Leichte Sprache

Wir erklären das Neben-Kosten-Privileg

Viele Menschen bezahlen die Kosten für den TV-Anbieter mit der Miete. 
Das heißt Neben-Kosten-Privileg. 
Das ist jetzt verboten.

Erklärung zum Text
Dieser Text ist in Leichte Sprache übersetzt.
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Das sind Wörter, die wir in unserem Wörter-Buch erklären.
Das Wörter-Buch finden Sie am Ende vom Text.
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Menschen sitzen vor dem TV und gucken eine Sendung an

Viele Menschen schauen gerne TV. © Deutsche Telekom AG/ Astrid Grosser


Viele Menschen mieten eine Wohnung.
Und diese Menschen haben oft ein TV-Gerät.
Viele Menschen haben auch einen Vertrag mit einem TV-Anbieter.
Ein TV-Anbieter sorgt dafür, dass die Menschen viele Fernseh-Programme sehen können.

Viele Menschen bezahlen die Kosten für den TV-Anbieter mit der Miete.

Dazu zwingt sie der Vermieter.

Das heißt Neben-Kosten-Privileg.

Das ist jetzt verboten.

Bezahlen Sie das Geld für den TV-Anbieter an Ihren Vermieter?

Sie können das prüfen:

  • Im Miet-Vertrag steht das oft.
  • Oder in der Nebenkosten-Abrechnung steht das oft.

Jetzt können Sie selbst entscheiden:

  • Welchen TV-Anbieter wollen Sie?

Dafür müssen Sie einen neuen Vertrag machen.
Es gibt jetzt viele Angebote.

Schauen Sie sich die Angebote genau an.

Prüfen Sie, was gut zu Ihnen passt:

  • Wie viel Geld wollen Sie ausgeben?
  • Welche Programme wollen Sie schauen?
  • Wo wollen Sie überall Fernsehen schauen?

Man kann TV auch im Internet schauen.
Zum Beispiel bei der Telekom.

Die Telekom ist eine Firma.
Bei ihr heißt das: Magenta TV.

Was ist toll bei Magenta TV?

  • Man kann die Sendungen auf dem TV schauen.
  • Man kann die Sendungen auch auf dem Handy schauen.
  • Man kann die Sendungen auch später schauen.
  • Man kann auch Pause machen.
  • Man kann die Sendung noch mal sehen.

Hinweis
Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM AI geschrieben.
SUMM AI ist ein Übersetzungs-Programm.
Damit übersetzt man Texte von schwerer Sprache in Leichte Sprache.
Ein Mensch hat den Text danach überarbeitet.
Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.

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Zwei Menschen vor einem Computer.

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