Konzern

Auskunfts-Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungs-Behörden

So informiert die Telekom 

Der Schutz des Fernmelde-Geheimnisses und personenbezogener Daten sind fundamentale Bürgerrechte, die in vielen Staaten durch die Verfassung oder Gesetzgebung garantiert werden. Daraus leitet sich für Telekommunikations-Unternehmen eine rechtliche Verpflichtung ab. Konkret heißt das: Kommunikations- und personenbezogene Daten geheim zu halten, unautorisierte Zugriffe auf Kundendaten zu verhindern sowie Verkehrsdaten und Kommunikations-Inhalte zu schützen.

Telekommunikations-Unternehmen sind zudem gesetzlich verpflichtet Sicherheits-Behörden bei deren Ermittlungen oder bei der Abwehr von Gefahren (zum Beispiel für Leib oder Leben) technisch zu unterstützen. Dabei handelt es sich zum einen um Überwachungs-Maßnahmen, über die Behörden Telekommunikations-Verbindungen mitverfolgen oder aufzeichnen können. Zum anderen geht es um Auskünfte zu Kunden und deren Nutzung von Telekommunikations-Mitteln, etwa über Anschlussinhaber- oder Verkehrsdaten. Der Staat greift dabei zum Schutze der Allgemeinheit in die Freiheitsrechte Einzelner ein. 

Verstöße gegen die hier beschriebenen gesetzlichen Vorgaben sind in den meisten Ländern strafbar. 

Unsere Auskunfts-Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungs-Behörden 

Um dieser großen Verantwortung gerecht zu werden, handeln wir nach folgenden Grundsätzen. Diese gelten für alle im Konzern mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • Das Fernmelde-Geheimnis einzuhalten und personenbezogene Daten zu schützen, steht für die Telekom an oberster Stelle. Dass unsere Kundinnen und Kunden nicht an der Vertraulichkeit der Kommunikation zweifeln ist essenzieller Bestandteil unserer Geschäftspolitik.
  • Wir unterstützen staatliche Stellen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, soweit für den Grundrechtseingriff eine rechtliche Verpflichtung besteht und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 
  • Wir schaffen größtmögliche öffentliche Transparenz zu erfolgten Überwachungs- und Auskunfts-Maßnahmen.
  • Wir setzen uns für eine sachgerechte Abwägung nationaler Sicherheits-Interessen und der Freiheitsrechte unserer Kundinnen und Kunden ein. Und treten für Rechtssicherheit bei der Anwendung entsprechender Gesetze ein - sowohl für staatliche Stellen als auch für verpflichtete Telekommunikations-Unternehmen.

Das heißt für uns in der Praxis

Soweit Grundrechte unserer Kundinnen und Kunden betroffen sind, gibt es keine Mitwirkung der Telekom ohne harte gesetzliche Verpflichtung. Ist die gesetzliche Regelung oder Anforderung einer Behörde unklar, erfolgt keine Mitwirkung, sondern die Klärung der Sach- und Rechtsfrage, nötigenfalls auch mit Hilfe eines Gerichts. 

Der Kreis der mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten wird nach dem so genannten „Need-to-know-Prinzip“ gezielt klein gehalten. Diese Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult, um größtmögliche Rechtssicherheit für unsere Beschäftigten und unser Unternehmen zu erlangen. Auch ohne gesetzliche Vorgabe werden sie vertraglich zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet. Um Missbräuche und Arbeitsfehler zu vermeiden, erfolgt die Bearbeitung von Überwachungs-Anfragen nach dem so genannten „Vier-Augen-Prinzip“. Jeder Zugriff wird separat dokumentiert.

Technisch werden aufgrund interner Vorgaben ebenfalls besondere Vorkehrungen getroffen. So ist die zur Bearbeitung notwendige IT-Technik, beispielsweise bei Übertragung der Inhalte an staatliche Stellen, unter Anwendung modernster Sicherheitstechnik abzusichern und gesondert zu überprüfen. Der physische Zugang zur kritischen Infrastruktur ist stark eingeschränkt und nur Mitarbeitenden der Telekom vorbehalten. Dabei ist der logische Zugriff zu den relevanten IT-Systemen auf ein Minimum beschränkt und nur Beschäftigten unter Berücksichtigung des „Need-to-know-Prinzips“ gestattet.

Weltkugel vor Laptop

Transparenzbericht

Die Telekom veröffentlicht, wie sie international mit Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten muss. Bitte folgen Sie diesem Link, um direkt zu der gewünschten Landesgesellschaft zu gelangen.

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