Konzern

Meta steht nicht über dem Recht

In der Auseinandersetzung mit der Telekom um die Einspeisung von Daten ins Netz der Telekom, verdreht Meta mal wieder die Fakten. Diese sind:

Sämtliche Datenverkehre des Anbieters Meta in das Netz der Deutschen Telekom liefen bislang über kostenpflichtige Direktverbindungen. Während der Corona-Krise hatte Meta diese Zahlungen eingestellt. Dagegen hat die Telekom geklagt und vor dem Landgericht Köln Recht bekommen. Um die rechtmäßigen Zahlungen dennoch zu vermeiden, hat Meta entschieden, seine Datenverkehre statt wie bislang über den direkten Weg nunmehr über einen Transitanbieter ins Netz der Telekom zu leiten. Verhandlungen zur weiteren direkten Zusammenschaltung hat Meta scheitern lassen. 

Symbolbild Server

Meta ändert die Einspeisung ins Telekom Netz. Die Telekom hat vorgebaut, um Qualitätseinbußen zu verhindern. © Deutsche Telekom

Für die neuen Übergabepunkte hat die Deutsche Telekom ihre Kapazitäten mit dem von Meta genutzten Transitprovider mehr als ausreichend ausgebaut. Für die großen Datenmengen Metas – das Unternehmen speist gigantische 3,5 Terabyte in das Netz der Telekom, was etwa 100.000 HD-Filmen entspricht und das alles pro Sekunde – hat die Telekom damit alles in ihrer Macht stehende für einen reibungslosen Datenverkehr getan. Es liegt nun in der Verantwortung von Meta, die ausreichenden Kapazitäten auch entsprechend zu nutzen und die Datenverkehre störungsfrei zu routen, denn Meta allein entscheidet darüber, wie der Meta-Verkehr ins Netz der Deutschen Telekom geleitet wird. Der Beginn der Umleitung der Datenverkehre in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ist reibungslos erfolgt.

Anstatt das Urteil eines unabhängigen deutschen Gerichts zu akzeptieren, spielt Meta jetzt ein grobes Foul. Die Deutsche Telekom wird Meta ihre Datentransportleistung als Vorleistung für ihr online Geschäftsmodells weiterhin in Rechnung stellen. 

Meta missbraucht erneut seine überragende Verhandlungsmacht, um berechtigte Anliegen der europäischen Telekommunikationsindustrie und der Verbraucherinnen und Verbraucher zu diskreditieren und eine faire Bezahlung zu vermeiden. Es geht hier nicht etwa nur um eine Meinungsverschiedenheit zweier Unternehmen, sondern um die Frage, ob sich im Internet die Macht des Stärkeren durchsetzt oder es einen fairen Ausgleich unter allen Teilnehmern gibt. Wir wünschen uns, dass diese Debatte nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen wird. Auch ein Unternehmen wie Meta steht nicht über dem Recht.

Der Fall unterstreicht daher den dringenden Handlungsbedarf in Brüssel: Es bedarf europaweiter Regelungen, um eine Beilegung von Streitigkeiten zu gewährleisten. Den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus begrüßen wir ausdrücklich. Können sich Big Tech und Netzbetreiber nicht auf einen angemessenen Preis für den Datentransport einigen, entscheidet ein Schiedsrichter, z.B. eine Regulierungsbehörde. 

So kann zum einen verhindert werden, dass Netzbetreiber künftig vor Gericht ziehen müssen, um für ihre Leistungen bezahlt zu werden. Zum anderen wird marktmächtigen Unternehmen wie Meta ein Riegel vorgeschoben, einseitig und kurzfristig Verkehrslenkungsentscheidungen zu treffen, die die Funktionalität des Internets insgesamt gefährden.  

Dachterrasse und Kuppel des Reichstags in Berlin.

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