der Arzt rechtssicher elektronische Dokumente. Zum Beispiel elektronische Briefe von Arzt zu Arzt. Weitere Anwendungen folgen. Zum Beispiel das Notfalldaten-Management (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP) als eine Anwendung zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).
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