Investor Relations

Deutsche Telekom AG

Long-Term-Incentiveplan: Variable II

Im Geschäftsjahr 2010 führte die Deutsche Telekom zur Gewährleistung einer marktgerechten Gesamtvergütung für Vorstandsmitglieder, Senior Executives sowie für weitere Berechtigte des Deutsche Telekom Konzerns den Long-Term Incentive Plan Variable II ein. Mit der Variablen II ist ein globales, konzernweites Vergütungsinstrument für die Deutsche Telekom AG und weitere teilnehmende Konzernunternehmen geschaffen worden, das die mittel- und langfristige Wertsteigerung des Konzerns fördert und so die Interessen von Management und Anteilseignern bündelt.

Die ausschließlich langfristig angelegte Variable II ist ein cash-basierter Plan und wird an der Erfüllung von vier gleich gewichteten Erfolgsparametern (bereinigter operativer Return On Capital Employed (ROCE), bereinigtes Ergebnis je Aktie, Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit) gemessen. Jeder Parameter beeinflusst ein Viertel des Auslobungsbetrags. Eine Übererfüllung der Zielvorgaben wird linear abgebildet und ist auf 150 % des Auslobungsbetrags begrenzt. Der Bemessungszeitraum beträgt vier Jahre. Die Messung erfolgt über die durchschnittliche Zielerreichung der vier zum Zeitpunkt der Zusage geplanten Jahre.

Nach Ablauf der Laufzeit stellt der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG die Zielerreichung für den Vorstand fest. Auf dieser Grundlage stellt der Vorstand die Zielerreichung einheitlich für die Deutsche Telekom und alle teilnehmenden Unternehmen fest und kommuniziert diese. Im Anschluss an die Feststellung der Zielerreichung erfolgt die Auszahlung an die Planteilnehmer.

Share Matching Plan

Seit dem Geschäftsjahr 2010 sind bestimmte Führungskräfte vertraglich dazu verpflichtet worden, mindestens 10 % bis maximal ein Drittel des jährlich ausgezahlten variablen kurzfristigen Gehaltsbestandteils, der sich nach dem Grad der Zielerreichung der für das Geschäftsjahr fixierten Zielvorgabe jeder Person bestimmt (Variable I), in Aktien der Deutschen Telekom AG zu investieren. Die Deutsche Telekom AG wird für jede im Rahmen des oben beschriebenen Eigeninvestments der entsprechenden Person erworbene Aktie eine zusätzliche Aktie gewähren (Share Matching Plan). Nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist werden diese dem Planberechtigten zugeteilt.

Vorstandsmitglieder sind vertraglich dazu verpflichtet, ein Drittel der Variablen I in Aktien der Deutschen Telekom AG zu investieren. Die Deutsche Telekom AG wird für jede im Rahmen des oben beschriebenen Eigeninvestments des Vorstands erworbene Aktie eine zusätzliche Aktie gewähren (Share Matching Plan), die nach Ablauf der 4-jährigen Haltefrist dem Planberechtigten zugeteilt wird. So wird sichergestellt, dass frühestens nach Ablauf von vier Jahren eine Veräußerung der von Unternehmensseite gewährten Aktien möglich ist und nur der Verbleib im Unternehmen durch diesen Vergütungsbestandteil honoriert wird.

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen zur Telekom Aktie, Anleihen, zu Finanzberichten oder ähnlichen Themen? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.

Telefon und E-Mail Symbol

Investor Relations

Deutsche Telekom

investor.relations@telekom.de

Adresse

Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn






FAQ

Cookies und ähnliche Technologien

Wir setzen Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website ein, um Informationen auf Ihrem Endgerät zu speichern, auszulesen und weiterzuverarbeiten. Dadurch verbessern wir Ihr Erlebnis, analysieren den Traffic auf der Website und zeigen Ihnen Inhalte und Werbung, die für Sie interessant sind. Dafür werden website- und geräteübergreifend Nutzungsprofile erstellt. Auch unsere Partner nutzen diese Technologien.


Wenn Sie „Nur erforderliche“ wählen, akzeptieren Sie nur Cookies, die zum richtigen Funktionieren unserer Website nötig sind. „Alle akzeptieren“ bedeutet, dass Sie den Zugriff auf Informationen auf Ihrem Endgerät und die Verwendung aller Cookies zur Analyse und für Marketingzwecke durch Deutsche Telekom AG und unsere Partner erlauben. Ihre Daten könnten dann in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, wo wir kein Datenschutzniveau garantieren können, das dem der EU entspricht (siehe Art. 49 (1) a DSGVO). Unter „Einstellungen“ können Sie alles im Detail festlegen und Ihre Einwilligung jederzeit ändern.


Weitere Informationen finden Sie im Datenschutzhinweis und in der Partnerliste.