Klappt‘s mit dem Zahlen an der E-Ladesäule – Ja, nein, vielleicht?
Wer viel mit seinem E-Auto unterwegs ist, muss sich darauf verlassen können, dass er an der nächsten, freien Ladesäule auch laden kann. Um es einfach zu formulieren – nicht nur der Stecker muss passen, sondern auch die Lade – oder Kreditkarte. Das heißt, es braucht technische Standards und ein einheitliches Bezahlsystem. Dies regelt in Deutschland die Ladesäulenverordnung (LSV).
Diese Verordnung beinhaltet Anforderungen an die Technik, wie etwa die einheitliche Verwendung von Typ-2- und Combo-2-Fahrzeugkupplungen. Aber auch an die Positionierung der Ladestationen im öffentlich zugänglichen Raum. Und an das verwendete Bezahlsystem. Besonders die Anforderungen an die angebotenen Bezahlsysteme wurden 2021 nochmals konkretisiert. Ab dem 1. Juli 2024 gilt: alle neu aufgestellten öffentlichen Ladesäulen müssen ein Bezahlsystem anbieten, das die kontaktlose Zahlung mit gängigen Kredit- und Debitkarten erlaubt.
Was heißt das nun für mich als Kunde? Kann ich davon ausgehen, dass ich an allen öffentlichen Ladesäulen mit meiner Giro- oder Kreditkarte zahlen kann? Jein… Bei allen ab dem 1. Juli 2024 neu aufgestellten Ladesäulen – Ja! Bei älteren Ladesäulen – vielleicht.
Wenn es um das Bezahlen an einer E-Ladestation geht, sollte das Zahlen mit Kreditkarte einfach und unkompliziert sein.
Warum ist das, was für den Kunden so einfach und unkompliziert sein soll, technisch und regulatorisch so anspruchsvoll? Darüber spricht Mathias Laubenstein in einem Podcast der RWTH Aachen. Er wirft mit uns einen Blick hinter die Kulissen: Was passiert beim Bezahlen mit der Kreditkarte an der Ladestation bis der Betrag beim Kunden abgebucht wird? Welche regulatorischen, technischen und rechtlichen Hürden muss ein Anbieter von Ladestationen meistern, bevor er seine Ladesäule bauen und „anschalten“ kann. Und – wie sieht es mit der Standardisierung in Deutschland und auch der EU aus?
Die Antworten darauf gibt es hier im Podcast.
Mathias Laubenstein ist Chief Technical Officer (CTO) bei Comfortcharge. Als Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom betreibt Comfortcharge bundesweit Ladestationen für eFahrzeuge und bietet Lösungen für andere Anbieter und Betreiber von Ladestationen an.