Neue Vorschläge zur Glasfaser-Regulierung
Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihren Vorschlag für die Regulierung der Glasfasernetze in Deutschland veröffentlicht und damit die Rahmenbedingungen umrissen, zu denen Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom erhalten sollen.
Ganz wichtig: Es handelt sich um einen vorläufigen Entwurf, die eigentlichen Konsultationen beginnen jetzt und dann muss der Vorschlag noch bei der EU-Kommission notifiziert werden, bevor eine finale Regulierungsverfügung erlassen werden darf.
In Ihrem Entwurf betont die Behörde, dass es damit zu einer Regulierung „light“ kommen werde. Ein wichtiger Punkt: Reguliert wird das Glasfasernetz von der Bundesnetzagentur wenn überhaupt, dann „ex post“. Es wird also nicht mehr wie bisher beim Kupferkabel, von vorneherein – „ex ante“ festgelegt, zu welchen Konditionen Konkurrenten Zugang zum Netz der Telekom haben werden.
Wir als Deutsche Telekom begrüßen, dass die Bundesnetzagentur für den Glasfaserausbau in Deutschland einen neuen Regulierungsansatz definieren will. Denn wir wollen den Glasfaserausbau bis ins Haus vorantreiben, mit Milliardeninvestitionen für Millionen Haushalte.
Wir begrüßen außerdem, dass die Bundesnetzagentur keine Vorgaben zur Abschaltung des Kupfernetzes machen will.
Leider aber hat die Behörde ihren Spielraum für eine umfassende Deregulierung nicht konsequent genutzt. Regulierung light kann nicht bedeuten, dass trotzdem weiterhin aufwändige, bürokratische Standardangebotsverfahren durchgeführt werden müssen. Die Bundesnetzagentur schlägt vor, über die eigentlichen Telekommunikationsnetze hinaus den Zugang zu Kabelkanalanlagen und andere Anlagen strikt zu regulieren. Eine solche Regulierung ist zwar nach dem neuen TKG zulässig, müsste sich aber auf alle Investoren in Glasfasernetze erstrecken.
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