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Konzern

Zusammenlegung der Beförderungsrunden 2020 und 2021

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auch die Beförderungsrunde 2020 zusammen mit der Beförderungsrunde 2021 umgesetzt.

Wie bereits in den letzten drei Jahren erfolgt auch im Jahr 2020 eine Zusammenlegung der Beförderungsrunde 2020 mit der Beförderungsrunde 2021. In diesem Jahr betrifft dies die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen des gehobenen und höheren Dienstes sowie der Besoldungsgruppe A9vz des mittleren Dienstes.

Hintergrund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Hessen, dass eine Beurteilung, die als Grundlage für die Beförderung dient, nicht älter als zwölf Monate sein darf. Bei der DTAG ist in der KBV Beamtenbeurteilung die Erstellung einer Regelbeurteilung im Zwei-Jahresrhythmus vorgesehen. Um sicherzustellen, dass die dienstlichen Beurteilungen des Zeitraums 01.09.2017 bis 31.08.2019 (die im Sommer 2020 eröffnet wurden) aus Sicht des VGH Hessen für eine Auswahlentscheidung hinreichend aktuell sind, wird die Beförderungsrunde 2021 mit der Beförderungsrunde 2020 zusammengelegt. 

Das Vorgehen ist mit den Sozialpartnern abgestimmt. 

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