Konzern

Stellungnahme Frequenzverlängerung (Nov. 23)

Zusammenfassung der Telekom Stellungnahme zur Frequenzverlängerung für die Bundesnetzagentur (10. November 2023)

Die Deutsche Telekom begrüßt die Überlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), die im Konsultationspapier „Bedarfsaktualisierung und Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung“ dargelegt werden. 

Die anstehende Entscheidung für die Neuzuteilungen der Frequenzen im Bereich 800, 1.800 und 2.600 MHz ist ein Meilenstein für die Mobilfunkversorgung in Deutschland. Die Telekom hat in den letzten Jahren intensiv in die Verbesserung der Mobilfunkversorgung investiert, was in der vorliegenden Konsultation bestätigt wird. Der Infrastrukturwettbewerb ist der Treiber des Netzausbaus. Die enorme Geschwindigkeit, mit der 5G in den letzten Jahren aufgebaut wurde, belegt die Wirksamkeit des Wettbewerbs als Triebfeder für den Infrastrukturausbau. Es ist nun entscheidend, dass dieser Weg weiter beschritten werden kann und das Momentum nicht durch regulatorische Eingriffe verloren geht.

Daher begrüßt die Telekom die Verlängerung der auslaufenden Zuteilungen, regt aber an, diese nicht um 5 Jahre, sondern um 8 Jahre zu verlängern. Damit würden die Laufzeiten der 2025 auslaufenden Frequenzen, mit denen der 2033 auslaufenden Frequenzen harmonisiert und die Basis für einen möglichst großen Vergaberahmen geschaffen. Weiterhin erhöht die längere Laufzeit die Möglichkeit, Ausbauverpflichtungen überhaupt in verhältnismäßigem Maße auferlegen zu können.

Ebenfalls begrüßt die Telekom die Feststellungen der BNetzA zur Marktentwicklung, die zeigen, dass die Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Förderung des Dienstewettbewerbs stark zurückgeht, weil eine weitere Belebung des Dienstewettbewerbs erfolgen wird und im Markt viele Beispiele erfolgreicher Vertragsabschlüsse und Vorleisterwechsel zu verzeichnen sind. Zudem sei die Anbietervielfalt für den Endkunden unverändert hoch.

Umso unverständlicher ist es für die Telekom, dass die BNetzA trotz des zuvor Festgestellten weitere massive Eingriffe in diesem von hohem Wettbewerb geprägten Markt erwägt. Ein solcher Eingriff würde gegen die politischen Ziele des Netzausbaus in Deutschlands verstoßen. Die Folge wäre eine Umverteilung von dringend für Investitionen benötigter Mitteln der Netzbetreiber zugunsten der Margenoptimierung von heute schon höchst profitablen Diensteanbietern. Der weitere Netzausbau wäre für die investierenden Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr zu stemmen.

Zudem unterliegen regulatorische Eingriffe gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) hohen Hürden. Dies legt ein Gutachten von Professor Fetzer dar, welches die Telekom begleitend zur Stellungnahme eingereicht hat. Die Voraussetzung für regulatorische Markteingriffe ist fehlender Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt. Dies kann allein schon anhand der Feststellungen der BNetzA weder aktuell noch perspektivisch zutreffen. Eine über das seit 2019 bestehende Verhandlungsgebot hinausgehende Regelung ist somit auch rechtlich nicht zulässig. Die Tragfähigkeit des vorgeschlagenen Konzepts einer Verlängerung steht und fällt aus Sicht der Telekom daher mit der Frage, ob weitere Regulierungseingriffe im wettbewerblichen Mobilfunkmarkt auferlegt würden. 

Die Telekom begrüßt den Ansatz, die Versorgung im ländlichen Raum weiter zu verbessern und auch die verbleibenden Verkehrswege in den Fokus zu nehmen. Insbesondere die Methodik einer prozentualen Versorgung ist deutlich besser geeignet als die Maßnahmen aus der Vergabe 2019. Es ist bei der Auferlegung von neuen Versorgungsauflagen aber zu beachten, dass der Umfang mit Blick auf die kurze Zuteilungsdauer von 5 oder höchstens 8 Jahren entsprechend geringer als im Jahr 2019 ausfallen muss. Dabei muss auch die Tatsache einfließen, dass die Standorte, die nun noch neu zu errichten sind, aufgrund der hohen Anbindungskosten in abgelegenen Gebieten immer teurer werden. Um die Versorgung trotz des Verhältnismäßigkeitsgebots entscheidend voranzubringen, regt die Telekom an, dass die Frequenzzuteilungsgebühren mit den Ausbaukosten verrechnet werden und damit direkt in den Netzausbau fließen.

Des Weiteren sind die Realisierungszeiträume in den verbleibenden Weißen Flecken ungleich höher, da neben den langen Anbindungen in der Regel auch umfangreiche Abstimmungen mit den Umweltbehörden stattfinden müssen. Der vorgesehene Realisierungszeitraum zur Erfüllung der Auflagen von erneut nur 3 Jahren ist für die Realisierung von Neubauten nicht ausreichend und würde Unmögliches von den Zuteilungsnehmern verlangen. Dies gilt prinzipiell auch entlang der Straßen, insbesondere bei Bundes- und Staatsstraßen im ländlichen Raum.

Die Versorgung der Schienenwege ist ein Fokus des Netzausbaus der Telekom und wird sich weiter stark verbessern. Entscheidend für die Endkundenerfahrung ist aber, dass die Signale auch beim Kunden ankommen. Dazu sind weitere Maßnahmen an den Zügen notwendig, auf die die Netzbetreiber keinen Einfluss haben. Erst nach Umsetzung dieser Maßnahmen kann sinnvoll bewertet werden, ob es weiterer Maßnahmen bedarf. Dazu regt die BNetzA weitere Kooperationen zwischen dem Schienen- und dem Mobilfunksektor an, an welchen sich die Telekom gerne beteiligt.

Es bleibt festzustellen, dass die Vorschläge der BNetzA ein Schritt in die richtige Richtung für die Mobilfunkversorgung in Deutschland sind. Die Telekom teilt die Zielsetzung, die Versorgungsqualität in Deutschland weiter zu verbessern und Deutschland weiter in Richtung Spitzenposition in Europa zu bringen. Dies gelingt aber nur, wenn die positiven Aspekte der Verlängerung nicht durch unzulässige Wettbewerbsauflagen ins Gegenteil verkehrt werden. In diesem Fall könnte die Telekom einer Verlängerungslösung nicht zustimmen und würde sich für ein wettbewerbliches Verfahren einsetzen.

Antennenaufbau 5G

Stellungnahme Frequenzverlängerung (Nov. 23, Langfassung)

Stellungnahme zur Konsultation „Bedarfsaktualisierung und Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung.“ Editierte Fassung für www.telekom.com. (November 2023) 

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