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Andreas Leigers

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Deutsche Telekom erwirbt 6,7 Millionen T-Mobile US-Aktien deutlich unter Marktpreis

  • Ausübung von Optionen zum Festpreis von 99,51 Dollar je Aktie aus Vereinbarung mit SoftBank

Die Deutsche Telekom erwirbt weitere rund 6,7 Millionen Aktien ihrer Tochtergesellschaft T-Mobile US (TM US). Dazu übt sie entsprechende Call-Optionen auf von der japanischen SoftBank gehaltene TM US-Aktien aus. Diese Optionen waren im Juni 2020 zwischen der Deutschen Telekom und SoftBank vereinbart worden. Der damals festgelegte feste Ausübungspreis von 101,46 Dollar je TM US-Aktie wird um die zuletzt von T-Mobile US erfolgten beziehungsweise beschlossenen Dividendenzahlungen von insgesamt 1,95 Dollar auf 99,51 Dollar angepasst. Damit kann die Deutsche Telekom die Aktien zu einem Preis erwerben, der rund 45 Prozent unter dem aktuellen Kurs der TM US-Aktie von 179,82 Dollar am 7. Juni 2024 liegt.

Die Transaktion steht im Einklang mit dem strategischen Ziel der Deutsche Telekom, nachhaltig die Kapitalmehrheit bei dem amerikanischen Unternehmen zu sichern. Die nun erworbenen Aktien entsprechen einem Anteil von rund 0,6 Prozent am Kapital von T-Mobile US. 

Nach Abschluss dieser Transaktion hat die Deutsche Telekom alle 44,9 Millionen von SoftBank gewährten Festpreis-Optionen zum Erwerb von TM US-Aktien ausgeübt und somit auf kapitalschonende Weise Ihren Anteil an T-Mobile US nachhaltig steigern können.

Diese Medieninformation enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche die gegenwärtigen Ansichten des Managements der Deutschen Telekom hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln. Sie sind im Allgemeinen durch die Wörter „erwarten“, „davon ausgehen“, „annehmen“, „beabsichtigen“, „einschätzen“, „anstreben“, „zum Ziel setzen“, „planen“, „werden“, „erstreben“, „Ausblick“ und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten im Allgemeinen Informationen, die sich auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse, bereinigtes EBITDA AL oder andere Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen basieren auf derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten Sie sie mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Deutschen Telekom liegen. Dazu gehören u. a. auch der Fortschritt, den die Deutsche Telekom mit den personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen erzielt, und die Auswirkungen anderer bedeutender strategischer und operativer Initiativen, einschließlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Gesellschaften sowie von Unternehmenszusammenschlüssen. Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen, sind Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb, der schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, so können die tatsächlichen Ergebnisse der Deutschen Telekom wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Deutsche Telekom kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder Ziele erreicht werden. Die Deutsche Telekom lehnt – ungeachtet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen – jede Verantwortung für eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab. Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA AL, bereinigtes EBITDA, bereinigtes EBITDA AL, bereinigte EBITDA-Marge AL, Core EBITDA, bereinigtes EBIT, EBIT-Marge, bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), bereinigtes Ergebnis je Aktie, Free Cashflow, Free Cashflow AL sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.

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