Deutsche Telekom: T-Mobile US, Inc. und Sprint Corp. ändern Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen
Veröffentlicht am 21. Februar 2020 um 1:07 Uhr (MEZ).
T-Mobile US, Inc. und Sprint Corporation haben eine Änderung ihrer Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen (Business Combination Agreement, BCA) zur neuen T-Mobile US beschlossen. Die Änderung hat auch die Zustimmung der Mehrheitsaktionäre beider Unternehmen, Deutsche Telekom AG und SoftBank Corp., Tokio, erhalten.
Wie im ursprünglichen BCA vereinbart, erhalten die Sprint-Aktionäre weiterhin ein festes Umtauschverhältnis von einer T-Mobile US-Aktie für jeweils 9,75 Sprint-Aktien. Darüber hinaus wird SoftBank entsprechend der Anpassung des BCA rund 48,8 Millionen Aktien, die sie bei der Fusion von T-Mobile US und Sprint erhält, beim Abschluss der Transaktion an die neue T-Mobile abgeben.
Unter Berücksichtigung dieser Klausel ergibt sich nach Vollzug ein effektives Umtauschverhältnis von ca. 11,0 Sprint-Aktien für eine T-Mobile-Aktie. Nach dem Aktientausch und der Abgabe der Aktien durch Softbank werden die Deutsche Telekom und SoftBank voraussichtlich rund 43 Prozent bzw. 24 Prozent der Anteile an der neuen T-Mobile US halten. Die verbleibenden 33 Prozent der Aktien der neuen T-Mobile werden dann von außenstehenden Aktionären gehalten.
Im Zusammenhang mit der Aktienrückgabe durch SoftBank hat sich T-Mobile US bereit erklärt, die zurückgegebenen Aktien an SoftBank wieder auszugeben, wenn die Aktie von der neuen T-Mobile US während eines bestimmten Bewertungszeitraums bestimmte Kursziele erreicht.
Außerdem hat SoftBank zugestimmt, die neue T-Mobile US für bestimmte Geschäftsrisiken der Sprint, die nach der Unterzeichnung identifiziert wurden, zu entschädigen.
Die Änderung verlängert auch die Mindest-Laufzeit des BCA bis zum 1. Juli 2020.
Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die zuvor erklärte Prognose von T-Mobile hinsichtlich der Synergien, der langfristigen Rentabilität und der Cash-Generierung der neuen T-Mobile.
Der Zusammenschluss von T-Mobile und Sprint steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung weiterer Voraussetzungen.
Rechtlicher Hinweis
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche die gegenwärtigen Ansichten des Managements der Deutschen Telekom hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln. Sie sind im Allgemeinen durch die Wörter „erwarten“, „davon ausgehen“, „annehmen“, „beabsichtigen“, „einschätzen“, „anstreben“, „zum Ziel setzen“, „planen“, „werden“, „erstreben“, „Ausblick“ und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten im Allgemeinen Informationen, die sich auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse, bereinigtes EBITDA, EBITDA AL oder andere Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen basieren auf derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten Sie sie mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Deutschen Telekom liegen. Dazu gehören u. a. auch der Fortschritt, den die Deutsche Telekom mit den personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen erzielt, und die Auswirkungen anderer bedeutender strategischer und operativer Initiativen, einschließlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Gesellschaften sowie von Unternehmenszusammenschlüssen. Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen, sind Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb, der schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, so können die tatsächlichen Ergebnisse der Deutschen Telekom wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Deutsche Telekom kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder Ziele erreicht werden. Die Deutsche Telekom lehnt – unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen – jede Verantwortung für eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab.
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, bereinigtes EBITDA, bereinigtes EBITDA AL bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, bereinigte EBIT-Marge, bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), Free Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde. Weitere Informationen zu alternativen Leistungskennzahlen finden sich im Kapitel „Konzernsteuerung“, Seite 40 ff. des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie auf der Website der Deutschen Telekom (www.telekom.com/alternative-Leistungskennzahl) unter „Investor Relations“.