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Ist das erlaubt? Alles, was (R)echt ist

Entspannt durch den Feed scrollen und plötzlich sieht man ein Bild von sich. Und zwar nicht gerade ein vorteilhaftes. Ein hämischer Kommentar reiht sich an den nächsten. Aber wie kam das Bild dorthin? Und vor allem: Wie kommt es wieder weg? Wir erklären, welche Rechte man im Netz hat – und wie man sie durchsetzen kann.

Das Recht am eigenen Bild: Erst fragen, dann posten

Eigene Fotos in fremden Feeds, Musik-Uploads und Hasskommentare – nicht alles, was im Internet geht, ist auch erlaubt.

Eigene Fotos in fremden Feeds, Musik-Uploads und Hasskommentare – nicht alles, was im Internet geht, ist auch erlaubt.

Heute schon den Instagram-Feed gecheckt? Dann nichts wie los. Schließlich will ich doch wissen, was im Leben meiner Freunde und Lieblings-Influencer passiert. Hier ein Bild aus dem Urlaub, da ein Foto vom gestrigen Lunch, und dann noch ein Portrait von…mir. Gepostet habe ich dieses Bild aber bestimmt nicht. Ein Blick auf den Absender des Posts zeigt: User unbekannt. Wie kann das sein? Und: Ist das erlaubt? Darf man Bilder fremder Personen einfach so ins Netz stellen?

Klare Antwort: Nein. Es sei denn, man hat dem vorab zugestimmt. Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht – oder genauer: das Recht am eigenen Bild – vor. So ist es unter anderem in §22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) geregelt. Es besagt, dass Bilder nur mit Zustimmung der abgebildeten Person verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Eine Ausnahme gilt für Bilder, auf denen man Teil einer Menschenmenge ist, etwa bei Konzerten oder Festen. 

Und wie geht es jetzt weiter? Wenn ein Bild, auf dem ich zu sehen bin, unerlaubt in den sozialen Medien oder im Netz veröffentlicht wurde, kann ich gemäß §37 KunstUrhG den/die Betreiber*in der Seite auffordern, das Bild zu löschen. Dazu schreibt man am besten eine Nachricht an die Mailadresse aus dem Impressum. Noch einfacher geht das bei Instagram. Hier gibt es für solche Fälle ein spezielles Meldeformular

Urheberrecht: Werke wahren

Endlich ist der neue YouTube-Clip für den eigenen Kanal fertig. Noch fix Musik beim Intro hinterlegen und dann ab dafür. Aber Moment, wie war das noch mal: Muss man dabei irgendetwas beachten? Ja, das Urheberrecht. 

Laut §2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind sämtliche Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt. Das gilt beispielsweise für Fotos, Videos, Gedichte oder eben auch Musik. Es gibt zudem Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, wie Gesetzestexte. Künstler*innen können ihre Werke außerdem frei zur Verfügung stellen. Diese können dann unter bestimmten Bedingungen, die der/die Künstler*in festlegt (z.B. Nennung von Werk und Künstler*in) genutzt werden, ohne vorher Rechte einzuholen. Mehr Infos zu freien Werken gibt es unter anderem bei iRights

Um nun aber einen geschützten Song im YouTube-Video zu hinterlegen, muss ich vorab die Rechte beantragen. Dafür ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte zuständig – besser bekannt als GEMA. Hier kann ich online und gegen einen Tarif zur Lizenzierung die Rechte anmelden. Die Gebühren hängen dabei unter anderem von der Art der Verwendung und der Anzahl der Aufrufe ab. Ist das geregelt, kann ich mein YouTube-Video rechtlich einwandfrei musikalisch veredeln.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Hass stoppen

Auch das kennt sicher manch einer aus seinem Online-Alltag: Hasskommentare. Counterspeech ist eine gute Möglichkeit, darauf zu reagieren. Eine andere ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Dieses legt in §3 fest, dass Anbieter sozialer Netzwerke offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Inhalte löschen oder sperren müssen. Das gilt zum Beispiel bei Anleitungen zu schweren Straftaten, Volksverhetzung oder der Verbreitung verbotener Symbole. Welche Straftatbestände außerdem vom Netzwerkdurchsuchungsgesetz erfasst werden, steht hier.

Um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu nutzen und einen solchen Beitrag sperren oder entfernen zu lassen, muss der Post gemeldet werden. Das kann man bei der Polizei, bei speziellen Plattformen wie hassmelden.de oder direkt bei den Anbietern der jeweiligen Seiten. Die meisten sozialen Plattformen bieten extra Formulare oder Buttons an. Wie genau das zum Beispiel bei Facebook funktioniert, steht hier. Ein kleiner Klick für jeden Einzelnen, aber ein wichtiger Beitrag im Kampf #GegenHassimNetz.

Weitere Infos unter: 

Magenta Moon Garden.

Magenta Moon

Der Magenta Moon Campus Berlin weckt neue Denkanstöße und stellt digitale Bildung für alle in den Fokus. Erlebbar täglich vom 17. Oktober bis 1. November.

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