Europäische Kommission erteilt vorbehaltliche Genehmigung für den Verkauf von Telekom Romania (Festnetz) an Orange
Das Unternehmen Hellenic Telecommunications Organization S.A. („OTE S.A.“ bzw. „das Unternehmen“) gibt bekannt, dass die Europäische Kommission am 28. Juli 2021 der am 29. November 2020 angekündigten Vereinbarung zwischen OTE und Orange Romania unter Vorbehalt zugestimmt hat („die Genehmigung“). Gegenstand der Vereinbarung ist der Verkauf des 54-prozentigen Anteils von OTE an Telekom Romania Communications S.A. („TKR“).
Das bedeutet konkret: Die Genehmigung unterliegt der Auflage, dass TKR seinen 30-prozentigen Anteil an Telekom Romania Mobile Communications S.A. („TKRM“) veräußert. Derzeit hält OTE einen Anteil von 70 Prozent, TKR ist mit 30 Prozent beteiligt.
OTE plant den Erwerb dieses 30-Prozent-Anteils von TKR unter Vorbehalt der erforderlichen Genehmigungen. Der Verkauf des 54-Prozent-Anteils an TKR an Orange Romania soll in den kommenden Monaten abgeschlossen werden: Sobald die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen umgesetzt und die übrigen Auflagen erfüllt sind und sofern anschließend die Genehmigung vorliegt. Der Nettogegenwert wird nach Abzug der Erwerbskosten für den 30-prozentigen TKRM-Anteil, der Transaktionskosten und der erforderlichen Rückstellungen in Form von einer Sonderdividende und Aktienrückkäufen an die OTE-Aktionäre ausgeschüttet.
Die Ankündigung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
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