Private Nutzung von Firmeneigentum
Die private Nutzung von Firmeneigentum ist nur erlaubt, wenn individualrechtliche, kollektivrechtliche oder betriebliche Regelungen beziehungsweise die betriebliche Praxis dies vorsehen.
Umgang mit Informationen
Jeder Beschäftigte der Deutschen Telekom ist verpflichtet, die betrieblichen Belange zu schützen.