Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 5. April 2023 in Bonn
Am 23. Februar 2023 ist im Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Nach §§ 126, 127 des Aktiengesetzes (AktG) zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 geben wir nachfolgend einschließlich des Namens des den Antrag stellenden oder den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionärs und gegebenenfalls einer Begründung wieder. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind dabei zudem mit den Angaben nach § 127 Satz 4 AktG versehen.
Die Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie ihre Begründungen geben jeweils die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt, soweit sie zugänglich zu machen sind.
Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie im passwortgeschützten Internetdialog (unter www.telekom.com/hv-service) und auf den von der Gesellschaft bereitgestellten Briefwahlformularen bzw. Formularen zur Vollmachts- und Weisungserteilung bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit „Nein“ stimmen bzw. Ihren Bevollmächtigten, insbesondere die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, anweisen, mit „Nein“ zu stimmen.
Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, sowie Wahlvorschläge, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Im passwortgeschützten Internetdialog (unter www.telekom.com/hv-service) und auf den von der Gesellschaft bereitgestellten Briefwahlformularen bzw. Formularen zur Vollmachts- und Weisungserteilung finden sich die betreffenden Buchstaben. Um Briefwahlstimmen bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie dort das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags an.
Sofern Sie einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer diesen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person nicht nur Vollmacht, sondern auch Weisungen bezüglich den mit Buchstaben versehenen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen erteilen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser/diese bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieser/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
Zu Fragen rund um die Hauptversammlung wenden Sie sich bitte per
E-Mail an hv-service@telekom.de oder telefonisch an die HV-Hotline unter 0228 181-55770 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.
Letzte Aktualisierung: 21.03.2022