Konzern

Geschäftsbeziehungen

Vertrauen und Fairness in geschäftlichen Entscheidungen bestimmen den Umgang mit den Geschäftspartnern der Deutschen Telekom. Private Interessen und persönliche Vorteile der Beschäftigten beeinflussen die geschäftlichen Entscheidungen nicht.

Code of Conduct - Geschäftsbeziehungen

"Ich finde es wichtig, dass wir den Code of Conduct haben und dass es ihn gibt, da wir so die Werte des Arbeitens und des Miteinander konkret geregelt haben und uns daran orientieren können."
Katrin Müller, Ausbildungsmanagement

Um das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit zu erhalten,  lehnt die Deutsche Telekom jegliche Form korrupten Verhaltens entschieden ab und vermeidet bereits den bloßen Anschein hiervon. Konkret bedeutet das: Die Beschäftigten der Deutschen Telekom dürfen weder Angehörigen des öffentlichen Bereichs noch Entscheidungsträgern in privatwirtschaftlichen Unternehmen im In- und Ausland Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um ein für die Deutsche Telekom günstiges Verhalten oder eine günstige Entscheidung zu erreichen. Hierauf müssen die Beschäftigten der Deutschen Telekom auch bei Geschenken sowie Einladungen zu Geschäftsessen und zu Veranstaltungen achten.

Die Beschäftigten der Deutschen Telekom lassen sich keine Vorteile versprechen oder anbieten und sie nehmen keine Vorteile an, wenn dadurch beim Vorteilsgeber der Anschein erweckt werden kann oder wird, dass Beschäftigte hierdurch in geschäftlichen Entscheidungen beeinflussbar seien. Zudem fordern die Beschäftigten der Deutschen Telekom niemals einen persönlichen Vorteil für sich oder einen Dritten ein.

Der öffentliche Sektor ist ein wichtiger Kunde der Deutschen Telekom. Die Beschäftigten der Deutschen Telekom beachten und befolgen die Regeln zur Vermeidung unerlaubter Beeinflussung im öffentlichen Ausschreibungsverfahren und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs.

Die Deutsche Telekom hat internationale Geschäftsbeziehungen. Somit ist sie aktiv am internationalen Güter- beziehungsweise Dienstleistungsaustausch beteiligt und unterstützt den freien Welthandel. Relevante Handelskontrollen und die geltenden Vorschriften zur Import- und Exportkontrolle sowie zu Embargos hält die Deutsche Telekom dabei ein.

Der Einkauf der Deutschen Telekom sowie die von ihm ermächtigten Stellen sind dafür verantwortlich, Güter und Dienstleistungen zu optimalen Konditionen zum Nutzen der Deutschen Telekom kompetent zu beschaffen. Er agiert in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht und Gesetz der Länder, in denen die Deutsche Telekom tätig ist. Eine Umgehung des Einkaufs kann zu Nachteilen für die Deutsche Telekom führen. Daher ist der Einkauf für sämtliche Einkaufsaktivitäten zuständig.

Die Deutsche Telekom pflegt vertrauensvolle und faire Geschäftsbeziehungen zu ihren Lieferanten. Umgekehrt erwartet die Deutsche Telekom von ihren Lieferanten, dass sie der Deutschen Telekom mit dem gleichen Respekt und der gleichen Integrität begegnen, die die Deutsche Telekom ihnen entgegenbringt.

Häufig sind Lieferanten auch Kunden. Hieraus zieht die Deutsche Telekom keine unlauteren Vorteile und trennt grundsätzlich die Beschaffungs- und die Verkaufsseite. Koppelungsgeschäfte sind durch die jeweils zuständigen Einkaufsverantwortlichen genehmigungspflichtig.

Die Deutschen Telekom und ihre Beschäftigten bekennen sich zu fairem Wettbewerb in allen geschäftlichen Beziehungen. Sie stellen sicher, dass mit Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen über Preise, Markt oder Gebietsaufteilungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Ausschreibungen. Unternehmerische Entscheidungen werden unabhängig und ohne den Austausch sensitiver Informationen mit Wettbewerbern getroffen.  Die Deutsche Telekom verbreitet weder falsche Informationen über Produkte und Leistungen von Wettbewerbern noch strebt sie auf andere unlautere oder missbräuchliche Weise Wettbewerbsvorteile an.

Die Finanzberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den lokalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften und bildet die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom ab.

Als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft nimmt die Deutsche Telekom in den Ländern, in denen sie tätig ist, soziale Verantwortung wahr. Auf Grundlage der jeweiligen Rechtsordnung und interner Richtlinien und Regelungen sowie der eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten ist die Deutsche Telekom vielfältiger Förderer von Bildung, Wissenschaft, Kultur, sozialer Anliegen, Sport und Umweltschutz. Diese Förderungen erfolgen durch Kooperationen, Geld- und Sachspenden sowie Dienstleistungen. Die Deutsche Telekom gewährt keine Spenden, um geschäftliche Vorteile zu erhalten. Spenden an Einzelpersonen, auf Privatkonten und an Personen oder Organisationen, die den Interessen oder dem Ruf der Deutschen Telekom schaden können, werden nicht gewährt.

Die Deutsche Telekom spendet Parteien und Mandatsträgern kein Geld und gewährt ihnen auch keine geldwerten Zuwendungen, die über das rechtlich und gesetzlich Zulässige hinausgehen.

Die Deutsche Telekom ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Geldwäsche in ihrem Einflussbereich zu unterbinden.

Sponsoring gehört zu den Kommunikationsinstrumenten der Deutschen Telekom. Die Sponsoringmaßnahmen konzentrieren sich auf die Plattformen Sport (mit dem Schwerpunkt Fußball), Musik und Aktivitäten zu gesellschaftlicher Verantwortung. Sämtliche Sponsoringmaßnahmen müssen im Einklang mit der jeweils geltenden Rechtsordnung sowie der internen Sponsoring-Richtlinie stehen. Alle Sponsoring-Aktivitäten erfordern angemessene und nachweisliche Kommunikations- und Marketingleistungen vom Sponsoringpartner beziehungsweise Veranstalter und werden transparent abgewickelt.

Code of Conduct - Vermeidung von Interessenskonflikten

Interessenkonflikt

Die persönlichen Interessen der Mitarbeitenden dürfen nicht im Konflikt mit den Interessen der Deutschen Telekom stehen.

FAQ