Serviceangebote für ehemalige Mitarbeiter und abgeordnete Beamte
Telekom Personalservice
Für ehemalige Angestellte, Mitarbeitende in der passiven Altersteilzeit (ATZ) und Rentner steht ein externes Kundenportal für alle Personalthemen zur Verfügung: Mit dem externen Kundenportal erledigen Sie alle Personalangelegenheiten komfortabler und zeitsparender – auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Konzern und ohne Intranet-Zugang. Beamte können ebenfalls auf das Portal zugreifen, sich aufgrund von gesetzlichen Datenschutzbestimmungen jedoch leider noch nicht registrieren. Der Personalservice steht rund um die Uhr zur Verfügung und unterstützt dabei, personalrelevante Fragen und Anliegen schnell, einfach und transparent zu klären. Hier der Link zum Portal: https://personalservice.telekom.com.
Rentner
Der Rentnerservice ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Altersrentner und Leistungsempfänger mit Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Telekom AG.
Hier erhalten Sie kompetente Beratung und Betreuung aus einer Hand. Der Rentnerservice ist Ansprechpartner für Ihre allgemeinen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung.
Zu den Dienstleistungen des Service zählen beispielsweise auch das Ausstellen von Seniorenausweisen sowie Bescheinigungen zu Beschäftigungszeiten und die Entgegennahme von Änderungen der persönlichen und familiären Verhältnisse und deren Weiterleitung an die zuständigen Stellen. Der Rentnerservice ist auch für die Betreuung der Empfänger von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung/VAP wegen Dienstunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung zuständig.
Sie erreichen den Service Montag bis Freitag von 7:30 bis 16:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 330 7571, per E-Mail: Rentner.service@telekom.de und per Post unter:
Deutsche Telekom Services Europe GmbH
HR-Kundenservice Team Rentner
Postfach 400163
50831 Köln
Infobroschüre Rentnerservice
Infos für Pensionäre
Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost aufgrund einer Änderung des Postpersonalrechts für die Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern aus dem Bereich der früheren Deutschen Bundespost und der Postnachfolgeunternehmen zuständig. Dies umfasst insbesondere die Bearbeitung der Versorgungs-, Beihilfe- und Kindergeldangelegenheiten.
Die Kontaktdaten sowie Informationen rund um das Thema Versorgung und Familienkasse (Service Versorgung > Merkblätter) finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation unter:
www.banst-pt.de/versorgung